Beschlussvorlage - 2007/125
Grunddaten
- Betreff:
-
Kunstsammlung des Landkreises Lüneburg; Bewertung der Werke der ehemaligen Stipendiaten der Künstlerstätte Bleckede
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Wieske, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Partnerschaft und Kultur
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Beratung
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30.05.2007
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts beauftragt der
Landkreis Lüneburg Herrn Dr. Christoph Lange mit der Bewertung der
Landkreis-Kunstsammlung und plant hierfür eine Summe bis zu 3.000 Euro ein.
Soweit notwendig werden diese Kosten als überplanmäßige
Ausgaben aufgebracht und aus dem Fachdienstbudget gedeckt.
Sachverhalt
Sachlage:
Nach über 25 Jahren des Bestehens der Künstlerstätte Bleckede
hat der Landkreis Lüneburg über 100 Werke der ehemaligen Stipendiaten/innen in
seinem Besitz. Es handelt sich dabei um Bilder, Zeichnungen und Skulpturen.
Zum Teil hängen Bilder in Fluren und Büros der Kreisverwaltung.
Die restlichen Kunstgegenstände sind auf einem „Kunstboden“ in Schränken
untergebracht.
Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der Künstlerstätte fand im
Jahre 2004 auch eine große Ausstellung im Bleckeder Schloss statt.
Diese Sammlung ist zwar dokumentiert, es fehlt jedoch eine
professionelle Wertermittlung.
Der monetäre Wert der Sammlung ist z. B. zur Klärung der Frage
einer adäquaten Versicherung wichtig. Mit der geplanten Umstellung von der
Kameralistik zur Doppik im Jahre 2009 kommt auf die Kreisverwaltung auch die
Frage der Bewertung von Immobilien und Mobilien zu. Das betrifft auch die
besagte Kunstsammlung.
Über die Halle für Kunst hat die Kreisverwaltung Kontakt zu
Herrn Dr. Christoph Lange, einem Kunsthistoriker aus Kassel, aufgenommen. Herr
Dr. Lange wird dem Landkreis ein Angebot zur Begutachtung und Bewertung der
Kunstsammlung vorlegen. Zur Sitzung des Kulturausschusses wird die Verwaltung
die genauen Kosten benennen.
Im Hinblick auf den möglichen Umbruch in der
Stipendiatenförderung des Landes wie auch für die Künstlerstätte des
Landkreises Lüneburg, sollte die Bewertung der Kunstsammlung aus Sicht der
Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt vorgenommen werden. Auf diese Weise wird zudem
die Dokumentation der Kunstgegenstände aktualisiert.
