Beschlussvorlage - 2007/263
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterbringung und Versorgung von Tieren im Tierheim Lüneburg; hier: Abschluss einer (Folge-)Vereinbarung mit der Tierheim Lüneburg gGmbH
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bauen, Umwelt & Ordnung
- Bearbeitung:
- Monika Wieckhorst
- Verantwortlich:
- Sühl, Hans-Heinrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
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Entscheidung
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19.11.2007
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachlage:
Der Landkreis Lüneburg ist als zuständige Behörde bei Vorliegen
der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes im Einzelfall
verpflichtet, Tiere einzuziehen und diese zumindest vorübergehend
tierschutzgerecht unterzubringen und zu versorgen. Nach den allgemeinen
Vorschriften des Gefahrenabwehr- und des Fundrechtes trifft die gleiche
Verpflichtung die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden. Alle genannten Kommunen
unterhalten zu diesem Zweck keine eigenen Einrichtungen, sondern bedienen sich
vielmehr seit Jahren des Tierheimes in Lüneburg, das seit Anfang 2005 nicht
mehr vom Tierschutzverein Lüneburg und Umgebung e. V. selbst, sondern von der
Tierheim Lüneburg gGmbH betrieben und unterhalten wird.
Das Verfahren zur Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der
betroffenen Tiere sowie die Finanzierung regelt die mit den Kommunen geschlossene
Vereinbarung, die erstmals am 20.06.2002 geschlossen und aufgrund der überaus
positiven Erfahrungen am 20.09.2004 in unveränderter Form für weitere drei
Jahre verlängert wurde. Diese Vereinbarung ist damit bis zum 31.12.2007
befristet. Vertragsgemäß wurden in den letzten Wochen und Monaten mit allen
Beteiligten Gespräche über eine Verlängerung dieser Vereinbarung mit
gegebenenfalls geänderten Modalitäten im Bereich der wechselseitigen Rechte und
Pflichten sowie Leistungen geführt. Alle Beteiligten vertreten im Ergebnis die
Auffassung, erneut eine Vereinbarung mit sachlich nahezu unverändertem Inhalt
für weitere drei Jahre abzuschließen.
Die Ausgangslage mit der allgemeinen Situation des Tierheimes Lüneburg,
die wirtschaftliche Lage des Tierheimes, eine allgemeine Darstellung der Kosten
für die Betreuung „kommunaler“ Tiere sowie Ausführungen zur
Sicherstellung des weiteren Tierheimbetriebes und der daraus resultierende
Lösungsvorschlag sind in dem Vermerk vom 09.07.2007 zur Finanzierung des Tierheimes
Lüneburg – der als Anlage 1 beigefügt ist – detailliert
dargestellt.
Zusammenfassend verpflichten sich die Kommunen, die pauschale
Aufwandsentschädigung von bisher jährlich 47.000,00 € für die Zeit ab
01.01.2008 auf 80.000,00 jährlich zu erhöhen. Dies entspricht auf der Basis des
Jahres 2006 den tatsächlich entstandenen Kosten für die Aufnahme und
Unterbringung von Tieren zu Lasten der Kommunen abzgl. der Zuwendungen seitens
der Stiftung Tierheim Lüneburg. Vorgesehen ist dabei folgende Aufteilung:
Landkreis Lüneburg jährlich
12.000,00 € (bisher
7.000,00 €)
Stadt Lüneburg jährlich 34.000,00 € (bisher
20.000,00 €)
Gemeinden/Samtgemeinden je 3.400,00 € jährlich = 34.000,00 € (bisher 20.000,00
€)
Die Tierheim Lüneburg gGmbH verpflichtet sich, auch weiterhin
wie bisher für die Kommunen Fundtiere oder aus besonderem Anlass aufzunehmende
Tiere unterzubringen und zu versorgen. Die Standards haben sich in den
vergangenen Jahren bewährt und sollen im Wesentlichen unverändert bestehen
bleiben. Lediglich in einem Punkt besteht Veränderungsbedarf (siehe letzter
Spiegelstrich der Anlage 2).
Um allen Beteiligen wiederum eine gewisse Planungssicherheit zu
geben, soll die Vereinbarung erneut für einen Zeitraum von drei Jahren
abgeschlossen werden. Die Hauptverwaltungsbeamten der Städte, Gemeinden und
Samtgemeinden im Landkreis haben sich in der Dienstbesprechung am 30.08.2007
einvernehmlich für diese Lösung ausgesprochen.
Weitere Einzelheiten können dem anliegenden Entwurf der
Vereinbarung – der als Anlage 2 beigefügt ist – entnommen werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Haushaltsjahre 2008 bis einschließlich 2010 sind im
Verwaltungshaushalt jährlich 12.000,00 € bei dem Produkt 08.03.10 –
Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz – bereitzustellen. Im vorliegenden
Entwurf für das Haushaltsjahr 2008 ist diese Position enthalten.
