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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2007/094

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Neufassung der Richtlinien über Ehrungen durch den Landkreis Lüneburg (Anlage 2 der Sitzungsvorlage) wird mit Wirkung zum 01. Juni 2007 beschlossen. Gleichzeitig treten die am 10. April 2000 durch den Kreistag beschlossenen Richtlinien über Ehrungen außer Kraft.

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Sachverhalt

Sachlage:

 

Der Kreistag des Landkreises Lüneburg hat am 10. April 2000 die sich aus der beigefügten Synopse (Anlage 1) ergebenden Richtlinien über Ehrungen durch den Landkreis Lüneburg verabschiedet. Die Richtlinien bedürfen wie nachfolgend aufgeführt einer Überarbeitung:

 

Buchstabe A, Absatz (2)

Der Kommission sollen künftig auch der/die Vorsitzende sowie der/die stellvertr. Vorsitzende des Ausschusses für Partnerschaft und Kultur angehören.

 

Buchstabe A, Absatz (4) e

Der Zusatz „…sowie im Falle der Zweigleisigkeit die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister dieser Kommunen.“ kann entfallen, da bei diesen Kommunen ausschließlich Eingleisigkeit besteht.

 

Buchstabe A, Absatz (4) f

Dieser Punkt kann gänzlich gestrichen werden, da die Teilnehmer aus der Kreisverwaltung vom Landrat bestimmt werden.

 

Buchstabe B, Absatz (2)

Hier werden die ehrenamtlich Tätigen gem. § 7 Entschädigungssatzung aufgenommen, da eine Differenzierung zwischen Kreistag und Ehrenamt nicht gerechtfertigt ist.

 

Buchstabe B, Absatz (3)

Hier werden die ehrenamtlich Tätigen gem. § 7 Entschädigungssatzung aufgenommen, da eine Differenzierung zwischen Kreistag und Ehrenamt nicht gerechtfertigt ist.

 

Die Verwaltung hat die Änderungen in die Neufassung der Richtlinien (siehe Synopse Anlage 1) eingearbeitet.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.05.2007 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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