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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2007/247

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird ermächtigt, mit kreisangehörigen Städten/Gemeinden/Samtgemeinden Zweckvereinbarungen über die Wahrnehmung von Aufgaben der Verwaltungsvollstreckung mit den dargestellten Inhalten abzuschließen.

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Sachverhalt

Sachlage:

Zwischen dem Landkreis Lüneburg und den kreisangehörigen Gemeinden (Ausnahmen: Samtgemeinde Scharnebeck und Gemeinde Amt Neuhaus) bestehen Vereinbarungen, in denen die Gemeinden als zuständige Vollstreckungsbehörden dem Landkreis Lüneburg die Vollstreckung in Sachen übertragen. Die dem Landkreis Lüneburg entstehenden Sach- und Personalkosten werden mit Zahlung einer Pauschale in Höhe von derzeit 25,56 € (ursprünglich 50 DM) pro Vollstreckungsfall abgegolten.

 

Rechtliche Grundlage für die Aufgabenübertragung war das Zweckverbandsgesetz. Dieses Gesetz ist mit Wirkung zum 10.03.2004 durch das Niedersächsische Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) ersetzt worden. Nach Inkrafttreten des NKomZG sind Vereinbarungen nach dem Zweckverbandsgesetz mit einer Übergangsfrist an das neue Recht anzupassen.

 

Der Landkreis und die Gemeinden sind sich einig, dass sich die Aufgabenübertragung bewährt hat und fortgesetzt werden soll.

 

Über das Erfordernis einer formellen Neufassung hinaus sind Abstimmungen zur inhaltlichen Anpassung erfolgt. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die vom Gesetzgeber geforderte Transparenz der Kostenregelung.

 

Der bisher vereinbarte Kostensatz basierte auf einem eher geschätzten Aufwand denn auf einer exakten Kalkulation. Nunmehr werden die anerkannten jahresaktuellen Berechnungen von Arbeitsplatzkosten aus den KGST-Gutachten in Relation zur Anzahl der tatsächlichen Vollstreckungsfälle zu Grunde gelegt.

 

Weiterhin ergibt sich aus Sicht des Verwaltung ein Änderungsbedarf im Hinblick auf das Abrechnungsverfahren. Bisher werden die Aufwendungen jährlich für einen zurückliegenden Zeitraum abgerechnet. Damit gewährt der Landkreis den Kommunen einen „zinslosen Vorschuss“ auf Vollstreckungskosten. Im letzten Abrechnungszeitraum handelte es sich um ein Volumen von 80.000 €.

 

Im neuen Vereinbarungstext (§ 3) ist eine  Abschlagszahlung zum 01.07. eines Jahres auf das voraussichtliche Jahreskostenvolumen und eine konkrete Abrechnung nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres vorgesehen.

 

Eine weitere Ergänzung der Zweckvereinbarung betrifft die Einbeziehung von Bußgeldforderungen auswärtiger Behörden.

 

Der als Anlage beigefügte Entwurf einer den aktuellen rechtlichen und tatsächlichen Erfordernissen entsprechenden Zweckvereinbarung ist den Hauptverwaltungsbeamten in der HVB-Konferenz am   30.08.2007 vorgestellt worden. Zwischenzeitlich haben die Hauptverwaltungsbeamten die Zustimmung zur Änderung der Verträge mit dem vorgeschlagenen Text signalisiert.

 

Es ist beabsichtigt, die Vereinbarungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt umzustellen bzw. bei Interesse auch mit noch nicht partizipierenden kreisangehörigen Gemeinden abzuschließen. Vorgesehen ist ein Inkrafttreten zum  01.01.2008. Da die Zweckvereinbarungen jedoch noch von den Räten zu beschließen, der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und vor dem Inkrafttreten öffentlich bekanntzumachen sind, sind Alternativen aufgenommen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.12.2007 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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