Beschlussvorlage - 2007/096
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung eines Mitglieds und einer Stellvertreterin / eines Stellvertreters für das Kooperationsgremium "Rechnungsprüfung"
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeitung:
- Andrea Riegel
- Verantwortlich:
- Maul, Hans-Richard
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
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Beratung
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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21.05.2007
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Sachverhalt
Sachlage:
In § 2 der Zweckvereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben
der örtlichen Prüfung bei den Landkreisen Harburg und Lüchow-Dannenberg, der
Stadt Lüneburg sowie der Gemeinde Seevetal und der überörtlichen Prüfung bei
den Landkreisen Harburg und Lüchow-Dannenberg durch das Rechnungsprüfungsamt
des Landkreises Lüneburg vom 27. November 2006 haben die Vertragsparteien die
Bildung eines Kooperationsgremiums „Rechnungsprüfung“ vereinbart.
Dem Gremium gehören jeweils 2 Vertreter/-innen der beteiligten
Körperschaften bestehend aus der Hauptverwaltungsbeamtin / dem
Hauptverwaltungsbeamten und einem Mitglied des Rates bzw. Kreistages an.
Vertretung ist möglich. Das Gremium tagt einmal jährlich, bei Bedarf auch
öfter. Die Einladung erfolgt durch den Landkreis Lüneburg.
Das Gremium dient dem Zweck des regelmäßigen Austausches über
die Zusammenarbeit. Es bietet Gelegenheit für Anregungen und Kritik und berät
über gegebenenfalls notwendige Änderungen der Zweckvereinbarung. Es entscheidet
insbesondere über Änderungen des Aufgabenumfangs im Sinne des § 1 der
Zweckvereinbarung (z.B. zusätzliche Aufgaben wie Wirtschaftsprüfungen) und die daraus
resultierenden Veränderungen für die Soll-Stellenzahl und die Kostenregelung.
Herr Landrat Nahrstedt als Hauptverwaltungsbeamter hat die
Vertretung im Kooperationsgremium auf den Servicebereichsleiter, Herrn
Kreisverwaltungsoberrat Hans-Richard Maul, delegiert.
Das in das Kooperationsgremium zu entsendende Kreistagsmitglied
und eine Stellvertreterin / ein Stellvertreter sind von den
Kreistagsabgeordneten zu wählen.
Die Verwaltung empfiehlt, eine Benennung aus dem Kreis der
Mitglieder des Ausschusses für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere
Angelegenheiten vorzunehmen.
