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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2008/009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gruppe CDU-Unabhängige / SPD beantragt folgende Beschlussempfehlung: Der Kreisausschuss möge beschließen:

Der Landkreis Lüneburg bezuschusst das Essensgeld von bedürftigen Schülerinnen und Schülern in den in eigener Trägerschaft stehenden Ganztagsschulen mit bis zu 0,62 € pro Mahlzeit, wenn die Schulen Landesmittel in gleicher Höhe bei der Landesschulbehörde abrufen.

Die Mittel hierfür sollen aus der Haushaltsstelle Förderung von Ganztagsschulen ausbezahlt werden.

Einzelheiten der Umsetzung sollen im Schulausschuss beraten und festgelegt werden.

 

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Sachverhalt

Sachlage:

Die Gruppe CDU-Unabhängige / SPD begründet ihren Antrag wie folgt:

„Die Gruppe begrüßt, dass die Landesregierung für das Haushaltsjahr 2008 3 Mio. € für Essensgeldzuschüsse für bedürftige Schülerinnen und Schüler an Ganztagsschulen zur Verfügung stellt. Das Land wird durchschnittlich 0,62 € pro Kind und Mahlzeit zur Verfügung stellen, wenn mindestens der gleiche Zuschussbetrag durch den Schulträger gewährt wird.

Der Kreistag hat auf Antrag der Gruppe beschlossen, Mittel für Ganztagsschulen und Hilfen für Schüler bereitzustellen, um insbesondere die Bildungschancen von Kindern aus Bedarfsgemeinschaften, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, zu verbessern. Dazu gehört auch, dass dieser Personenkreis in die Lage versetzt wird, das Angebot der Mittagsverpflegung an den Ganztagsschulen anzunehmen.“

 

Das Niedersächsische Kultusministerium hat mit Schreiben vom 18.12.2007 alle nach § 23 NSchG genehmigten Ganztagsschulen in Niedersachsen über die Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung des Erwerbs eines Mittagsessens in Ganztagsschulen informiert. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt.

 

Bereits am 13.12.2007 hat das Nds. Ministerium für Inneres und Sport die Region Hannover und die Landkreise darüber informiert, dass im Rahmen der Kommunalaufsicht entsprechende Haushaltsansätze in kommunalen Haushalten nicht beanstandet werden.

Insoweit kann die Förderung auch ohne vorliegende Haushaltsgenehmigung beginnen.

 

Entsprechende Mittel stehen in der Haushaltsstelle „Hilfen zum Schulbesuch“ in Höhe von 30.000 € zur Verfügung. Die Verwaltung schlägt vor, die Kostenbeteiligung an der Mittagsverpflegung für bedürftige Schülerinnen und Schüler an Ganztagsschulen aus dieser Haushaltsstelle zu zahlen.

Nach einer ersten groben Schätzung werden sich die Kosten für ein Schuljahr auf rd. 15.000 € belaufen.

 

Die Abwicklung der Förderung läuft weitgehend über die Ganztagsschulen.

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.02.2008 - - ungeändert beschlossen

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