Berichtsvorlage - 2008/008
Grunddaten
- Betreff:
-
Übertragung der Zuständigkeit für die Erarbeitung einer Naturschutzgebietsverordnung für das FFH-Gebiet 71 (Ilmenau-Niederung nördlich von Lüneburg) auf den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Claudia Mentz
- Verantwortlich:
- Bartscht, Stefan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
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Kenntnisnahme
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01.02.2008
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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02.07.2008
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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18.02.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
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Kenntnisnahme
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02.07.2008
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Sachverhalt
Sachlage:
Nach dem am 01.01.2005 die Bezirksregierungen abgeschafft
wurden, wurde die Zuständigkeit für die Ausweisung von Naturschutzgebieten auf
die Landkreise als untere Naturschutzbehörden übertragen. Eine Ausnahme hiervon
stellte die Ausweisung von Naturschutzgebieten in den Europäischen
Schutzgebieten „NATURA 2000“ dar. Hierfür lag die Zuständigkeit bis
zum 31.12.2007 beim Land und wurde dort vom NLWKN vorgenommen. Für das Gebiet
des Landkreises Lüneburg wurde in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde
festgelegt, für welche Bereiche Naturschutzgebietsverordnungen erarbeitet
werden sollen. Mit Ausnahme der Verordnung für die Ilmenau-Niederung nördlich
von Lüneburg (FFH 71) wurden sämtliche Verordnungen noch im Jahr 2007 fertig
gestellt. Insgesamt konnten im Land Niedersachsen lediglich 20
Verordnungsverfahren nicht fristgerecht abgeschlossen werden, obwohl dies
ursprünglich vom Land zugesagt wurde. Da der NLWKN bereits mit einzelnen Schritten
mit der Ausweisung des o. g. Naturschutzgebietes begonnen hat, ist es aus Sicht
der Verwaltung sinnvoll, das Verfahren dort zu Ende führen zu lassen. Hierfür
ist gemäß § 55 Abs. 3 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatG) ein Antrag
beim Umweltministerium erforderlich.
Nach Auskunft des Niedersächsischen Landkreistages werden
voraussichtlich alle Landkreise, in denen Verordnungsverfahren nicht zu Ende geführt
werden konnten, einen entsprechenden Antrag an das Niedersächsische
Umweltministerium richten. Die Ausweisungen der Naturschutzgebiete durch den
NLWKN ist kostenlos, da das Land Niedersachsen bisher in dem Finanzausgleich
mit den Landkreisen keine Mittel für diese Aufgabe eingestellt hat. Personelle
Kapazitäten für diese Aufgaben wurden in der unteren Naturschutzbehörde des
Landkreises Lüneburg bisher auch nicht eingestellt. Der Abschluss der
Ausweisung des Naturschutzgebietes Ilmenau-Niederung nördlich von Lüneburg wird
damit aus fachlicher wie aus finanzieller Sicht für sinnvoll erachtet.
Ergänzende
Sachlage, Stand 17.06.2008:
Aufgrund des
Kreistagsbeschlusses vom 18.02.2008 wurde beim Nieders. Umweltministerium
beantragt, dass die Ausweisung eines Naturschutzgebietes im FFH-Gebiet Nr. 71
(Ilmenau-Niederung nördlich von Lüneburg) durch das Land Niedersachsen (NLWKN)
vorgenommen wird. Das Ministerium hat dieses mit beigefügtem Schreiben
abgelehnt. Über die Konsequenzen wird in der Sitzung vorgetragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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93,7 kB
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