Beschlussvorlage (SBU) - 2007/311
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzhilfen nach den Richtlinien zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (VVG), früher GVFG;Fortschreibung des Mehrjahresprogramms (MJP) 2009 bis 2013
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage (SBU)
- Federführend:
- Betrieb Straßenbau und -unterhaltung
- Bearbeitung:
- Jens-Michael Seegers
- Verantwortlich:
- Ruth, Robert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebs- und Straßenbauausschuss
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Beratung
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15.01.2008
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachlage:
Für die Erstellung der Anträge der Straßen-, Radwege- und
Brückenbaumaßnahmen zur Aufnahme in des Mehrjahresprogramm (MJP) gemäß VVG bei
der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Außenstelle
Lüneburg, ist die Fortschreibung des MJP des Landkreises erforderlich.
Die Werksleitung hat ein entsprechendes MJP erstellt und legt
dieses zur Beratung und Beschlussfassung vor (s. Anlage). Die dort aufgeführten
Maßnahmen entsprechen den Kriterien des GVFG (analog).
Anmerkungen:
1.
Das MJP entspricht, bis auf die Erweiterung
einer Maßnahme (Bau eines Radweges an der K 35, Breetze – Bleckede), im
wesentlichen dem MJP vom Jahr 2007 (s. Vorlagen-Nr. 2007/015) für die Jahre
2008 bis 2012. Die Aufnahme dieser Maßnahme entspricht den Beratungen zum
Radwegekonzept in der Ausschusssitzung am 15.05.2007.
2.
Die Radwege K 11, Alt Garge –
Schwimmbad und K 28, L 221 – Nutzfelde, die bereits im vorherigen Jahr
außerhalb des MJP 2008 bis 2012 auf 2013 verschoben werden mussten, müssen
deshalb um ein weiteres Jahr auf 2014, wiederum außerhalb des diesjährigen MJP,
verschoben werden.
3.
Ein Teil der Baumaßnahmen aus dem MJP 2009
bis 2013 wurde vom Minister für Wirtschaft, Technologie und Verkehr (MW)
bereits in das dortige Mehrjahresprogramm übernommen. Für welches Jahr, ist der
vorletzten Spalte des beiliegenden MJP zu entnehmen. Bei den bisher noch nicht
vom MW übernommenen Projekten sind in dieser Spalte entsprechend keine
Jahresangaben vorhanden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Die im Mehrjahresprogramm ausgewiesenen Maßnahmen sind nach den
Förderungsrichtlinien VVG grundsätzlich förderungsfähig. Die voraussichtlichen
Finanzierungsanteile (Land, Dritte, Landkreis) werden im Vermögensplan der
jeweiligen Haushaltsjahre ausgewiesen (je nach Umsetzung).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21,2 kB
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