Beschlussvorlage - 2007/088
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen der Fraktionen oder Gruppen des Kreistages
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Britta Ammoneit
- Verantwortlich:
- Sigrid Ruth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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21.05.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen
der Kreistagsfraktionen oder Gruppen betragen ab dem 01.06.2007 pro
Fraktionsmitglied und Monat 20,00 Euro. Hinzu kommt ein Sockelbetrag von 500,00
Euro jährlich für Fraktionen mit 2 bis 6 Mitgliedern, ein Sockelbetrag von 900,00
Euro jährlich für Fraktionen mit 7 bis 14 Mitgliedern und ein Sockelbetrag von
1.600,00 Euro jährlich für Fraktionen ab 15 Mitgliedern.
Sachverhalt
Sachlage:
Nach § 35 b Ziffer (3) NLO kann der Landkreis den Fraktionen
und Gruppen Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die
Geschäftsführung gewähren; dies gilt auch, soweit die Fraktionen oder Gruppen
Aufwendungen aus einer öffentlichen Darstellung ihrer Auffassungen in den
Angelegenheiten des Landkreises haben.
Den Fraktionen oder Gruppen des Kreistages des Landkreises
Lüneburg wird aufgrund eines Beschlusses des Kreisausschusses vom 04.06.1962,
zuletzt geändert am 08.12.1986 und ohne Erhöhung auf Euro angepasst am
10.12.2001, als Zuwendung zu den sächlichen und personellen Aufwendungen ein
Pauschalbetrag von 20,00 Euro pro Monat und Fraktionsmitglied gezahlt.
Aufgrund fortgeschrittener Technik und des Einsatzes von
Internet ist dieser Betrag nunmehr anzupassen. Die Verwaltung schlägt vor,
zusätzlich zu dem Pauschalbetrag von 20,00 Euro pro Monat und Fraktionsmitglied
einen jährlichen Sockelbetrag zu zahlen. Danach erhalten Fraktionen mit 2 bis 6
Mitgliedern zusätzlich einen jährlichen Sockelbetrag in Höhe von 500,00 Euro,
Fraktionen mit 7 bis 14 Mitgliedern zusätzlich einen jährlichen Sockelbetrag in
Höhe von 900,00 Euro und Fraktionen ab 15 Mitgliedern zusätzlich einen
jährlichen Sockelbetrag in Höhe von 1.600,00 Euro. Über die zweckentsprechende
Verwendung der Zuwendungen im jeweiligen Haushaltsjahr ist gemäß § 1 Ziffer (4)
Geschäftsordnung ein Nachweis zu führen.
Durch die Erhöhung wird eine Mehrbelastung des Haushaltes von
4.700,00 Euro jährlich entstehen.
