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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2007/206

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Dem Land Niedersachsen, NLWKN, wird gemäß § 55 Abs. 3 NNatG die Zuständigkeit für die Ausweisung einer Naturschutzgebietsverordnung außerhalb von FFH-Gebieten für die in der Anlage näher bezeichneten Flächen übertragen.

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Sachverhalt

Sachlage:

Das Gebiet des Barnstedt-Melbecker-Baches liegt im FFH-Gebiet Ilmenau und Nebenbäche. FFH-Gebiete sind nach nationalem Recht (in der Regel Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet) zu sichern. Für die Sicherung von FFH-Gebieten durch Naturschutzgebietsverordnungen ist bis zum 31.12.2007 das Land Niedersachsen zuständig. Diese Aufgabe wird vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) wahrgenommen. Zurzeit läuft das Ausweisungsverfahren für das Naturschutzgebiet Barnstedt-Melbecker-Bach. Im Rahmen der Gespräche mit Eigentümern ist der NLWKN zu einer Einigung mit dem Grundstückseigentümer, Herrn von Estorff, dahingehend gekommen, dass einzelne Flächen im FFH-Gebiet nicht Naturschutzgebiet werden und Herr von Estorff stattdessen andere Flächen außerhalb der FFH-Gebietskulisse zur Verfügung stellt. Für eine Naturschutzgebietsausweisung außerhalb von FFH-Gebieten ist allerdings nicht das Land Niedersachsen, sondern der Landkreis Lüneburg als untere Naturschutzbehörde zuständig. Mit Schreiben vom 03.08.2007 beantragt der NLWKN – Betriebsstelle Lüneburg – daher gemäß § 55 Abs. 3 das Einverständnis, die Flächen, die außerhalb des FFH-Gebietes gelegen sind, mit in das laufende Verfahren einbeziehen zu dürfen. Da die Zuständigkeit für den Erlass einer Naturschutzgebietsverordnung beim Kreistag liegt, muss auch die Übertragung der Zuständigkeit an das Land durch den Kreistag beschlossen werden.

 

Da es sich nur um sehr kleine Flächen, bezogen auf die gesamte Naturschutzgebietsfläche handelt, wäre eine Durchführung eines eigenen Verfahrens durch den Landkreis Lüneburg wenig zweckmäßig. Da zudem eine Eigentümereinverständniserklärung vorliegt, bestehen auch inhaltlich keine Bedenken gegen die Ausweisung des Naturschutzgebietes. Da ab dem 01.01.2008 die Zuständigkeit für alle noch  nicht abgeschlossenen Verfahren zur Ausweisung von Naturschutzgebieten in FFH-Gebieten auf die Landkreise übergeht, besteht ein großes Interesse, dass die begonnenen Verfahren bis zum Jahresende zum Abschluss gebracht werden können. Insofern besteht eine gewisse Eilbedürftigkeit, dem NLWKN das Einverständnis schriftlich mitzuteilen. Die Lage der betreffenden Grundstücke sowie die Einverständniserklärung sind den Unterlagen in der Anlage zu entnehmen.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

31.08.2007 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz - ungeändert beschlossen

Erweitern

24.09.2007 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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