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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Anfrage an Fachausschuss / Kreistag - 2007/221

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachlage:

 

Zur Beantwortung in der Kreistagssitzung am 24.09.2007 wurden folgende Anfragen gestellt:

 

1.  Anfrage der Fraktion Die Linke vom 10.09.2007 (Eingang: 10.09.2007):

     „Ein-Euro-Jobs“

 

     „Mit dem Inkrafttreten von Hartz-IV wurde die Möglichkeit zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten so genannter „Ein-Euro-Jobs“ eingeführt. Von Beginn an gab es große Zweifel, ob dieses Instrument geeignet ist, um die Chancen von Arbeitslosen für eine Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt zu verbessern. Ebenso wurde bezweifelt, dass alle angebotenen Arbeitsgelegenheiten den rechtlichen Kriterien entsprechen.

 

     Die Linke. im Kreistag Lüneburg fragt daher den Landrat des Landkreises Lüneburg:

 

     1.    Wie viele Arbeitsgelegenheiten gibt es zurzeit im Landkreis Lüneburg?

     2.    Nach welchen Kriterien werden Arbeitslose für die „Ein-Euro-Jobs“ ausgewählt?

     3.    Nach welchen Kriterien -außer dem der Gemeinnützigkeit- werden den Anbietern von „Ein-Euro-Jobs“ ihre Stellen genehmigt?

     4.    Welche Institutionen müssen der Einrichtung eines „Ein-Euro-Jobs“ zustimmen?

     5.    Wie wird schergestellt, dass es sich um zusätzliche Arbeit handelt, die reguläre Arbeitsplätze nicht gefährdet?

     6.    Können Sie definitiv ausschließen, dass die „Ein-Euro-Jobs“ keine regulären Arbeitsplätze vernichten?

     7.    Wie wird sichergestellt, dass es sich um eine sinnvolle Tätigkeit handelt?

     8.    Wie kontrolliert die ARGE, ob die so genannten „Ein-Euro-Jobber“

            a) nur für die vereinbarte Tätigkeit eingesetzt und

            b) in dem vorgesehenen Umfang qualifiziert werden?

     9.    Wer führt die in Frage 8 genannten Kontrollen durch?

     10.   Wie viele „Ein-Euro-Jobber“ erhalten

            a) einen Computerkurs

            b) einen Englischkurs

            c) einen anderen Sprachkurs

            d) ein Bewerbungstraining

            e) eine andere berufsqualifizierende Maßnahme?

     11.   Wie nimmt die ARGE auf die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen Einfluss?

     12.   Wie hoch sind die Maßnahmenpauschalen, die den Stellenanbietern gezahlt werden (Bitte detailliert nach Institutionen aufschlüsseln)?

     13.   Wie viele der „Ein-Euro-Jobber“ haben

            a) zweimal

            b) dreimal

            c) mehr als dreimal

            als „Ein-Euro-Jobber“ gearbeitet?

     14.   Wie viele der „Ein-Euro-Jobber“ waren zu Beginn ihrer Arbeitsgelegenheit

            a) unter 25 Jahre

            b) zwischen 25 Jahre und 35 Jahre

            c) zwischen 35 Jahre und 49 Jahre

            d) über 50 Jahre alt

     15.   Wie beurteilen Sie den Umstand, dass „Ein-Euro-Jobber“ weder Krankengeld noch bezahlten Urlaub erhalten?

     16.   Handelt es sich bei „Ein-Euro-Jobbern“ ihrer Auffassung nach in rechtlicher Hinsicht um Arbeitskräfte? Wenn nein, was unterscheidet „Ein-Euro-Jobber“ von Arbeitskräften?

     17.   Wo waren bis zum Stichtag 01. November 2006 „Ein-Euro-Stellen“ geschaffen, und zwar unter genauer Aufschlüsselung nach

            a) Institutionen

            b) der Anzahl der auf diesen Institutionen entfallenden „Ein-Euro-Arbeitskräfte“

            c) den dort konkret ausgeführten Arbeiten?

     18.   Wie viele „Ein-Euro-Jobs“ waren 2006 jeweils zum Ende des

            a) ersten Quartals

            b) zweiten Quartals

            c) dritten Quartals genehmigt und besetzt?

     19.   Wie viele der „Ein-Euro-Jobber“ konnten nach Beendigung bzw. während der Maßnahme

            a) In eine unbefristete Vollzeitarbeitsstelle

            b) In eine befristete Vollzeitarbeitsstelle

            c) In eine unbefristete Teilzeitarbeitsstelle

            d) In eine befristete Teilzeitarbeitsstelle

            e) In eine ABM-Stelle

            f)  In eine Umschulung

            g) In eine Ausbildung vermittelt werden?

     20.   Wie viele der in der Antwort zu Frage 6 genannten ABM-Stellen sind zum Zeitpunkt der Erstbewilligung für

            a) weniger als ein Vierteljahr

            b) weniger als ein halbes Jahr

            c) weniger als ein Dreivierteljahr

            d) weniger als ein Jahr oder genau ein Jahr

            e) mehr als ein Jahr bewilligt worden?

     21.   Wie viele der Institutionen, die „Ein-Euro-Jobber“ beschäftigen, haben diesen während oder nach Ablauf der Maßnahme eine weiterführende Beschäftigung angeboten, und zwar

            a) eine unbefristete volle Stelle

            b) eine unbefristete Teilzeitstelle

            c) eine befristete volle Stelle

            d) eine befristete Teilzeitstelle

            e) eine Stelle als Umschüler

            f)  einen Ausbildungsplatz

     22.   Wie viele der Institutionen, die einem „Ein-Euro-Jobber“ nach Ablauf der jeweiligen Maßnahme keine weiterführende Beschäftigung angeboten haben, erhalten weitere „Ein-Euro-Jobber“ zugewiesen?

     23.   Warum werden nicht nur noch Institutionen berücksichtigt, die „Ein-Euro-Jobber“ nach Beendigung der Maßnahme übernehmen?

     24.   Wie viele „Ein-Euro-Jobber“ meldeten sich im Jahr 2006 freiwillig?

     25.   Wie hat sich die Schaffung von „Ein-Euro-Stellen“ auf die Arbeitsmarktstatistik im Landkreis Lüneburg ausgewirkt?

     26.   Bei welchen Anbietern stieg in den einzelnen Quartalen die Zahl der genehmigten so genannten „Ein-Euro-Jobs“? Wie ist dies begründet?

     27.   Welche Kosten würden entstehen, wenn die „Ein-Euro-Jobs“ in reguläre Arbeitsverhältnisse umgewandelt würden?

     28.   Wie viele Arbeitslose haben im Jahr 2006 den angebotenen „Ein-Euro-Job“ abgelehnt, und zwar

            a) im ersten Quartal

            b) im zweiten Quartal

            c) im dritten Quartal?

     29.   Wie wurde mit diesen Verweigerungen umgegangen, bzw. wie wurden die betroffenen Arbeitslosen durch die ARGE sanktioniert?

     30.   Wie viele Leiter von Qualifizierungsmaßnahmen kümmern sich

            a) hauptberuflich

            b) nebenberuflich

            c) ehrenamtlich

            d) hauptberuflich, aber nicht hauptsächlich um die ihnen anvertrauten „Ein-Euro-Jobber“?

     31.   Welche formale berufliche Qualifikation haben die Leiter dieser Qualifizierungsmaßnahmen (bitte nach einzelnen Institutionen aufschlüsseln)?“

 

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Beschlüsse

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24.09.2007 - Kreistag - zur Kenntnis genommen

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