Anfrage an Fachausschuss / Kreistag - 2007/234
Grunddaten
- Betreff:
-
Beantwortung von Anfragen gemäß 19 Geschäftsordnung
- Vorlageart:
- Anfrage an Fachausschuss / Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Anna Alkushovski
- Verantwortlich:
- Papenberg, Nicole
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kreistag
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Kenntnisnahme
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17.12.2007
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Sachverhalt
Zur Beantwortung in der Kreistagssitzung am 17.12.2007 wurden
folgende Anfragen gestellt:
1. Anfrage von KTA Norbert Thiemann (Gruppe der
CDU/Unabhängigen und SPD Fraktion)
vom 04.07.2007;
„Schülerbeförderung von Amelinghausen
nach Ehlbeck und Rehrhof“
„Wiederholt bin
ich vom Bürgermeister der Gemeinde Rehlingen, Herrn Mühlhausen, auf das Problem
der mangelnden Schülerbeförderung in der Samtgemeinde Amelinghausen, auf der
Strecke von Amelinghausen nach Ehlbeck und Rehlingen, angesprochen worden. Nach
Schulende mit Ankunft Busbahnhof Amelinghausen um 15.00 Uhr (7. Stunde) und
16.00 Uhr (8. Stunde) besteht für die Schüler kein Anschluss nach Ehlbeck und
Rehrhof.
Am 10.10.2005 wurde
unter Top Nr. 28.2 das Thema im Rahmen einer Kreisanfrage bereits einmal
erörtert. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die Kosten für eine Anbindung
durch die VOG zu hoch seien. Bei einer Beförderung durch die Eltern können die
Kosten erstattet werden, oder eine Mietwagenbeförderung eingerichtet werden.
Aus Sicht der
Gemeinde Rehlingen ist das Ergebnis völlig unbefriedigend. Gerade unter den
Gesichtspunkten der laufenden Diskussion um Krippenplätze und Ganztagsschulen,
eben um beiden Elternteilen die Berufsausübung zu ermöglichen. Viele Eltern
sind berufstätig und nur unter größtem Organisationsaufwand ist es möglich, die
Kinder zu befördern.
Da nach Abschaffung
der Orientierungsstufe und der Entscheidung gegen eine eigenständige Real- und
Hauptschule in Amelinghausen die Kinder früher auf die Busverbindungen
angewiesen sind, sollte die Frage auf Einrichtung einer Busverbindung unter den
heutigen Gesichtspunkten nochmals geprüft werden. Für den Fall, dass eine
Busverbindung nicht in Betracht kommt, wäre eine verbindliche unbürokratische
Regelung zu treffe, wie die Eltern ihre Kosten für die Beförderung der Kinder
dem Landkreis gegenüber in Ansatz bringen können (vorbereitete Formulare oder
ähnliches).“
Stellungnahme
der Verwaltung:
siehe Anlage 1
2. Anfrage des KTA Christian Berisha (UWL/Bündnis
Rechte) vom 15.09.2007;
„Überfall von so genannten autonomen
Linksradikalen auf Jugendliche in Vögelsen“
„Nahezu täglich
konnten wir in der Vergangenheit der Lokalpresse entnehmen, dass es in Vögelsen
zu einem Überfall von so genannten „autonomen Linksradikalen“ auf
Jugendliche gekommen ist. Es wird hierzu vom 4. Kommissariat u.a. gegen den
Sprecher des Antifaschistischen Bundes der Vereinigung der Verfolgten des
Naziregimes VVN/BdA Lüneburg und Aktivist der Antifaschistischen Aktion
Lüneburg/Uelzen, Herrn Olaf Meyer, in mehreren Straftatbeständen ermittelt. In
diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wird der
Bund VVN / BdA in Lüneburg, dessen Sprecher Olaf Meyer ist, über die
„Geschichtswerkstatt Lüneburg“ oder anderweitig direkt oder
indirekt (mit steuerlichen Vergünstigungen z.B. durch das Vereinsgesetz) mit
öffentlichen Mitteln des Haushaltes des Landkreises gefördert?
2. Wird die
Antifa Lüneburg / Uelzen anderweitig direkt oder indirekt (mit steuerlichen
Vergünstigungen z.B. durch das Vereinsgesetz) mit öffentlichen Mitteln des
Haushaltes des Landkreises gefördert?
3. Wird der
Verein zur Förderung von Kommunikation und Streitkultur“, Betreiber des
„Infocafe Anna und Arthur“ im Heinrich Böll Haus in Lüneburg,
direkt oder indirekt (.B. mit steuerlichen Vergünstigungen durch das
Vereinsgesetz) mit öffentlichen Mitteln des Haushaltes des Landkreises
gefördert?
4. Werden
bei diesem oben genannten Organisationen sog. 1,- bzw. 2,- Eurokräfte von der
ARGE vermittelt oder wurden diese in der Vergangenheit vermittelt?“
Stellungnahme
der Verwaltung:
siehe Anlage 2
3. Anfrage von KTA Christian Berisha (UWL/Bündnis
Rechte), eingegangen am 02.10.2007:
„Epochalunterricht“
„Immer häufiger
erfahre ich von Eltern, dass in den Schulen des Landkreises ein so genannter
„Epochalunterricht“ eingeführt wurde. Das bedeutet angeblich nichts
anderes, als dass bei verschiedenen Klassenstufen in einem Schulhalbjahr einige
Unterrichtsfächer ganz ausfallen und die Schüler in diesen Unterrichtsfächern
nicht unterrichtet werden können. Uns sind diese Umstände bekannt z.B. aus den
Schulen in Scharnebeck und Bleckede. Deshalb haben wir folgende Fragen:
1. Ist das in allen Schulen des Landkreises
gängige Praxis, wie z.B. im Bernhard-Riemann-Gymnasium (wo alle Jahrgangsstufen
betroffen sein sollen, mitunter bis zu 4 Fächer, die gar nicht unterrichtet
werden)?
2. Wenn ja, wie viele Schulen des Landkreises
sind ggf. von diesen sog. „Epochalunterrichten“ noch betroffen?
3. Was
ist der Grund dafür, dass diese Fächer nicht unterrichtet werden können?
4. Wenn
der Grund dafür Lehrermangel sein sollte, wer trägt dafür die Verantwortung?
5. Wie
viele Lehrstunden fallen somit insgesamt für alle Schulen aus (1.000 Stunden)?
6. Welche Maßnahmen sind ggf. vom Landkreis
Lüneburg geplant, diese Unterrichtsverluste an den Schulen auszugleichen?
7. Welche
Auswirkungen hat das auf die Benotung der Schüler in den davon betroffenen
Fächern?
8. Ist
das nur in Niedersachsen im Landkreis Lüneburg der Fall oder z.B. auch in
anderen Landkreisen?
9. Wie ist das Lernziel zu erreichen, mit dem
Umstand, dass das Abitur auf 12 Jahre in Niedersachsen verkürzt wurde und die
Schüler nun zusätzlich den Unterrichtsstoff erlernen müssen?“
Stellungnahme
der Verwaltung:
Unter Epochalunterricht
versteht man die zeitliche Verlagerung des Unterrichts auf ein Halbjahr.
Dadurch fällt kein Unterricht aus. Er wird vielmehr in einem Halbjahr mit
doppelter Stundenzahl erteilt. Die Eigenverantwortlichen Schulen können im
Rahmen ihres pädagogischen Konzeptes für sich diese Unterrichtsform wählen. Der
Epochalunterricht (2 Stunden statt 1 Stunde) hat nichts mit mangelnder
Lehrerversorgung oder Stundenausfällen zu tun. Dies ist die klare Aussage der
kreiseigenen Schulen sowie auch der Landesschulbehörde. Diese Unterrichtsform
ist an den kreiseigenen Schulen durchaus gängige Praxis.
Die weiteren Fragen zur
Lehrerversorgung bzw. zum Ausfall von Schulstunden fallen eindeutig nicht in
die Zuständigkeit des Landkreises bzw. des Kreistages und sie können deshalb im
Rahmen einer Anfrage nicht beantwortet werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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