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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an den Kreistag - 2008/002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen regt an, dass eine Vertreterin/ein Vertreter der Stadt Herford oder ein Vertreter des Bremer Instituts GISS (Gesellschaft für Innovative Sozialforschung und Sozialplanung) zur Sozialausschusssitzung am 17.01.2008 eingeladen wird, um vor den Ausschussmitgliedern von den in Herford durchgeführten Maßnahmen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit zu berichten.

 

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Sachverhalt

Sachlage:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begründet ihren Antrag wie folgt:

„In Herford wurde in den Jahren 2004 bis 2007 ein vom Land Nordrhein-Westfalen unterstütztes Modellprojekt durchgeführt, das zum Ziel hatte, Obdachlosigkeit durch neuartige präventive Maßnahmen zu verhindern. Das Projekt zum Aufbau eines trägerübergreifenden Gesamthilfesystems für von Wohnungslosigkeit bedrohte und betroffene Haushalte in Herford wurde auch wissenschaftlich begleitet durch das Bremer Institut GISS (Gesellschaft für Innovative Sozialforschung und Sozialplanung).

Den Ausschussmitgliedern sollte Gelegenheit gegeben werden, eine Übertragbarkeit auf Stadt und Landkreis Lüneburg zu überprüfen.“

 

Verwaltungsseitig wird dazu festgestellt, dass die GISS in den vergangenen Jahren in Zusammenarbeit mit verschiedenen Städten in Nordrhein-Westfalen verschiedene Projekte zur Vermeidung von Obdachlosigkeit durchgeführt hat. Zum Inhalt wird auf die Anlage verwiesen.

 

Der Antrag ist darauf gerichtet, den Ausschussmitgliedern Gelegenheit zu geben, eine Übertragbarkeit der Projektergebnisse auf Stadt und Landkreis Lüneburg zu überprüfen.

 

Dabei ist allerdings Folgendes zu bedenken: Beseitigung von Obdachlosigkeit ist eine Aufgabe der Gemeinden/Samtgemeinden im Rahmen der Gefahrenabwehr auf Grundlage des Nds. Gesetzes über öffentliche Sicherheit und Ordnung. Den Landkreis trifft dieser Aufgabenbereich eher mittelbar, da in Obdachlosigkeit lebende Menschen ggf. zum Personenkreis des § 67 SGB XII (Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten) gehören.

 

Dem Ausschuss wird empfohlen, von einer Befragung abzusehen, um bei dieser wichtigen Fragestellung nicht in die Kompetenzen der Gemeinden und Samtgemeinden einzugreifen.

 

Aktuelle Sachlage vom 24.04.2008:

 

In der Ausschusssitzung am 17.01.2008 wurde die Angelegenheit auf eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vertagt. Im Anschluss wurde einhellig die Meinung vertreten, dass zu dieser Sitzung dann Vertreter mit Fachkompetenz von ortsansässigen Institutionen zum Thema Obdachlosigkeit eingeladen werden, um über Maßnahmen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit zu berichten.

 

Frau Lütjohann, Leiterin der Wohnungsnotfachstelle der Stadt Lüneburg, und Herr Buchholz von der HERBERGE Plus Lüneburg, werden zum Thema Obdachlosigkeit berichten. Herr Buchholz wird dabei auf das „Herforder Model“ eingehen und die Abweichung zum Konzept der HERBERGE Plus vorstellen.

 

Frau Lütjohann wird insgesamt auf die Vorgehensweise zur Vermeidung von Obdachlosigkeit bei der Stadt Lüneburg vortragen, wobei insbesondere auf das Verfahren im Umgang mit Familien, die von Obdachlosigkeit bedroht sind, eingegangen wird.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

17.01.2008 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit - vertagt

Erweitern

08.05.2008 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit - zur Kenntnis genommen

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