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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2007/083

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptschulzweig der Haupt- und Realschule Neuhaus läuft zum  31.07.2011 aus und wird bereits ab dem Schuljahr 2007/2008 keine Fünftklässler mehr aufnehmen. Auf diese Weise erhalten die aktuellen Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit, an der Haupt- und Realschule Neuhaus noch ihren Abschluss zu machen. Dieser Beschluss bedarf gemäß § 106 NSchG der Genehmigung der Landesschulbehörde.

 

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Sachverhalt

Sachlage:

Zu den Auswirkungen des Rückgangs der Hauptschülerzahlen allgemein sowie den Auswirkungen auf einen qualitativ guten und breit gefächerten Hauptschulunterricht wird auf die Vorlage 2007/066 verwiesen.

 

Zurzeit besuchen nur 18 Schülerinnen und Schüler den Hauptschulzweig an der HRS Neuhaus, 5. und 6. Klassen gibt es gar nicht.

Auch für das kommende Schuljahr werden nach den vorliegenden Trendabfragen voraussichtlich nur 2 Anmeldungen für den Hauptschulzweig vorliegen.

 

In den beiden letzten Schuljahren war der beschriebene Zustand nach den Bestimmungen der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung (VO-SEP) nur hinnehmbar, weil eine ständige pädagogische und organisatorische Zusammenarbeit gemäß § 25 NSchG mit der Hauptschule Bleckede vereinbart wurde.

Bereits im Januar 2006 hatte sich die Rektorin der HRS Neuhaus, Frau Wonerow, schriftlich an den Landkreis Lüneburg gewandt und auf die großen Probleme der Unterrichtsversorgung für die Hauptschüler des Amtes Neuhaus hingewiesen. Der Unterricht in Kombiklassen stellt auch für die Schule keine optimale Lösung dar. Die Schülerinnen und Schüler könnten sich schulformgerechter in einer eigenständigen Hauptschule entwickeln.

 

Zum damaligen Zeitpunkt wurde in Absprache mit der Landesschulbehörde von entsprechenden schulorganisatorischen Maßnahmen bzw. Beschlüssen abgesehen. Letztlich ist aber der beschriebene Zustand nicht mehr haltbar und muss aus Sicht der Verwaltung, besonders im Interesse der Hauptschülerinnen und Hauptschüler, geändert werden.

Die sich für das kommende Schuljahr abzeichnenden 2 Hauptschüler/Hauptschülerinnen in Amt Neuhaus könnten in die bestehende Schülerbeförderung zum Gymnasium in Bleckede integriert werden und die HS Bleckede besuchen. Sicher wird dann auch für diese Schüler der Schulweg länger. Ein insgesamt besseres, weil breiteres, Hauptschulangebot am Standort Bleckede kompensiert diesen Nachteil.

 

Mit der vorgeschlagenen Aufhebung des Hauptschulzweiges zum 31.07.2010 erhalten die aktuellen Hauptschülerinnen  und Hauptschüler die Gelegenheit, ihren Schulabschluss noch am Schulstandort Neuhaus zu machen. Zum kommenden Schuljahr sollte für die Fünftklässler bereits die Umorientierung zur Hauptschule Bleckede erfolgen.

Dieser Beschluss bedarf gemäß § 106 NSchG der Genehmigung der Landesschulbehörde.

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Beschlüsse

Erweitern

25.04.2007 - Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen - ungeändert beschlossen

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21.05.2007 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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