Beschlussvorlage - 2007/260
Grunddaten
- Betreff:
-
Betrieb von Außenstellen der Kfz-Zulassungsbehörde in Bleckede und Amelinghausen
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bauen, Umwelt & Ordnung
- Bearbeitung:
- Monika Wieckhorst
- Verantwortlich:
- Sühl, Hans-Heinricht
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
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Entscheidung
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19.11.2007
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachlage:
Seit dem 01.07. bzw. 01.08.2003 betreibt der Landkreis Lüneburg
in der Stadt Bleckede sowie der Samtgemeinde Amelinghausen jeweils eine Außenstelle
seiner Kfz-Zulassungsbehörde. Nach einer erfolgreichen Probephase wurden im
November 2004 entsprechende Vereinbarungen mit den beiden Kommunen geschlossen,
die bis zum 31.12.2007 befristet sind.
Nach den vorliegenden Erfahrungen gestaltet sich der Betrieb
dieser Außenstellen als überaus positiv. Die Außenstellen werden von den
Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Lüneburg sehr gut angenommen; die
anfangs geäußerten Erwartungen wurden deutlich übertroffen. Seit Betriebsbeginn
werden nunmehr ständig etwa 10 – 12 % der gesamten Zulassungsfälle in
Bleckede und Amelinghausen abgearbeitet. Für den Zeitraum Juli 2006 bis Juni
2007 waren 83.418 Zulassungsvorgänge zu verzeichnen. Davon entfielen auf die
Stadt Bleckede 6.692 Fälle und auf die Samtgemeinde Amelinghausen 3.616
Vorgänge. Im Interesse der Bürgernähe möchten daher alle Beteiligten auch
weiterhin an dem Betrieb dieser Außenstellen festhalten. Zu diesem Zweck hat
die Verwaltung die als Anlage beigefügte Vereinbarung über den Betrieb von
Außenstellen der Kfz-Zulassungsbehörde erarbeitet und mit der Stadt Bleckede
sowie der Samtgemeinde Amelinghausen abgestimmt.
Im Ergebnis werden die Stadt Bleckede und die Samtgemeinde
Amelinghausen dem Landkreis Lüneburg auch weiterhin das notwendige Personal auf
der Grundlage der bereits bestehenden Personalgestellungsverträge zur Verfügung
stellen. Darüber hinaus tragen beide Kommunen sämtliche Personal- und
Sachkosten sowie die Kosten für die Beschaffung und den Betrieb der notwendigen
IT-Hardware. Der Landkreis Lüneburg stellt weiterhin die Anbindung der
Außenstellen an sein IT-System sicher und stattet die Außenstellen mit den
notwendigen Stempeln, Siegeln und Vordrucken aus. Insoweit bleibt die
Vertragslage unverändert.
Zur Abgeltung aller entstehenden Aufwendungen sollen die beiden
Kommunen einen pauschalen Kostenersatz in Höhe von 7,50 € je
Zulassungsvorgang erhalten. Grundlage für die Berechnung dieser Pauschale sind
die Empfehlungen der KGSt „Kosten eines Arbeitsplatzes, Stand
2007/2008“, die unter Beachtung der in der Zulassungsstelle in Lüneburg
entstehenden Kosten und der jeweiligen Zulassungsvorgänge mit den
entsprechenden Daten in den Außenstellen ins Verhältnis gesetzt wurden. In
diesem Zusammenhang bleibt darauf hinzuweisen, dass in dem genannten Zeitraum
durchschnittlich 14,35 € je Zulassungsfall an Gebühren vereinnahmt
wurden. Der über 7,50 € hinausgehende Gebührenanteil entfällt auf
ordnungsbehördliche Tätigkeiten, die ausschließlich in der Hauptstelle beim
Landkreis Lüneburg, nicht aber in den Außenstellen wahrgenommen werden.
In Absprache mit der Stadt Bleckede und der Samtgemeinde
Amelinghausen sollen die Folgevereinbarungen für den Zeitraum ab 01.01.2008
unbefristet geschlossen werden, wobei eine Kündigungsfrist von einem Jahr
jeweils zum Ende eines Kalenderjahres vorgesehen ist. Der Aufwendungsersatz
wird zunächst für drei Jahre festgeschrieben und ab 01.01.2011 der
Tarifentwicklung des Öffentlichen Dienstes angepasst.
Abschließend wird der Vollständigkeit halber darauf
hingewiesen, dass bereits im Jahre 2004 Personalkapazitäten im Umfang von 26,25
Stunden wöchentlich in der Hauptstelle in Lüneburg abgebaut werden konnten.
Weitere Personalverringerungen aufgrund des Betriebs der Außenstellen können
zunächst nicht vorgesehen werden, da das Fallaufkommen in den Außenstellen seit
dieser Zeit nahezu unverändert geblieben ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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29,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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24,5 kB
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