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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2007/088

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen der Kreistagsfraktionen oder Gruppen betragen ab dem 01.06.2007 pro Fraktionsmitglied und Monat 20,00 Euro. Hinzu kommt ein Sockelbetrag von 500,00 Euro jährlich für Fraktionen mit 2 bis 6 Mitgliedern, ein Sockelbetrag von 900,00 Euro jährlich für Fraktionen mit 7 bis 14 Mitgliedern und ein Sockelbetrag von 1.600,00 Euro jährlich für Fraktionen ab 15 Mitgliedern.

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Sachverhalt

Sachlage:

 

Nach § 35 b Ziffer (3) NLO kann der Landkreis den Fraktionen und Gruppen Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung gewähren; dies gilt auch, soweit die Fraktionen oder Gruppen Aufwendungen aus einer öffentlichen Darstellung ihrer Auffassungen in den Angelegenheiten des Landkreises haben.

 

Den Fraktionen oder Gruppen des Kreistages des Landkreises Lüneburg wird aufgrund eines Beschlusses des Kreisausschusses vom 04.06.1962, zuletzt geändert am 08.12.1986 und ohne Erhöhung auf Euro angepasst am 10.12.2001, als Zuwendung zu den sächlichen und personellen Aufwendungen ein Pauschalbetrag von 20,00 Euro pro Monat und Fraktionsmitglied gezahlt.

 

Aufgrund fortgeschrittener Technik und des Einsatzes von Internet ist dieser Betrag nunmehr anzupassen. Die Verwaltung schlägt vor, zusätzlich zu dem Pauschalbetrag von 20,00 Euro pro Monat und Fraktionsmitglied einen jährlichen Sockelbetrag zu zahlen. Danach erhalten Fraktionen mit 2 bis 6 Mitgliedern zusätzlich einen jährlichen Sockelbetrag in Höhe von 500,00 Euro, Fraktionen mit 7 bis 14 Mitgliedern zusätzlich einen jährlichen Sockelbetrag in Höhe von 900,00 Euro und Fraktionen ab 15 Mitgliedern zusätzlich einen jährlichen Sockelbetrag in Höhe von 1.600,00 Euro. Über die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendungen im jeweiligen Haushaltsjahr ist gemäß § 1 Ziffer (4) Geschäftsordnung ein Nachweis zu führen.

Durch die Erhöhung wird eine Mehrbelastung des Haushaltes von 4.700,00 Euro jährlich entstehen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der Haushalt wird jährlich mit 4.700 Euro mehr belastet. Die Mehrbelastung für 2007 beträgt 2.350 Euro. Haushaltsmittel sind vorhanden.

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Beschlüsse

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21.05.2007 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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