Anfrage an Fachausschuss / Kreistag - 2007/221
Grunddaten
- Betreff:
-
Beantwortung von Anfragen gemäß § 19 Geschäftsordnung
- Vorlageart:
- Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Britta Ammoneit
- Verantwortlich:
- Britta Ammoneit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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24.09.2007
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Sachverhalt
Sachlage:
Zur Beantwortung in der Kreistagssitzung am 24.09.2007 wurden
folgende Anfragen gestellt:
1. Anfrage der Fraktion Die Linke vom 10.09.2007
(Eingang: 10.09.2007):
„Ein-Euro-Jobs“
„Mit dem
Inkrafttreten von Hartz-IV wurde die Möglichkeit zur Schaffung von
Arbeitsgelegenheiten so genannter „Ein-Euro-Jobs“ eingeführt. Von
Beginn an gab es große Zweifel, ob dieses Instrument geeignet ist, um die
Chancen von Arbeitslosen für eine Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt zu
verbessern. Ebenso wurde bezweifelt, dass alle angebotenen Arbeitsgelegenheiten
den rechtlichen Kriterien entsprechen.
Die Linke. im Kreistag Lüneburg fragt daher den Landrat des
Landkreises Lüneburg:
1. Wie
viele Arbeitsgelegenheiten gibt es zurzeit im Landkreis Lüneburg?
2. Nach
welchen Kriterien werden Arbeitslose für die „Ein-Euro-Jobs“
ausgewählt?
3. Nach welchen Kriterien -außer dem der
Gemeinnützigkeit- werden den Anbietern von „Ein-Euro-Jobs“ ihre
Stellen genehmigt?
4. Welche
Institutionen müssen der Einrichtung eines „Ein-Euro-Jobs“
zustimmen?
5. Wie wird schergestellt, dass es sich um
zusätzliche Arbeit handelt, die reguläre Arbeitsplätze nicht gefährdet?
6. Können Sie definitiv ausschließen, dass die
„Ein-Euro-Jobs“ keine regulären Arbeitsplätze vernichten?
7. Wie
wird sichergestellt, dass es sich um eine sinnvolle Tätigkeit handelt?
8. Wie
kontrolliert die ARGE, ob die so genannten „Ein-Euro-Jobber“
a) nur für die vereinbarte Tätigkeit
eingesetzt und
b) in dem vorgesehenen Umfang
qualifiziert werden?
9. Wer
führt die in Frage 8 genannten Kontrollen durch?
10. Wie
viele „Ein-Euro-Jobber“ erhalten
a) einen Computerkurs
b) einen Englischkurs
c) einen anderen Sprachkurs
d) ein Bewerbungstraining
e) eine andere berufsqualifizierende
Maßnahme?
11. Wie nimmt die ARGE auf die konkrete
Ausgestaltung der einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen Einfluss?
12. Wie hoch sind die Maßnahmenpauschalen, die
den Stellenanbietern gezahlt werden (Bitte detailliert nach Institutionen
aufschlüsseln)?
13. Wie
viele der „Ein-Euro-Jobber“ haben
a) zweimal
b) dreimal
c) mehr als dreimal
als „Ein-Euro-Jobber“
gearbeitet?
14. Wie
viele der „Ein-Euro-Jobber“ waren zu Beginn ihrer
Arbeitsgelegenheit
a) unter 25 Jahre
b) zwischen 25 Jahre und 35 Jahre
c) zwischen 35 Jahre und 49 Jahre
d) über 50 Jahre alt
15. Wie beurteilen Sie den Umstand, dass
„Ein-Euro-Jobber“ weder Krankengeld noch bezahlten Urlaub erhalten?
16. Handelt es sich bei
„Ein-Euro-Jobbern“ ihrer Auffassung nach in rechtlicher Hinsicht um
Arbeitskräfte? Wenn nein, was unterscheidet „Ein-Euro-Jobber“ von
Arbeitskräften?
17. Wo waren bis zum Stichtag 01. November 2006
„Ein-Euro-Stellen“ geschaffen, und zwar unter genauer
Aufschlüsselung nach
a) Institutionen
b) der Anzahl der auf diesen
Institutionen entfallenden „Ein-Euro-Arbeitskräfte“
c) den dort konkret ausgeführten
Arbeiten?
18. Wie
viele „Ein-Euro-Jobs“ waren 2006 jeweils zum Ende des
a) ersten Quartals
b) zweiten Quartals
c) dritten Quartals genehmigt und
besetzt?
19. Wie
viele der „Ein-Euro-Jobber“ konnten nach Beendigung bzw. während
der Maßnahme
a) In eine unbefristete
Vollzeitarbeitsstelle
b) In eine befristete
Vollzeitarbeitsstelle
c) In eine unbefristete Teilzeitarbeitsstelle
d) In eine befristete
Teilzeitarbeitsstelle
e) In eine ABM-Stelle
f)
In eine Umschulung
g) In eine Ausbildung vermittelt
werden?
20. Wie viele der in der Antwort zu Frage 6
genannten ABM-Stellen sind zum Zeitpunkt der Erstbewilligung für
a) weniger als ein Vierteljahr
b) weniger als ein halbes Jahr
c) weniger als ein Dreivierteljahr
d) weniger als ein Jahr oder genau
ein Jahr
e) mehr als ein Jahr bewilligt
worden?
21. Wie viele der Institutionen, die
„Ein-Euro-Jobber“ beschäftigen, haben diesen während oder nach
Ablauf der Maßnahme eine weiterführende Beschäftigung angeboten, und zwar
a) eine unbefristete volle Stelle
b) eine unbefristete Teilzeitstelle
c) eine befristete volle Stelle
d) eine befristete Teilzeitstelle
e) eine Stelle als Umschüler
f)
einen Ausbildungsplatz
22. Wie viele der Institutionen, die einem
„Ein-Euro-Jobber“ nach Ablauf der jeweiligen Maßnahme keine
weiterführende Beschäftigung angeboten haben, erhalten weitere
„Ein-Euro-Jobber“ zugewiesen?
23. Warum werden nicht nur noch Institutionen
berücksichtigt, die „Ein-Euro-Jobber“ nach Beendigung der Maßnahme
übernehmen?
24. Wie
viele „Ein-Euro-Jobber“ meldeten sich im Jahr 2006 freiwillig?
25. Wie hat sich die Schaffung von
„Ein-Euro-Stellen“ auf die Arbeitsmarktstatistik im Landkreis
Lüneburg ausgewirkt?
26. Bei welchen Anbietern stieg in den einzelnen
Quartalen die Zahl der genehmigten so genannten „Ein-Euro-Jobs“?
Wie ist dies begründet?
27. Welche Kosten würden entstehen, wenn die
„Ein-Euro-Jobs“ in reguläre Arbeitsverhältnisse umgewandelt würden?
28. Wie
viele Arbeitslose haben im Jahr 2006 den angebotenen „Ein-Euro-Job“
abgelehnt, und zwar
a) im ersten Quartal
b) im zweiten Quartal
c) im dritten Quartal?
29. Wie wurde mit diesen Verweigerungen
umgegangen, bzw. wie wurden die betroffenen Arbeitslosen durch die ARGE
sanktioniert?
30. Wie
viele Leiter von Qualifizierungsmaßnahmen kümmern sich
a) hauptberuflich
b) nebenberuflich
c) ehrenamtlich
d) hauptberuflich, aber nicht
hauptsächlich um die ihnen anvertrauten „Ein-Euro-Jobber“?
31. Welche formale berufliche Qualifikation haben
die Leiter dieser Qualifizierungsmaßnahmen (bitte nach einzelnen Institutionen
aufschlüsseln)?“
