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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2007/096

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Kreistagsabgeordneten benennen ein Mitglied für das Kooperationsgremium „Rechnungsprüfung“ und eine Stellvertreterin / einen Stellvertreter.

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Sachverhalt

Sachlage:

In § 2 der Zweckvereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der örtlichen Prüfung bei den Landkreisen Harburg und Lüchow-Dannenberg, der Stadt Lüneburg sowie der Gemeinde Seevetal und der überörtlichen Prüfung bei den Landkreisen Harburg und Lüchow-Dannenberg durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg vom 27. November 2006 haben die Vertragsparteien die Bildung eines Kooperationsgremiums „Rechnungsprüfung“ vereinbart.

 

Dem Gremium gehören jeweils 2 Vertreter/-innen der beteiligten Körperschaften bestehend aus der Hauptverwaltungsbeamtin / dem Hauptverwaltungsbeamten und einem Mitglied des Rates bzw. Kreistages an. Vertretung ist möglich. Das Gremium tagt einmal jährlich, bei Bedarf auch öfter. Die Einladung erfolgt durch den Landkreis Lüneburg.

 

Das Gremium dient dem Zweck des regelmäßigen Austausches über die Zusammenarbeit. Es bietet Gelegenheit für Anregungen und Kritik und berät über gegebenenfalls notwendige Änderungen der Zweckvereinbarung. Es entscheidet insbesondere über Änderungen des Aufgabenumfangs im Sinne des § 1 der Zweckvereinbarung (z.B. zusätzliche Aufgaben wie Wirtschaftsprüfungen) und die daraus resultierenden Veränderungen für die Soll-Stellenzahl und die Kostenregelung.

 

Herr Landrat Nahrstedt als Hauptverwaltungsbeamter hat die Vertretung im Kooperationsgremium auf den Servicebereichsleiter, Herrn Kreisverwaltungsoberrat Hans-Richard Maul, delegiert.

 

Das in das Kooperationsgremium zu entsendende Kreistagsmitglied und eine Stellvertreterin / ein Stellvertreter sind von den Kreistagsabgeordneten zu wählen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, eine Benennung aus dem Kreis der Mitglieder des Ausschusses für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten vorzunehmen.

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21.05.2007 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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