Beschlussvorlage - 2007/300
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Ausgabe in Unterabschnitt 3500 (Kreisvolkshochschule)Haushaltsstelle 01.3500 6720 -Erstattung an die Stadt Lüneburg
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Soziales
- Bearbeitung:
- Martin Wiese
- Verantwortlich:
- Wiese, Martin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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17.12.2007
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Sachverhalt
Sachlage:
Im Hinblick auf die jeweiligen Volkshochschulen befinden sich
Stadt und Landkreis Lüneburg derzeit in Fusionsverhandlungen.
Grund für diese Fusionsüberlegungen war im Wesentlichen der
Wunsch, Synergieeffekte zu nutzen und durch eine gemeinsame Volkshochschule am
Bildungsmarkt in Lüneburg noch stärker zu werden und noch abgestimmter
vorzugehen.
Festzustellen ist dabei natürlich, dass die beiden Volkshochschulen
auch in der Vergangenheit nicht unkoordiniert nebeneinander gearbeitet haben.
Vielmehr erfolgte eine grundsätzliche Abstimmung insbesondere
zu bestimmten gemeinwohlorientierten Kursangeboten wie Alphabetisierung,
Schulabschlüsse, Deutsch als Fremdsprache. Dabei wurde Einigkeit darüber
erzielt, dass derartige Kurse aus verschiedenen Gründen als Volkshochschulkurs
nur am Standort Lüneburg angeboten werden. Da in Lüneburg direkt grundsätzlich
nur die Volkshochschule der Stadt/ Bildungs- und Kultur gGmbH Kurse anbieten
soll, ergab sich zwangsläufig, dass die Kreisvolkshochschule dieses Kursangebot
nicht vorhält.
Dessen ungeachtet besuchen aber natürlich Einwohner aus der
Fläche des Landkreises diese Kurse. Die Stadt Lüneburg hat sich daher an den
Landkreis gewandt und für das Haushaltsjahr 2007 eine Beteiligung in Höhe von
50.000,00 € an den aus diesen Kursen entstehenden Kosten verlangt.
Auf der Ebene der Verwaltungsleitungen ist Einigkeit darüber
erzielt worden, dass ein derartiger Betrag zu zahlen ist.
Der Betrag basiert auf einer Berechnung der Stadt Lüneburg,
wonach die betreffenden Kurse zu ca. 38 % von Kunden aus dem Landkreisgebiet
besucht werden.
Nachdem nun die kaufmännische Buchführung der Bildungs- und
Kultur gGmbH aufgebaut ist, können Zahlen vorgelegt werden, wie hoch der
Zuschussbedarf des Angebots des zweiten Bildungswegs ausfällt. Der
Ausgleichsbetrag wird für das Jahr 2007 ausgezahlt, sobald die Zahlen
vorliegen.
Auch für die Folgejahre wird ein Betrag als Ausgleichszahlung
erforderlich, der jedoch den Zuschuss an die Bildungs- und Kultur gGmbH erhöhen
wird.
Außerplanmäßige Ausgaben sind nur dann zulässig, wenn sie
unvorhersehbar und unabwendbar sind. Bei Aufstellung des Haushalts 2007 war
nicht absehbar, dass die Stadt Lüneburg sich mit einer derartigen Forderung an
den Landkreis Lüneburg wenden wird. Aus pädagogischen, aber auch
organisatorischen Gründen ist es weiterhin erforderlich, dieses Angebot in der
Stadt Lüneburg vorzuhalten (zum Teil auch nicht anders machbar). Dies setzt die
gewünschte Kostenbeteiligung voraus. Insoweit ist, so weit dieses Angebot
aufrecht erhalten bleiben soll, die Auszahlung unabwendbar.
Die entstehenden Mehrausgaben werden zum Teil durch
Minderausgaben im Unterabschnitt 3500 (Volkshochschule) gedeckt. Ein
verbleibender Restbetrag ist aus Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen im
Bereichsbudget 5 zu decken.
