Beschlussvorlage - 2007/099
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des Männerchors Amelinghausen e.V. (MCA) auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 KJHG
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Jugendhilfe und Sport
- Bearbeitung:
- Karin Joritz
- Verantwortlich:
- Metzdorf, Klaus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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23.05.2007
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Sachverhalt
Sachlage:
Der Männerchor Amelinghausen e.V., und hier vorrangig die
Sparte Kinderchor Heideküken, beantragt die Anerkennung als Träger der freien
Jugendhilfe nach § 75 KJHG. Der Männerchor Amelinghausen selbst wurde bereits
am 07.01.1948 gegründet und hat sich laut Satzung den Zweck der Förderung
kultureller Betätigungen, insbesondere des Chorgesanges und den damit
verbundenen Aufgaben gegeben. Dieser Zweck dient in erster Linie der
Freizeitgestaltung. Der traditionelle Männerchor ist darüber hinaus als Gründer
des Heideblütenfestes im Jahre 1949 bekannt und unterstützt seit dem im Rahmen
seiner Möglichkeiten die Tradition des Heideblütenfestes in Amelinghausen. Der
Männerchor Amelinghausen e.V. besteht heute aus drei Spaten, dem Männerchor
selbst, dem gemischten Chor Chornetto und dem Kinderchor Heideküken.
In der Geschäftsordnung des Männerchores wird ausdrücklich
darauf verwiesen, dass zu den aktiven Mitgliedern des Vereins auch Kinder und
Jugendliche gehören. Den sich daraus ergebenden besonderen Anforderungen an den
Umgang und die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen werden durch entsprechend
verantwortliche Spartenleiter und Chorleiter Rechnung getragen. Somit fördert
der Verein die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen durch die musikalische
Arbeit in Kinder- und Jugendchören, und zwar ganz konkret in dem zurzeit
bestehenden Kinderchor Heideküken.
Die Heideküken sind ein Kinderchor mit Jungen und Mädchen im
Alter von 4 bis 14 Jahren. Hauptziel der Arbeit mit diesen Kindern und
Jugendlichen ist die musikalische Betätigung und Heranführung an die
musikalische Chorarbeit. Die musikalische Leitung des Chores ist durch einen
ausgebildeten Chorleiter gewährleistet. Er wird unterstützt durch die 15jährige
Julia Petersen, die bereits eine Chorhelfer-Ausbildung hat. Die Kinder singen
überwiegend moderne Melodien aus dem Bereich Pop, Schlager und Kinderlied.
Besonderer Schwerpunkt und besondere Herausforderung ist der in vielen Stücken gefragte
Solo-Gesang, dem sich die einzelnen Kinder und Jugendlichen bei vielen
Auftritten gerne stellen und sich entsprechend präsentieren. Letztes Beispiel
hierfür war das Musical „Mit Schnür und Senkel um die ganze Welt“,
dass im letzten Jahr erfolgreich aufgeführt wurde. Ergänzt wird diese
musikalische Ausbildung durch entsprechende Chor-Wochenenden.
Doch neben der musikalischen Arbeit steht auch der Freizeitspaß
für den Kinderchor Heideküken im Vordergrund. Die Planung und die Durchführung
solcher Aktivitäten liegen in der Hand der Spartenleiterin und der
Jugendleiterin. Hierzu gehören die Organisation und Durchführung von
Tagesfahrten in Eigenregie, aber auch die regelmäßige Teilnahme an den
Tagesfahrtangeboten der Kreisjugendpflege in den Sommerferien. Ergänzt wird
dies durch Laternenumzüge oder den Bau eines eigenen Festwagens zum
Heideblütenfest. Gerade hierbei sind besonders viel Teamarbeit und Kreativität
gefragt.
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die Heideküken des
Männerchors Amelinghausen e.V. ein nicht mehr wegzudenkendes Angebot für aktive
und kreative Freizeitgestaltung in Amelinghausen ist. Der Vorstand bzw. die
Spartenleitung ist zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses eingeladen und wird
zu den Aktivitäten der Heideküken vortragen.
Bezüglich der Anerkennung nach § 75 KJHG ist verwaltungsseitig
zu prüfen, ob der Verein
- „auf
dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 KJHG tätig ist“.
Hierbei ist es nicht von Bedeutung, dass der Verein das gesamte
Spektrum der Jugendhilfe abdecken muss. Die jugendspezifische Zielsetzung, hier
schwerpunktmäßig bezogen auf die aktive Arbeit als Kinderchor, der mit seinem
Wirken weit über die Grenzen Amelinghausens bekannt ist, ist sowohl durch die
Satzung abgesichert, als auch vor allen Dingen durch das aktive Handeln des
Vereins bzw. des Kinderchores gewährleistet.
- „gemeinnützige
Ziele verfolgt“.
Die Satzung besagt in diesem Zusammenhang, dass der Verein
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke verfolgt und
außerdem liegt der Verwaltung der Freistellungsbescheid des Finanzamtes
Lüneburg aus dem Jahre 2006 vor, der die Gemeinnützigkeit im Sinne des
Steuerrechts belegt.
- „aufgrund
der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er
einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der
Jugendhilfe zu leisten imstande ist“.
Die erfolgreichen Aktivitäten des Vereins über viele Jahre, und
dies gilt auch für den Kinderchor Heideküken, zeigen deutlich, dass das Wirken
des Vereins auf Langfristigkeit und Nachhaltigkeit angelegt ist. Dies wird auch
dadurch deutlich, dass gerade die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen durch
entsprechend ausgebildete Chorleiter, Spartenleiter und Chorhelfer
gewährleistet ist.
- „die
Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit
bietet“.
Nur wenn der Verein sich nach der Satzung zu den
Grundprinzipien der Verfassung bekennen würde, in der praktischen Arbeit
dagegen aber verfassungsfeindliche Ziele verfolge, wäre eine Versagung der
Anerkennung gerechtfertigt. Sowohl die Satzung und die dort festgelegten
demokratischen Strukturen sowie das praktische Wirken des Männerchores bzw. des
Kinderchores geben keinerlei Veranlassung dazu, Zweifel an der Gewähr für eine
den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu haben.
Da der Verein, und somit auch die Sparte Kinderchor, seit
vielen Jahren besteht, ist für die Anerkennung als Träger der freien
Jugendhilfe auch § 75 Abs. 2 KJHG von Bedeutung. Dort ist festgelegt, dass ein
Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat, wer unter den
Voraussetzungen des Absatzes 1 auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens 3
Jahre tätig gewesen ist.
Dies ist der Fall und somit bleibt zusammenfassend
festzustellen, dass aus verwaltungsseitiger Sicht der Anspruch auf Anerkennung
als Träger der freien Jugendhilfe gerechtfertigt ist und somit der Männerchor
Amelinghausen e.V. als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 KJHG
anzuerkennen ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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