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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an den Kreistag - 2007/174

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Fraktion Die Linke beantragt folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 16.07.2007:

„1. Die Verwaltung berücksichtigt bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nur solche Unternehmen, die ihre Arbeitnehmer / Arbeitnehmerinnen nach geltenden Tarifverträgen, mindestens aber mit 8 € je Arbeitsstunde, entlohnen. Ebenso macht die Vergabestelle die Auflage, dass in dem Betrieb vorwiegend sozialversicherungspflichtig Beschäftigte arbeiten (mindestens 2/3 der Vollzeitäquivalenzstellen). Dies gilt auch und besonders für die Beteiligung von Subunternehmern. Bei der Antragsvergabe muss nicht nur die eigene Tariftreueerklärung vorgelegt werden, sondern auch die von allen einbezogenen Subunternehmern.

2.  Die Auflagen sind schon in der Ausschreibung festzuschreiben und deren Einhaltung ist genau zu kontrollieren. Der Kreisausschuss bzw. der Kreistag ist bei der Vergabeentscheidung über die Einhaltung dieser Regelung in jedem Angebot in der Verwaltungsvorlage zu informieren. Bei allen neu abzuschließenden Verträgen werden diese Regeln verbindlich angewendet.“

 

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 22.06.2007:

UWL/Bündnis Rechte beantragt folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 16.07.2007:

„1. Die Verwaltung berücksichtigt bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nur solche Unternehmen, die ihre Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen nach geltenden Tarifverträgen mindestens aber mit 8,00 EUR je Arbeitsstunde, entlohnen. Ebenso macht die Vergabestelle die Auflage, dass in dem Betrieb vorwiegend sozialversicherungspflichtig beschäftigte deutsche Staatsbürger arbeiten (mindestens 2/3 der Vollzeitäquivalenzstellen). Dies gilt auch und besonders für die Beteiligung von Subunternehmern. Bei der Antragsvergabe muss nicht nur die eigene Tariftreueerklärung vorgelegt werden, sondern auch die von allen einbezogenen Subunternehmern.

2.  -Bleibt wie im Originalantrag des Antrages bestehen-„

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Sachverhalt

Sachlage:

Begründung der Fraktion Die Linke zum Antrag vom 20.06.2007:

„Erst ab einem Mindestlohn von 8 € / Std. verdient ein Arbeitnehmer bei einer Vollzeitbeschäftigung genug, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Ein Alleinstehender verdient bei 8 € Stundenlohn ungefähr 1.000 € netto. Dieses Entgelt entspricht in etwa der Pfändungsfreigrenze.

Bei geringeren Löhnen sind immer ergänzende Sozialleistungen, wie Wohngeld oder Arbeitslosengeld II, erforderlich. Dies ist nicht nur für die Betroffenen entwürdigend, sondern verursacht auch hohe Sozialkosten.

Ist ein Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig mit einem Mindestlohn von 8 € / Std. beschäftigt, zahlt er in die sozialen Sicherungssysteme ein und trägt zusätzlich noch durch höhere Kaufkraft zur Stärkung der Binnennachfrage bei. Dies ist statistisch belegbar. Der Landkreis Lüneburg sollte bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen Vorbildcharakter haben und Dumpingangebote ablehnen.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.“

 

Ergänzende Sachlage vom 22.06.2007:

Begründung UWL/Bündnis Rechte zum Änderungsantrag vom 22.06.2007:

„Die UWL/Bündnis Rechte hält den Antrag der Fraktion der Linken für schlüssig, es bedarf jedoch einer eingehenderen Schärfung der Zielgruppe, die nach unserer Auffassung viel zu wenig berücksichtigt wird. Arbeitsplätze sollten vor allem zuerst für deutsche Arbeitnehmer gefördert werden.“

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Beschlüsse

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16.07.2007 - Kreistag - abgelehnt

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