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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2008/008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Sachlage:

Nach dem am 01.01.2005 die Bezirksregierungen abgeschafft wurden, wurde die Zuständigkeit für die Ausweisung von Naturschutzgebieten auf die Landkreise als untere Naturschutzbehörden übertragen. Eine Ausnahme hiervon stellte die Ausweisung von Naturschutzgebieten in den Europäischen Schutzgebieten „NATURA 2000“ dar. Hierfür lag die Zuständigkeit bis zum 31.12.2007 beim Land und wurde dort vom NLWKN vorgenommen. Für das Gebiet des Landkreises Lüneburg wurde in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde festgelegt, für welche Bereiche Naturschutzgebietsverordnungen erarbeitet werden sollen. Mit Ausnahme der Verordnung für die Ilmenau-Niederung nördlich von Lüneburg (FFH 71) wurden sämtliche Verordnungen noch im Jahr 2007 fertig gestellt. Insgesamt konnten im Land Niedersachsen lediglich 20 Verordnungsverfahren nicht fristgerecht abgeschlossen werden, obwohl dies ursprünglich vom Land zugesagt wurde. Da der NLWKN bereits mit einzelnen Schritten mit der Ausweisung des o. g. Naturschutzgebietes begonnen hat, ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, das Verfahren dort zu Ende führen zu lassen. Hierfür ist gemäß § 55 Abs. 3 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatG) ein Antrag beim Umweltministerium erforderlich.

 

Nach Auskunft des Niedersächsischen Landkreistages werden voraussichtlich alle Landkreise, in denen Verordnungsverfahren nicht zu Ende geführt werden konnten, einen entsprechenden Antrag an das Niedersächsische Umweltministerium richten. Die Ausweisungen der Naturschutzgebiete durch den NLWKN ist kostenlos, da das Land Niedersachsen bisher in dem Finanzausgleich mit den Landkreisen keine Mittel für diese Aufgabe eingestellt hat. Personelle Kapazitäten für diese Aufgaben wurden in der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Lüneburg bisher auch nicht eingestellt. Der Abschluss der Ausweisung des Naturschutzgebietes Ilmenau-Niederung nördlich von Lüneburg wird damit aus fachlicher wie aus finanzieller Sicht für sinnvoll erachtet.

 

Ergänzende Sachlage, Stand 17.06.2008:

Aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 18.02.2008 wurde beim Nieders. Umweltministerium beantragt, dass die Ausweisung eines Naturschutzgebietes im FFH-Gebiet Nr. 71 (Ilmenau-Niederung nördlich von Lüneburg) durch das Land Niedersachsen (NLWKN) vorgenommen wird. Das Ministerium hat dieses mit beigefügtem Schreiben abgelehnt. Über die Konsequenzen wird in der Sitzung vorgetragen.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

01.02.2008 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz - ungeändert beschlossen

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18.02.2008 - Kreistag - ungeändert beschlossen

Erweitern

02.07.2008 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz - zur Kenntnis genommen

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