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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2007/099

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Männerchor Amelinghausen e.V. wird als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 KJHG anerkannt.

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Sachverhalt

Sachlage:

Der Männerchor Amelinghausen e.V., und hier vorrangig die Sparte Kinderchor Heideküken, beantragt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 KJHG. Der Männerchor Amelinghausen selbst wurde bereits am 07.01.1948 gegründet und hat sich laut Satzung den Zweck der Förderung kultureller Betätigungen, insbesondere des Chorgesanges und den damit verbundenen Aufgaben gegeben. Dieser Zweck dient in erster Linie der Freizeitgestaltung. Der traditionelle Männerchor ist darüber hinaus als Gründer des Heideblütenfestes im Jahre 1949 bekannt und unterstützt seit dem im Rahmen seiner Möglichkeiten die Tradition des Heideblütenfestes in Amelinghausen. Der Männerchor Amelinghausen e.V. besteht heute aus drei Spaten, dem Männerchor selbst, dem gemischten Chor Chornetto und dem Kinderchor Heideküken.

 

In der Geschäftsordnung des Männerchores wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass zu den aktiven Mitgliedern des Vereins auch Kinder und Jugendliche gehören. Den sich daraus ergebenden besonderen Anforderungen an den Umgang und die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen werden durch entsprechend verantwortliche Spartenleiter und Chorleiter Rechnung getragen. Somit fördert der Verein die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen durch die musikalische Arbeit in Kinder- und Jugendchören, und zwar ganz konkret in dem zurzeit bestehenden Kinderchor Heideküken.

 

Die Heideküken sind ein Kinderchor mit Jungen und Mädchen im Alter von 4 bis 14 Jahren. Hauptziel der Arbeit mit diesen Kindern und Jugendlichen ist die musikalische Betätigung und Heranführung an die musikalische Chorarbeit. Die musikalische Leitung des Chores ist durch einen ausgebildeten Chorleiter gewährleistet. Er wird unterstützt durch die 15jährige Julia Petersen, die bereits eine Chorhelfer-Ausbildung hat. Die Kinder singen überwiegend moderne Melodien aus dem Bereich Pop, Schlager und Kinderlied. Besonderer Schwerpunkt und besondere Herausforderung ist der in vielen Stücken gefragte Solo-Gesang, dem sich die einzelnen Kinder und Jugendlichen bei vielen Auftritten gerne stellen und sich entsprechend präsentieren. Letztes Beispiel hierfür war das Musical „Mit Schnür und Senkel um die ganze Welt“, dass im letzten Jahr erfolgreich aufgeführt wurde. Ergänzt wird diese musikalische Ausbildung durch entsprechende Chor-Wochenenden.

 

Doch neben der musikalischen Arbeit steht auch der Freizeitspaß für den Kinderchor Heideküken im Vordergrund. Die Planung und die Durchführung solcher Aktivitäten liegen in der Hand der Spartenleiterin und der Jugendleiterin. Hierzu gehören die Organisation und Durchführung von Tagesfahrten in Eigenregie, aber auch die regelmäßige Teilnahme an den Tagesfahrtangeboten der Kreisjugendpflege in den Sommerferien. Ergänzt wird dies durch Laternenumzüge oder den Bau eines eigenen Festwagens zum Heideblütenfest. Gerade hierbei sind besonders viel Teamarbeit und Kreativität gefragt.

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die Heideküken des Männerchors Amelinghausen e.V. ein nicht mehr wegzudenkendes Angebot für aktive und kreative Freizeitgestaltung in Amelinghausen ist. Der Vorstand bzw. die Spartenleitung ist zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses eingeladen und wird zu den Aktivitäten der Heideküken vortragen.

 

Bezüglich der Anerkennung nach § 75 KJHG ist verwaltungsseitig zu prüfen, ob der Verein

  1. „auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 KJHG tätig ist“.

Hierbei ist es nicht von Bedeutung, dass der Verein das gesamte Spektrum der Jugendhilfe abdecken muss. Die jugendspezifische Zielsetzung, hier schwerpunktmäßig bezogen auf die aktive Arbeit als Kinderchor, der mit seinem Wirken weit über die Grenzen Amelinghausens bekannt ist, ist sowohl durch die Satzung abgesichert, als auch vor allen Dingen durch das aktive Handeln des Vereins bzw. des Kinderchores gewährleistet.

 

  1. „gemeinnützige Ziele verfolgt“.

Die Satzung besagt in diesem Zusammenhang, dass der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke verfolgt und außerdem liegt der Verwaltung der Freistellungsbescheid des Finanzamtes Lüneburg aus dem Jahre 2006 vor, der die Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts belegt.

 

  1. „aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist“.

Die erfolgreichen Aktivitäten des Vereins über viele Jahre, und dies gilt auch für den Kinderchor Heideküken, zeigen deutlich, dass das Wirken des Vereins auf Langfristigkeit und Nachhaltigkeit angelegt ist. Dies wird auch dadurch deutlich, dass gerade die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen durch entsprechend ausgebildete Chorleiter, Spartenleiter und Chorhelfer gewährleistet ist.

 

  1. „die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet“.

Nur wenn der Verein sich nach der Satzung zu den Grundprinzipien der Verfassung bekennen würde, in der praktischen Arbeit dagegen aber verfassungsfeindliche Ziele verfolge, wäre eine Versagung der Anerkennung gerechtfertigt. Sowohl die Satzung und die dort festgelegten demokratischen Strukturen sowie das praktische Wirken des Männerchores bzw. des Kinderchores geben keinerlei Veranlassung dazu, Zweifel an der Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu haben.

 

Da der Verein, und somit auch die Sparte Kinderchor, seit vielen Jahren besteht, ist für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe auch § 75 Abs. 2 KJHG von Bedeutung. Dort ist festgelegt, dass ein Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat, wer unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens 3 Jahre tätig gewesen ist.

 

Dies ist der Fall und somit bleibt zusammenfassend festzustellen, dass aus verwaltungsseitiger Sicht der Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gerechtfertigt ist und somit der Männerchor Amelinghausen e.V. als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 KJHG anzuerkennen ist.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

23.05.2007 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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