Antrag an den Kreistag - 2007/174
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Die Linke vom 20.06.2007 (Eingang: 20.06.2007);8 Euro-Mindestlohn bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Britta Ammoneit
- Verantwortlich:
- Britta Ammoneit
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Fraktion Die Linke beantragt folgende Beschlussfassung
durch den Kreistag am 16.07.2007:
„1. Die Verwaltung
berücksichtigt bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nur solche Unternehmen,
die ihre Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen nach geltenden Tarifverträgen,
mindestens aber mit 8 € je Arbeitsstunde, entlohnen. Ebenso macht die
Vergabestelle die Auflage, dass in dem Betrieb vorwiegend
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte arbeiten (mindestens 2/3 der
Vollzeitäquivalenzstellen). Dies gilt auch und besonders für die Beteiligung
von Subunternehmern. Bei der Antragsvergabe muss nicht nur die eigene
Tariftreueerklärung vorgelegt werden, sondern auch die von allen einbezogenen
Subunternehmern.
2. Die Auflagen sind
schon in der Ausschreibung festzuschreiben und deren Einhaltung ist genau zu
kontrollieren. Der Kreisausschuss bzw. der Kreistag ist bei der
Vergabeentscheidung über die Einhaltung dieser Regelung in jedem Angebot in der
Verwaltungsvorlage zu informieren. Bei allen neu abzuschließenden Verträgen
werden diese Regeln verbindlich angewendet.“
Ergänzender Beschlussvorschlag vom 22.06.2007:
UWL/Bündnis Rechte beantragt folgende Beschlussfassung durch
den Kreistag am 16.07.2007:
„1. Die Verwaltung
berücksichtigt bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nur solche Unternehmen,
die ihre Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen nach geltenden Tarifverträgen
mindestens aber mit 8,00 EUR je Arbeitsstunde, entlohnen. Ebenso macht die
Vergabestelle die Auflage, dass in dem Betrieb vorwiegend
sozialversicherungspflichtig beschäftigte deutsche Staatsbürger arbeiten
(mindestens 2/3 der Vollzeitäquivalenzstellen). Dies gilt auch und besonders für
die Beteiligung von Subunternehmern. Bei der Antragsvergabe muss nicht nur die
eigene Tariftreueerklärung vorgelegt werden, sondern auch die von allen
einbezogenen Subunternehmern.
2. -Bleibt wie im
Originalantrag des Antrages bestehen-„
Sachverhalt
Sachlage:
Begründung der Fraktion Die Linke zum Antrag vom 20.06.2007:
„Erst ab einem Mindestlohn von 8 € / Std. verdient
ein Arbeitnehmer bei einer Vollzeitbeschäftigung genug, um seinen
Lebensunterhalt zu bestreiten. Ein Alleinstehender verdient bei 8 €
Stundenlohn ungefähr 1.000 € netto. Dieses Entgelt entspricht in etwa der
Pfändungsfreigrenze.
Bei geringeren Löhnen sind immer ergänzende Sozialleistungen,
wie Wohngeld oder Arbeitslosengeld II, erforderlich. Dies ist nicht nur für die
Betroffenen entwürdigend, sondern verursacht auch hohe Sozialkosten.
Ist ein Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig mit einem
Mindestlohn von 8 € / Std. beschäftigt, zahlt er in die sozialen
Sicherungssysteme ein und trägt zusätzlich noch durch höhere Kaufkraft zur
Stärkung der Binnennachfrage bei. Dies ist statistisch belegbar. Der Landkreis
Lüneburg sollte bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen Vorbildcharakter
haben und Dumpingangebote ablehnen.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.“
Ergänzende Sachlage vom 22.06.2007:
Begründung UWL/Bündnis Rechte zum Änderungsantrag vom
22.06.2007:
„Die UWL/Bündnis Rechte hält den Antrag der Fraktion der
Linken für schlüssig, es bedarf jedoch einer eingehenderen Schärfung der
Zielgruppe, die nach unserer Auffassung viel zu wenig berücksichtigt wird.
Arbeitsplätze sollten vor allem zuerst für deutsche Arbeitnehmer gefördert
werden.“
