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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2007/260

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Vereinbarung über den Betrieb von Außenstellen der Kfz-Zulassungsbehörde in Amelinghausen und Bleckede mit der Samtgemeinde Amelinghausen und der Stadt Bleckede abzuschließen.

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Sachverhalt

Sachlage:

Seit dem 01.07. bzw. 01.08.2003 betreibt der Landkreis Lüneburg in der Stadt Bleckede sowie der Samtgemeinde Amelinghausen jeweils eine Außenstelle seiner Kfz-Zulassungsbehörde. Nach einer erfolgreichen Probephase wurden im November 2004 entsprechende Vereinbarungen mit den beiden Kommunen geschlossen, die bis zum 31.12.2007 befristet sind.

 

Nach den vorliegenden Erfahrungen gestaltet sich der Betrieb dieser Außenstellen als überaus positiv. Die Außenstellen werden von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Lüneburg sehr gut angenommen; die anfangs geäußerten Erwartungen wurden deutlich übertroffen. Seit Betriebsbeginn werden nunmehr ständig etwa 10 – 12 % der gesamten Zulassungsfälle in Bleckede und Amelinghausen abgearbeitet. Für den Zeitraum Juli 2006 bis Juni 2007 waren 83.418 Zulassungsvorgänge zu verzeichnen. Davon entfielen auf die Stadt Bleckede 6.692 Fälle und auf die Samtgemeinde Amelinghausen 3.616 Vorgänge. Im Interesse der Bürgernähe möchten daher alle Beteiligten auch weiterhin an dem Betrieb dieser Außenstellen festhalten. Zu diesem Zweck hat die Verwaltung die als Anlage beigefügte Vereinbarung über den Betrieb von Außenstellen der Kfz-Zulassungsbehörde erarbeitet und mit der Stadt Bleckede sowie der Samtgemeinde Amelinghausen abgestimmt.

 

Im Ergebnis werden die Stadt Bleckede und die Samtgemeinde Amelinghausen dem Landkreis Lüneburg auch weiterhin das notwendige Personal auf der Grundlage der bereits bestehenden Personalgestellungsverträge zur Verfügung stellen. Darüber hinaus tragen beide Kommunen sämtliche Personal- und Sachkosten sowie die Kosten für die Beschaffung und den Betrieb der notwendigen IT-Hardware. Der Landkreis Lüneburg stellt weiterhin die Anbindung der Außenstellen an sein IT-System sicher und stattet die Außenstellen mit den notwendigen Stempeln, Siegeln und Vordrucken aus. Insoweit bleibt die Vertragslage unverändert.

 

Zur Abgeltung aller entstehenden Aufwendungen sollen die beiden Kommunen einen pauschalen Kostenersatz in Höhe von 7,50 € je Zulassungsvorgang erhalten. Grundlage für die Berechnung dieser Pauschale sind die Empfehlungen der KGSt „Kosten eines Arbeitsplatzes, Stand 2007/2008“, die unter Beachtung der in der Zulassungsstelle in Lüneburg entstehenden Kosten und der jeweiligen Zulassungsvorgänge mit den entsprechenden Daten in den Außenstellen ins Verhältnis gesetzt wurden. In diesem Zusammenhang bleibt darauf hinzuweisen, dass in dem genannten Zeitraum durchschnittlich 14,35 € je Zulassungsfall an Gebühren vereinnahmt wurden. Der über 7,50 € hinausgehende Gebührenanteil entfällt auf ordnungsbehördliche Tätigkeiten, die ausschließlich in der Hauptstelle beim Landkreis Lüneburg, nicht aber in den Außenstellen wahrgenommen werden.

 

In Absprache mit der Stadt Bleckede und der Samtgemeinde Amelinghausen sollen die Folgevereinbarungen für den Zeitraum ab 01.01.2008 unbefristet geschlossen werden, wobei eine Kündigungsfrist von einem Jahr jeweils zum Ende eines Kalenderjahres vorgesehen ist. Der Aufwendungsersatz wird zunächst für drei Jahre festgeschrieben und ab 01.01.2011 der Tarifentwicklung des Öffentlichen Dienstes angepasst.

 

Abschließend wird der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass bereits im Jahre 2004 Personalkapazitäten im Umfang von 26,25 Stunden wöchentlich in der Hauptstelle in Lüneburg abgebaut werden konnten. Weitere Personalverringerungen aufgrund des Betriebs der Außenstellen können zunächst nicht vorgesehen werden, da das Fallaufkommen in den Außenstellen seit dieser Zeit nahezu unverändert geblieben ist.

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.11.2007 - Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten - ungeändert beschlossen

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