Beschlussvorlage - 2008/015
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl von Vertrauenspersonen für den beim Amtsgericht Lüneburg zu bildenden Schöffenwahlausschuss nach § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2009 - 2013
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Interne Dienste
- Bearbeitung:
- Martina Lüttchen
- Verantwortlich:
- Stegen, Eckhard
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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18.02.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Das Vorschlagsrecht für die Wahl von
Vertrauenspersonen wird unter Anwendung des Verteilungsverfahrens nach
Hare-Niemeyer gem. § 47 (2) NLO wie folgt verteilt:
CDU/Unabhängige/SPD-Gruppe: 3
Wahlvorschläge
Grüne-Fraktion: 1 Wahlvorschlag
2.
Auf Vorschlag der Gruppe und der Grünen-Fraktion werden die folgenden
Vertrauenspersonen und Stellvertreter/innen gewählt:
.
.
.
Sachverhalt
Sachlage:
Nach § 40 GVG ist bei jedem Amtsgericht ein
Schöffenwahlausschuss zu bilden, der aus den von den Gemeinden und
Samtgemeinden vorgeschlagenen Personen Schöffen wählt. Dieser Ausschuss besteht
unter anderem aus 7 Vertrauenspersonen als Beisitzer (bei der vorherigen
Wahlperiode bestand der Ausschuss u. a. noch aus 10 Vertrauenspersonen). Die
Schöffen werden aufgrund des Gesetzes zur Vereinfachung und Vereinheitlichung
der Verfahrensvorschriften zur Wahl und Berufung ehrenamtlicher Richter vom
21.12.2004 (BGBl. I, S. 3599) erstmals für fünf Jahre, also für die
Geschäftsjahre 2009 – 2013 gewählt.
Nach der Verfügung des Niedersächsischen Ministeriums für
Inneres und Sport vom 19.12.2007 werden für den Amtsgerichtsbezirk Lüneburg 4
der Vertrauenspersonen vom Kreistag des Landkreises Lüneburg und 3 vom Rat der
Stadt Lüneburg mit einer Mehrheit von 2/3 der Anwesenden, mindestens jedoch der
Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt.
Vom Kreistag sind dementsprechend 4 Vertrauenspersonen und 4
Ersatzpersonen zu bestimmen, die nicht in der Stadt Lüneburg wohnen sollten.
Bei der Anwendung des Verteilungsverfahrens nach Hare-Niemeyer
gemäß § 47 (2) NLO ergibt sich folgendes Vorschlagsrecht:
Gruppe: |
3 Wahlvorschläge |
Grüne-Fraktion: |
1 Wahlvorschlag |
Im Jahr 2004 wurden als Vertrauenspersonen (6) für die
Geschäftsjahre 2005 – 2008 gewählt:
Vertrauenspersonen: |
Stellvertreter/innen: |
Gruppe der CDU-Fraktion, Unabhängige, und Grüne Lisa Studtmann, Amelinghausen SPD-Fraktion Jürgen Stebani, Melbeck Ute Bruch, Deutsch Evern |
Margherita Petersen, Artlenburg Meinhard Perschel, Wendisch Evern Hans-J. Danzenbächer, Dt. Evern Ute Klingenberg, Reppenstedt Reinhard Sonntag, Scharnebeck Elke Stange, Adendorf |
