Beschlussvorlage - 2007/083
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Hauptschulzweiges innerhalb der HRS Neuhaus
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Wieske, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
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Beratung
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25.04.2007
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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21.05.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptschulzweig der Haupt- und Realschule Neuhaus läuft zum
31.07.2011 aus und wird bereits ab dem
Schuljahr 2007/2008 keine Fünftklässler mehr aufnehmen. Auf diese Weise
erhalten die aktuellen Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit, an der Haupt-
und Realschule Neuhaus noch ihren Abschluss zu machen. Dieser Beschluss bedarf
gemäß § 106 NSchG der Genehmigung der Landesschulbehörde.
Sachverhalt
Sachlage:
Zu den Auswirkungen des Rückgangs der Hauptschülerzahlen
allgemein sowie den Auswirkungen auf einen qualitativ guten und breit
gefächerten Hauptschulunterricht wird auf die Vorlage 2007/066 verwiesen.
Zurzeit besuchen nur 18 Schülerinnen und Schüler den
Hauptschulzweig an der HRS Neuhaus, 5. und 6. Klassen gibt es gar nicht.
Auch für das kommende Schuljahr werden nach den vorliegenden
Trendabfragen voraussichtlich nur 2 Anmeldungen für den Hauptschulzweig vorliegen.
In den beiden letzten Schuljahren war der beschriebene Zustand
nach den Bestimmungen der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung (VO-SEP) nur
hinnehmbar, weil eine ständige pädagogische und organisatorische Zusammenarbeit
gemäß § 25 NSchG mit der Hauptschule Bleckede vereinbart wurde.
Bereits im Januar 2006 hatte sich die Rektorin der HRS Neuhaus,
Frau Wonerow, schriftlich an den Landkreis Lüneburg gewandt und auf die großen Probleme
der Unterrichtsversorgung für die Hauptschüler des Amtes Neuhaus hingewiesen.
Der Unterricht in Kombiklassen stellt auch für die Schule keine optimale Lösung
dar. Die Schülerinnen und Schüler könnten sich schulformgerechter in einer
eigenständigen Hauptschule entwickeln.
Zum damaligen Zeitpunkt wurde in Absprache mit der
Landesschulbehörde von entsprechenden schulorganisatorischen Maßnahmen bzw.
Beschlüssen abgesehen. Letztlich ist aber der beschriebene Zustand nicht mehr
haltbar und muss aus Sicht der Verwaltung, besonders im Interesse der
Hauptschülerinnen und Hauptschüler, geändert werden.
Die sich für das kommende Schuljahr abzeichnenden 2
Hauptschüler/Hauptschülerinnen in Amt Neuhaus könnten in die bestehende
Schülerbeförderung zum Gymnasium in Bleckede integriert werden und die HS
Bleckede besuchen. Sicher wird dann auch für diese Schüler der Schulweg länger.
Ein insgesamt besseres, weil breiteres, Hauptschulangebot am Standort Bleckede
kompensiert diesen Nachteil.
Mit der vorgeschlagenen Aufhebung des Hauptschulzweiges zum
31.07.2010 erhalten die aktuellen Hauptschülerinnen und Hauptschüler die Gelegenheit, ihren
Schulabschluss noch am Schulstandort Neuhaus zu machen. Zum kommenden Schuljahr
sollte für die Fünftklässler bereits die Umorientierung zur Hauptschule
Bleckede erfolgen.
Dieser Beschluss bedarf gemäß § 106 NSchG der Genehmigung der
Landesschulbehörde.
