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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2007/263

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Vereinbarung über die Aufnahme, Versorgung und Finanzierung der im Rahmen des Tierschutzgesetzes aufzunehmenden Tiere mit der Tierheim Lüneburg gGmbH für die Zeit ab 01.01.2008 abzuschließen.

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Sachverhalt

Sachlage:

Der Landkreis Lüneburg ist als zuständige Behörde bei Vorliegen der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes im Einzelfall verpflichtet, Tiere einzuziehen und diese zumindest vorübergehend tierschutzgerecht unterzubringen und zu versorgen. Nach den allgemeinen Vorschriften des Gefahrenabwehr- und des Fundrechtes trifft die gleiche Verpflichtung die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden. Alle genannten Kommunen unterhalten zu diesem Zweck keine eigenen Einrichtungen, sondern bedienen sich vielmehr seit Jahren des Tierheimes in Lüneburg, das seit Anfang 2005 nicht mehr vom Tierschutzverein Lüneburg und Umgebung e. V. selbst, sondern von der Tierheim Lüneburg gGmbH betrieben und unterhalten wird.

 

Das Verfahren zur Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der betroffenen Tiere sowie die Finanzierung regelt die mit den Kommunen geschlossene Vereinbarung, die erstmals am 20.06.2002 geschlossen und aufgrund der überaus positiven Erfahrungen am 20.09.2004 in unveränderter Form für weitere drei Jahre verlängert wurde. Diese Vereinbarung ist damit bis zum 31.12.2007 befristet. Vertragsgemäß wurden in den letzten Wochen und Monaten mit allen Beteiligten Gespräche über eine Verlängerung dieser Vereinbarung mit gegebenenfalls geänderten Modalitäten im Bereich der wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Leistungen geführt. Alle Beteiligten vertreten im Ergebnis die Auffassung, erneut eine Vereinbarung mit sachlich nahezu unverändertem Inhalt für weitere drei Jahre abzuschließen.

 

Die Ausgangslage mit der allgemeinen Situation des Tierheimes Lüneburg, die wirtschaftliche Lage des Tierheimes, eine allgemeine Darstellung der Kosten für die Betreuung „kommunaler“ Tiere sowie Ausführungen zur Sicherstellung des weiteren Tierheimbetriebes und der daraus resultierende Lösungsvorschlag sind in dem Vermerk vom 09.07.2007 zur Finanzierung des Tierheimes Lüneburg – der als Anlage 1 beigefügt ist – detailliert dargestellt.

 

Zusammenfassend verpflichten sich die Kommunen, die pauschale Aufwandsentschädigung von bisher jährlich 47.000,00 € für die Zeit ab 01.01.2008 auf 80.000,00 jährlich zu erhöhen. Dies entspricht auf der Basis des Jahres 2006 den tatsächlich entstandenen Kosten für die Aufnahme und Unterbringung von Tieren zu Lasten der Kommunen abzgl. der Zuwendungen seitens der Stiftung Tierheim Lüneburg. Vorgesehen ist dabei folgende Aufteilung:

 

Landkreis Lüneburg                                           jährlich              12.000,00 € (bisher 7.000,00 €)

Stadt Lüneburg                                                  jährlich              34.000,00 € (bisher 20.000,00 €)

Gemeinden/Samtgemeinden je 3.400,00 €         jährlich  =          34.000,00 € (bisher 20.000,00 €)

 

Die Tierheim Lüneburg gGmbH verpflichtet sich, auch weiterhin wie bisher für die Kommunen Fundtiere oder aus besonderem Anlass aufzunehmende Tiere unterzubringen und zu versorgen. Die Standards haben sich in den vergangenen Jahren bewährt und sollen im Wesentlichen unverändert bestehen bleiben. Lediglich in einem Punkt besteht Veränderungsbedarf (siehe letzter Spiegelstrich der Anlage 2).

 

Um allen Beteiligen wiederum eine gewisse Planungssicherheit zu geben, soll die Vereinbarung erneut für einen Zeitraum von drei Jahren abgeschlossen werden. Die Hauptverwaltungsbeamten der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis haben sich in der Dienstbesprechung am 30.08.2007 einvernehmlich für diese Lösung ausgesprochen.

 

Weitere Einzelheiten können dem anliegenden Entwurf der Vereinbarung – der als Anlage 2 beigefügt ist – entnommen werden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Haushaltsjahre 2008 bis einschließlich 2010 sind im Verwaltungshaushalt jährlich 12.000,00 € bei  dem Produkt 08.03.10 – Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz – bereitzustellen. Im vorliegenden Entwurf für das Haushaltsjahr 2008 ist diese Position enthalten.

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Beschlüsse

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19.11.2007 - Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten - ungeändert beschlossen

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