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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2007/153

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Dem Ausschuss wird empfohlen, dem Förderantrag unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes 2007 zu entsprechen und einen Kreiszuschuss in Höhe von 2.500,00 € zur Verfügung zu stellen.

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Sachverhalt

Sachlage:

  1. Der Kriminalpräventionsrat Lüneburg beantragt für das Haushaltsjahr 2007 eine Förderung in Höhe von 1.900,00 € für den Förderverein Kriminalprävention e.V. Diese Mittel dienen der Unterstützung von Schulprojekten im Landkreis Lüneburg. Darüber hinaus wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 600,00 € für die 10-Jahresfeier des Kriminalpräventionsrates beantragt. Diese Veranstaltung hat vorrangig Informationscharakter und soll sowohl in der Öffentlichkeit als auch in der Kommunalpolitik für die Unterstützung der Kriminalprävention in Stadt und Landkreis Lüneburg werben und insbesondere Sponsoren anregen, dieses Angebot in Stadt und Landkreis nachhaltig zu unterstützen.

 

Herr Meyn, Vorsitzender des Fördervereins Kriminalprävention e.V., wird hierzu gesondert vortragen.

 

Zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege wurden im Haushaltsjahr 2007 im Verwaltungshaushalt bei der Haushaltsstelle 01.4980.7182 insgesamt Mittel in Höhe von 175.000,00 € veranschlagt.

Unter Berücksichtigung der mit den Wohlfahrtsverbänden geschlossenen Vereinbarungen sowie der mit dem Verein „Frauen helfen Frauen“ getroffenen Budgetvereinbarung und der daraus folgenden vertraglichen Bindung stehen nach der Haushaltsplanung 2007 ausreichend Mittel zur Verfügung, auch, wenn die im vergangenen Jahr mit Einzelzuschuss geförderten Institutionen und Verbände in gleicher Höhe wie bisher unterstützt werden.

 

Die Genehmigung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2007 durch die Aufsichtsbehörde liegt zurzeit noch nicht vor. Somit dürfen nur Ausgaben geleistet werden, zu deren Leistungen der Landkreis Lüneburg rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.

 

Ein Förderbeschluss unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes wäre möglich.

 

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Beschlüsse

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14.06.2007 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit - ungeändert beschlossen

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