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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2007/300

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Es wird die Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe in Unterabschnitt 3500 (Kreisvolkshochschule) bei Haushaltsstelle 01.3500 6720 – Erstattung an die Stadt Lüneburg -  in Höhe von 50.000,00 € erteilt.

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Sachverhalt

Sachlage:

Im Hinblick auf die jeweiligen Volkshochschulen befinden sich Stadt und Landkreis Lüneburg derzeit in Fusionsverhandlungen.

 

Grund für diese Fusionsüberlegungen war im Wesentlichen der Wunsch, Synergieeffekte zu nutzen und durch eine gemeinsame Volkshochschule am Bildungsmarkt in Lüneburg noch stärker zu werden und noch abgestimmter vorzugehen.

 

Festzustellen ist dabei natürlich, dass die beiden Volkshochschulen auch in der Vergangenheit nicht unkoordiniert nebeneinander gearbeitet haben.

 

Vielmehr erfolgte eine grundsätzliche Abstimmung insbesondere zu bestimmten gemeinwohlorientierten Kursangeboten wie Alphabetisierung, Schulabschlüsse, Deutsch als Fremdsprache. Dabei wurde Einigkeit darüber erzielt, dass derartige Kurse aus verschiedenen Gründen als Volkshochschulkurs nur am Standort Lüneburg angeboten werden. Da in Lüneburg direkt grundsätzlich nur die Volkshochschule der Stadt/ Bildungs- und Kultur gGmbH Kurse anbieten soll, ergab sich zwangsläufig, dass die Kreisvolkshochschule dieses Kursangebot nicht vorhält.

 

Dessen ungeachtet besuchen aber natürlich Einwohner aus der Fläche des Landkreises diese Kurse. Die Stadt Lüneburg hat sich daher an den Landkreis gewandt und für das Haushaltsjahr 2007 eine Beteiligung in Höhe von 50.000,00 € an den aus diesen Kursen entstehenden Kosten verlangt.

 

Auf der Ebene der Verwaltungsleitungen ist Einigkeit darüber erzielt worden, dass ein derartiger Betrag zu zahlen ist.

 

Der Betrag basiert auf einer Berechnung der Stadt Lüneburg, wonach die betreffenden Kurse zu ca. 38 % von Kunden aus dem Landkreisgebiet besucht werden.

 

Nachdem nun die kaufmännische Buchführung der Bildungs- und Kultur gGmbH aufgebaut ist, können Zahlen vorgelegt werden, wie hoch der Zuschussbedarf des Angebots des zweiten Bildungswegs ausfällt. Der Ausgleichsbetrag wird für das Jahr 2007 ausgezahlt, sobald die Zahlen vorliegen.

 

Auch für die Folgejahre wird ein Betrag als Ausgleichszahlung erforderlich, der jedoch den Zuschuss an die Bildungs- und Kultur gGmbH erhöhen wird.

 

Außerplanmäßige Ausgaben sind nur dann zulässig, wenn sie unvorhersehbar und unabwendbar sind. Bei Aufstellung des Haushalts 2007 war nicht absehbar, dass die Stadt Lüneburg sich mit einer derartigen Forderung an den Landkreis Lüneburg wenden wird. Aus pädagogischen, aber auch organisatorischen Gründen ist es weiterhin erforderlich, dieses Angebot in der Stadt Lüneburg vorzuhalten (zum Teil auch nicht anders machbar). Dies setzt die gewünschte Kostenbeteiligung voraus. Insoweit ist, so weit dieses Angebot aufrecht erhalten bleiben soll, die Auszahlung unabwendbar.

 

Die entstehenden Mehrausgaben werden zum Teil durch Minderausgaben im Unterabschnitt 3500 (Volkshochschule) gedeckt. Ein verbleibender Restbetrag ist aus Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen im Bereichsbudget 5 zu decken.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Beschlüsse

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17.12.2007 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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