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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2007/032

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Sachlage:

Derzeit gibt es im Landkreis Lüneburg 46 Landschaftsschutzgebiete (ohne Biosphärenreservat).

Die Verordnungen für die Landschaftsschutzgebiete (LSG) stammen zum Großteil aus Zeiten des Reichsnaturschutzgesetzes in den dreißiger Jahren und entsprechen somit nicht mehr der aktuellen Rechtslage. Neben der Teilnichtigkeit der Verordnungen gibt es u. a. folgende Gründe für die Notwendigkeit der Überarbeitung der Landschaftsschutzgebiete:

 

  • Erleichterung gemeindlicher Planungen durch Verlegung ortsnaher LSG-Grenzen
  • Reduzierung von LSG in nicht schutzwürdigen Bereichen und Erweiterung von LSG in schutzwürdigen Bereichen
  • Reduzierung des bisher hohen Verwaltungsaufwandes für Befreiungen

 

 

Aktuelle Vorgehensweise:

  • Bestandsaufnahme und Bewertung LSG-würdiger Bereiche
  • Regelmäßige Einbindung des Arbeitskreises bestehend aus Mitarbeitern/ Mitgliedern von betroffenen Kommunen, aus den Bereichen Landwirtschaft und Forst sowie Naturschutzvereinen (BUND, NABU, Jägerschaft) und Unterhaltungsverbänden
  • Kartierung von Bereichen mit Datenlücken

 

 

Ziel:

Laut Produkthaushalt erfolgt die Überarbeitung der Landschaftsschutzgebiete bis Ende 2008.

 

Sachlage, Stand 01.08.2007:

Die Verwaltung berichtet über den Verfahrensstand.

Ergänzende Sachlage, Stand 15.01.2008:

Die Verwaltung berichtet über den Verfahrensstand. In der Anlage sind Entwürfe beigefügt.

Ergänzende Sachlage, Stand 17.06.2008:

In Gesprächen mit den Gemeinden der Samtgemeinde Amelinghausen und der Landwirtschaft (Landwirtschaftskammer, Bauernverband Nordostniedersachsen e.V., Ortsvertrauenslandwirten) wurden die Verordnungen zum Gehölzschutz und Landschaftsschutz diskutiert. 

Die Vertreter der Gemeinden als auch der Samtgemeinde Amelinghausen befürworten kleinere Landschaftsschutzgebiete zu Gunsten einer umfassenden Gehölzschutzverordnung.

Mit der Landwirtschaft wurde vereinbart, dass nur die Kernflächen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden sollen.  In den weiteren ökologisch bedeutsamen Bereichen werden nur die Gehölze geschützt.

Um dem Wunsch einer notwendigen städtebaulichen Entwicklung in den einzelnen Gemeinden nachzukommen, werden die ortsnahen Abgrenzungen mit den Bürgermeistern vor Ort konkretisiert.

Für die Ausnahmen der Gehölzschutzverordnungen wird ein vereinfachtes Anzeigeverfahren angestrebt. Das bedeutet, dass der Antrag auf Beseitigen oder Verlegen von Gehölzen beim Landkreis schriftlich (somit auch per Fax oder Email) eingereicht wird. Wenn dann innerhalb eines Monats keine Nachricht aus der Verwaltung kommt, gilt die Ausnahme als erteilt.

Des Weiteren wurden Vereinfachungen an den Verordnungstexten vorgenommen um eine Positiv-Beschreibung zu formulieren.

 

Diese Neuerungen werden im Arbeitskreis zur Diskussion gestellt.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.02.2007 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz - zur Kenntnis genommen

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31.08.2007 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz - zur Kenntnis genommen

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01.02.2008 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz - zur Kenntnis genommen

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02.07.2008 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz - zur Kenntnis genommen

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