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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2007/240

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Sachlage:

Der mit Inkrafttreten des SGB IX (Teilhabe und Rehabilitation behinderter Menschen) geschaffene Rahmen zur Erprobung persönlicher Budgets ist durch § 57 SGB XII und durch die Budgetverordnung zur § 17 SGB IX erweitert worden. Ab dem 01.01.2008 können auf Antrag Leistungen der Eingliederungshilfe auch als persönliches Budget gewährt werden.

 

Die Verwaltung wird in der Sitzung zum aktuellen Sachstand mündlich vortragen.

 

Zwischenzeitlich hat die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Schreiben vom 02.10.2007 folgenden Antrag zum „Persönlichen Budget“ gestellt:

 

„Der Sozialausschuss am 16.10.07 / Kreisausschuss am 12.11. möge beschließen:

 

Der Sozialausschuss / der Kreisausschuss begrüßt die ab dem 01.01.08 geltende Rechtslage, die jedem behinderten Menschen das Recht, die für ihn notwendigen Hilfsangebote selbst über ein so genanntes „Persönliches Budget“ zu koordinieren, einräumt.

Damit die betroffenen Menschen auch von ihrem Recht erfahren und animiert werden davon Gebrauch zu machen, wird die Verwaltung aufgefordert, Informationsveranstaltungen zu diesem Thema zu organisieren. Dies setzt voraus, dass die Verwaltung umgehend Überlegungen zur vorgesehenen Umsetzung anstellt. Ziel ist, dass auch trägerübergreifend Leistungen eingekauft werden können.

 

Begründung:

Der § 17 Abs. 2 SGB IX (Gesetz zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) schafft die Möglichkeit, dass behinderten Menschen ein individueller, pauschaler Geldbetrag zur Verfügung gestellt wird, mit dem sie sich die für sie notwendigen Unterstützungsleistungen in eigener Verantwortung „einkaufen“ und koordinieren können.

Ziel ist es, behinderten Menschen ein Höchstmaß an Selbstbestimmung einzuräumen und so zu mehr Lebensqualität beizutragen.

 

Ab 01.01.08 besteht ein Rechtanspruch auf das so genannte „Persönliche Budget“.

Nach Auslaufen des wissenschaftlich begleiteten Modellversuchs zum Instrument des „Persönlichen Budgets“ hat die niedersächsische Sozialministerin in einer Pressemitteilung vom 14.03.07 an die Landkreise appelliert, das Persönliche Budget flächendeckend einzuführen.

Nach Auffassung der grünen Kreistagsfraktion ist es Aufgabe des Landkreises diese Möglichkeit zu kommunizieren, um die betroffenen Bürgerinnen und Bürger auf ihren neuen Rechtsanspruch hinzuweisen. In der Stadt Emden haben solche Informationsveranstaltungen bereits stattgefunden. Aufgrund unserer Anfrage vom 31.07.07 hat sich gezeigt, dass der Landkreis Lüneburg bisher keine Erfahrungen mit „Persönlichen Budgets“ auf freiwilliger Basis gesammelt hat. Es ist also zwingend notwendig, dass die Landkreisverwaltung sich mit anderen Leistungsträgern wie der gesetzlichen Krankenversicherung, der Bundesagentur für Arbeit, der Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung koordiniert, um die angestrebte Geldleistung „wie aus einer Hand“ überhaupt anbieten zu können. Um zum 01.01.08 startklar zu sein, müssen diese Verhandlungen umgehend aufgenommen werden.“

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Beschlüsse

Erweitern

16.10.2007 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit - geändert beschlossen

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