Beschlussvorlage - 2007/206
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Einbeziehung von Flächen in das Naturschutzgebiet Barnstedt-Melbecker-Bach
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Claudia Mentz
- Verantwortlich:
- Bartscht, Stefan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
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Kenntnisnahme
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31.08.2007
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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24.09.2007
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Sachverhalt
Sachlage:
Das Gebiet des Barnstedt-Melbecker-Baches liegt im FFH-Gebiet
Ilmenau und Nebenbäche. FFH-Gebiete sind nach nationalem Recht (in der Regel
Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet) zu sichern. Für die Sicherung von
FFH-Gebieten durch Naturschutzgebietsverordnungen ist bis zum 31.12.2007 das
Land Niedersachsen zuständig. Diese Aufgabe wird vom Niedersächsischen
Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
wahrgenommen. Zurzeit läuft das Ausweisungsverfahren für das Naturschutzgebiet
Barnstedt-Melbecker-Bach. Im Rahmen der Gespräche mit Eigentümern ist der NLWKN
zu einer Einigung mit dem Grundstückseigentümer, Herrn von Estorff, dahingehend
gekommen, dass einzelne Flächen im FFH-Gebiet nicht Naturschutzgebiet werden
und Herr von Estorff stattdessen andere Flächen außerhalb der
FFH-Gebietskulisse zur Verfügung stellt. Für eine Naturschutzgebietsausweisung
außerhalb von FFH-Gebieten ist allerdings nicht das Land Niedersachsen, sondern
der Landkreis Lüneburg als untere Naturschutzbehörde zuständig. Mit Schreiben
vom 03.08.2007 beantragt der NLWKN – Betriebsstelle Lüneburg –
daher gemäß § 55 Abs. 3 das Einverständnis, die Flächen, die außerhalb des
FFH-Gebietes gelegen sind, mit in das laufende Verfahren einbeziehen zu dürfen.
Da die Zuständigkeit für den Erlass einer Naturschutzgebietsverordnung beim
Kreistag liegt, muss auch die Übertragung der Zuständigkeit an das Land durch
den Kreistag beschlossen werden.
Da es sich nur um sehr kleine Flächen, bezogen auf die gesamte
Naturschutzgebietsfläche handelt, wäre eine Durchführung eines eigenen
Verfahrens durch den Landkreis Lüneburg wenig zweckmäßig. Da zudem eine
Eigentümereinverständniserklärung vorliegt, bestehen auch inhaltlich keine
Bedenken gegen die Ausweisung des Naturschutzgebietes. Da ab dem 01.01.2008 die
Zuständigkeit für alle noch nicht
abgeschlossenen Verfahren zur Ausweisung von Naturschutzgebieten in
FFH-Gebieten auf die Landkreise übergeht, besteht ein großes Interesse, dass
die begonnenen Verfahren bis zum Jahresende zum Abschluss gebracht werden
können. Insofern besteht eine gewisse Eilbedürftigkeit, dem NLWKN das Einverständnis
schriftlich mitzuteilen. Die Lage der betreffenden Grundstücke sowie die
Einverständniserklärung sind den Unterlagen in der Anlage zu entnehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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599,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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66,5 kB
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