Beschlussvorlage - 2007/247
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss von Zweckvereinbarungen zwischen dem Landkreis Lüneburg und kreisangehörigen Gemeinden zur Übertragung von Aufgaben der Verwaltungsvollstreckung
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kasse und Forderungsservice
- Bearbeitung:
- Andrea Riegel
- Verantwortlich:
- Hattendorf, Guido
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
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Beratung
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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17.12.2007
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Sachverhalt
Sachlage:
Zwischen dem Landkreis Lüneburg und den
kreisangehörigen Gemeinden (Ausnahmen: Samtgemeinde Scharnebeck und Gemeinde
Amt Neuhaus) bestehen Vereinbarungen, in denen die Gemeinden als zuständige
Vollstreckungsbehörden dem Landkreis Lüneburg die Vollstreckung in Sachen
übertragen. Die dem Landkreis Lüneburg entstehenden Sach- und Personalkosten
werden mit Zahlung einer Pauschale in Höhe von derzeit 25,56 €
(ursprünglich 50 DM) pro Vollstreckungsfall abgegolten.
Rechtliche Grundlage für die
Aufgabenübertragung war das Zweckverbandsgesetz. Dieses Gesetz ist mit Wirkung
zum 10.03.2004 durch das Niedersächsische Gesetz über die kommunale
Zusammenarbeit (NKomZG) ersetzt worden. Nach Inkrafttreten des NKomZG sind
Vereinbarungen nach dem Zweckverbandsgesetz mit einer Übergangsfrist an das
neue Recht anzupassen.
Der Landkreis und die Gemeinden sind sich
einig, dass sich die Aufgabenübertragung bewährt hat und fortgesetzt werden
soll.
Über das Erfordernis einer formellen
Neufassung hinaus sind Abstimmungen zur inhaltlichen Anpassung erfolgt. Dies
gilt insbesondere mit Blick auf die vom Gesetzgeber geforderte Transparenz der
Kostenregelung.
Der bisher vereinbarte Kostensatz basierte
auf einem eher geschätzten Aufwand denn auf einer exakten Kalkulation. Nunmehr
werden die anerkannten jahresaktuellen Berechnungen von Arbeitsplatzkosten aus
den KGST-Gutachten in Relation zur Anzahl der tatsächlichen Vollstreckungsfälle
zu Grunde gelegt.
Weiterhin ergibt sich aus Sicht des
Verwaltung ein Änderungsbedarf im Hinblick auf das Abrechnungsverfahren. Bisher
werden die Aufwendungen jährlich für einen zurückliegenden Zeitraum
abgerechnet. Damit gewährt der Landkreis den Kommunen einen „zinslosen
Vorschuss“ auf Vollstreckungskosten. Im letzten Abrechnungszeitraum
handelte es sich um ein Volumen von 80.000 €.
Im neuen Vereinbarungstext (§ 3) ist
eine Abschlagszahlung zum 01.07. eines
Jahres auf das voraussichtliche Jahreskostenvolumen und eine konkrete
Abrechnung nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres vorgesehen.
Eine weitere Ergänzung der
Zweckvereinbarung betrifft die Einbeziehung von Bußgeldforderungen auswärtiger
Behörden.
Der als Anlage beigefügte Entwurf einer
den aktuellen rechtlichen und tatsächlichen Erfordernissen entsprechenden
Zweckvereinbarung ist den Hauptverwaltungsbeamten in der HVB-Konferenz am 30.08.2007 vorgestellt worden.
Zwischenzeitlich haben die Hauptverwaltungsbeamten die Zustimmung zur Änderung
der Verträge mit dem vorgeschlagenen Text signalisiert.
Es ist beabsichtigt, die Vereinbarungen
zum nächstmöglichen Zeitpunkt umzustellen bzw. bei Interesse auch mit noch
nicht partizipierenden kreisangehörigen Gemeinden abzuschließen. Vorgesehen ist
ein Inkrafttreten zum 01.01.2008. Da die
Zweckvereinbarungen jedoch noch von den Räten zu beschließen, der
Aufsichtsbehörde anzuzeigen und vor dem Inkrafttreten öffentlich
bekanntzumachen sind, sind Alternativen aufgenommen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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38 kB
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(wie Dokument)
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24 kB
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