Berichtsvorlage - 2007/240
Grunddaten
- Betreff:
-
Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung nach § 57 SGB XII und nach § 17 SGB IX;Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.10.2007
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Senioren und Behinderte
- Verantwortlich:
- Demmig, Christiane
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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Kenntnisnahme
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16.10.2007
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachlage:
Der mit Inkrafttreten des SGB IX (Teilhabe und Rehabilitation
behinderter Menschen) geschaffene Rahmen zur Erprobung persönlicher Budgets ist
durch § 57 SGB XII und durch die Budgetverordnung zur § 17 SGB IX erweitert
worden. Ab dem 01.01.2008 können auf Antrag Leistungen der Eingliederungshilfe
auch als persönliches Budget gewährt werden.
Die Verwaltung wird in der Sitzung zum aktuellen Sachstand mündlich
vortragen.
Zwischenzeitlich hat die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die
Grünen mit Schreiben vom 02.10.2007 folgenden Antrag zum „Persönlichen
Budget“ gestellt:
„Der Sozialausschuss am 16.10.07 / Kreisausschuss am
12.11. möge beschließen:
Der Sozialausschuss / der Kreisausschuss begrüßt die ab dem
01.01.08 geltende Rechtslage, die jedem behinderten Menschen das Recht, die für
ihn notwendigen Hilfsangebote selbst über ein so genanntes „Persönliches
Budget“ zu koordinieren, einräumt.
Damit die betroffenen Menschen auch von ihrem Recht erfahren
und animiert werden davon Gebrauch zu machen, wird die Verwaltung aufgefordert,
Informationsveranstaltungen zu diesem Thema zu organisieren. Dies setzt voraus,
dass die Verwaltung umgehend Überlegungen zur vorgesehenen Umsetzung anstellt.
Ziel ist, dass auch trägerübergreifend Leistungen eingekauft werden können.
Begründung:
Der § 17 Abs. 2 SGB IX (Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe
behinderter Menschen) schafft die Möglichkeit, dass behinderten Menschen ein individueller,
pauschaler Geldbetrag zur Verfügung gestellt wird, mit dem sie sich die für sie
notwendigen Unterstützungsleistungen in eigener Verantwortung
„einkaufen“ und koordinieren können.
Ziel ist es, behinderten Menschen ein Höchstmaß an
Selbstbestimmung einzuräumen und so zu mehr Lebensqualität beizutragen.
Ab 01.01.08 besteht ein Rechtanspruch auf das so genannte
„Persönliche Budget“.
Nach Auslaufen des wissenschaftlich begleiteten Modellversuchs
zum Instrument des „Persönlichen Budgets“ hat die niedersächsische
Sozialministerin in einer Pressemitteilung vom 14.03.07 an die Landkreise
appelliert, das Persönliche Budget flächendeckend einzuführen.
Nach Auffassung der grünen Kreistagsfraktion ist es Aufgabe des
Landkreises diese Möglichkeit zu kommunizieren, um die betroffenen Bürgerinnen
und Bürger auf ihren neuen Rechtsanspruch hinzuweisen. In der Stadt Emden haben
solche Informationsveranstaltungen bereits stattgefunden. Aufgrund unserer
Anfrage vom 31.07.07 hat sich gezeigt, dass der Landkreis Lüneburg bisher keine
Erfahrungen mit „Persönlichen Budgets“ auf freiwilliger Basis
gesammelt hat. Es ist also zwingend notwendig, dass die Landkreisverwaltung
sich mit anderen Leistungsträgern wie der gesetzlichen Krankenversicherung, der
Bundesagentur für Arbeit, der Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung
koordiniert, um die angestrebte Geldleistung „wie aus einer Hand“
überhaupt anbieten zu können. Um zum 01.01.08 startklar zu sein, müssen diese
Verhandlungen umgehend aufgenommen werden.“
