Beschlussvorlage - 2007/117
Grunddaten
- Betreff:
-
Zukunft der Künstlerstätte Bleckede
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Wieske, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Partnerschaft und Kultur
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Beratung
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30.05.2007
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Ausschuss für Partnerschaft und Kultur
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Beratung
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20.11.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Partnerschaft und Kultur
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Beratung
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24.04.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, Planungen und Gespräche zur
Unterbringung der Künstlerstätte nach dem 31.12.2008 voranzutreiben.
Ende 2007 sind dem Ausschuss für Kultur und Partnerschaften
konkrete Vorschläge zur Entscheidung vorzulegen.
Ergänzender Beschlussvorschlag vom 30.10.2007:
Der Ausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis.
Ergänzender Beschlussvorschlag vom 06.03.2008:
Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Sachverhalt
Sachlage:
Im Jahre 1979 hat der Landkreis Lüneburg in der Remise des
Bleckeder Schlosses drei Ateliers für Bildende Künstler errichtet und
ausgestattet. Die Kosten lagen bei 577.500 DM bei Zuschüssen von Bund und Land
in Höhe von 392.000 DM.
Das Land Niedersachsen gewährt ausgewählten Künstlern für drei
bis sechs Monate ein Stipendium in Höhe von 1.400 € im Monat. Die
Künstlerinnen und Künstler können während dieser Zeit mietfrei in den Ateliers leben
und arbeiten. Im Gegenzug überlassen sie dem Landkreis Lüneburg ein - während
ihres Aufenthaltes - geschaffenes Werk.
Im Jahr 2000 verkaufte der Landkreis Lüneburg das Bleckeder
Schloss einschließlich der Remise an die Stadt Bleckede. Das Schloss wird jetzt
touristisch genutzt. Über die Künstlerstätte schlossen Landkreis Lüneburg und
Stadt Bleckede einen Pachtvertrag, der eine weitere Nutzung der Ateliers für
Kunststipendiaten vorsieht. Nach dem Pachtvertrag zahlt der Landkreis Lüneburg
der Stadt Bleckede für Betriebskosten jährlich eine Pauschale von aktuell 5.600
€. Daneben sind in den letzten Jahren im Durchschnitt pro Jahr rd. 1.000
bis 1.500 € Bauunterhaltungskosten angefallen. Einschließlich der
regelmäßig anfallenden Reinigungskosten (1.000 €) und dem Ansatz für vermögensunwirksame
Beschaffungen (800 €) liegt der jährliche Aufwand somit bei rd. 9.000
€.
Größere Bauunterhaltungsmaßnahmen wurden nicht durchgeführt.
Auch das Mobiliar wurde nicht vollständig ausgetauscht bzw. neu angeschafft.
Seit 2004 hat das Land die Stipendiatenförderung
zurückgefahren. Für die drei Ateliers der Künstlerstätte Bleckede werden noch
Stipendien für 3 x 9 Monate = 27 Monate gewährt, d. h., dass die Ateliers in
den ersten drei Monaten eines Jahres leer stehen.
Der Pachtvertrag der Stadt Bleckede läuft zum 31.12.2008 aus.
Die Stadt Bleckede hat Anfang 2007 dem Landkreis signalisiert, den Vertrag
nicht mehr zu verlängern. Die Stadt strebt eine Nutzung der Remise im Rahmen
des touristischen Angebotes im Bleckeder Schloss an. Geplant ist dort die
Unterbringung eines großen Aquariums mit Flussfischen der Elbe.
Für den Landkreis Lüneburg stellt sich daher die Frage, ob, an
welchem Standort und in welchem Umfang eine Künstlerstätte weiter betrieben
werden soll. Die vollständige Aufgabe oder Verlagerung bedarf wegen der Bundes-
und Landesförderung der Genehmigung des Nds. Ministeriums für Wissenschaft und
Kultur.
Der Standort Bleckede für eine Künstlerstätte birgt für den
Träger dieser Einrichtung folgende Schwierigkeiten:
Die Betreuung der Künstlerinnen und Künstler sowie auch der
Einrichtung an sich ist aufgrund der Entfernung zeitaufwendig. Als das
Bleckeder Schloss eine Außenstelle der Heimvolkshochschule Barendorf war, hat
der damalige Leiter dieser Außenstelle, Herr Tipke, von sich aus die
Künstlerinnen und Künstler und auch die Ateliers betreut, bis hin zu einer
Hausmeistertätigkeit. Nach Übernahme des Schlosses durch die Stadt Bleckede und
dem Ausbau zu einem Touristikzentrum zeigte sich mehr und mehr, dass eine Betreuung
in diesem Umfang nicht Aufrecht erhalten werden konnte. Sowohl für die
Kreisverwaltung als auch die Halle für Kunst, die die künstlerische Betreuung
der Stipendiaten übernommen hat, ist der Aufwand stetig größer geworden.
Die Kreisverwaltung hat auf der Suche nach Alternativen Kontakt
mit der Stadt Lüneburg aufgenommen. Eine zunächst für realisierbar gehaltene
Möglichkeit, die Künstlerstätte im Alten Kaufhaus unterzubringen, ist nach den
letzen Informationen eher unwahrscheinlich geworden. Derartige Pläne passen
nicht in das Konzept des privaten Investors.
Die Unterbringung der Künstlerstätte im Nikolai-Hof in
Bardowick ist dagegen, nach Informationen der Stadt Lüneburg, durchaus
realisierbar. Die Stadt Lüneburg ist Grundeigentümerin und muss in nächster
Zukunft in den Erhalt der baulichen Substanz investieren. Neben Mitteln der
Denkmalpflege soll auch ein Förderantrag auf Ziel-1-Mittel gestellt werden.
Auch die SG Bardowick steht in Verhandlungen mit der Stadt Lüneburg. Sie möchte
im Bereich des Nicolai-Hofes ihre Bücherei unterbringen.
Um künftige Miet- oder Pachtkosten in einem vertretbaren Rahmen
zu halten, sollte aus Sicht der Verwaltung die Anzahl der Ateliers reduziert
werden. Eventuell besteht so die Möglichkeit, die Förderung durch das Land Niedersachsen
wieder auf ein ganzes Jahr, also 12 Monate, auszudehnen. Da das Land
Niedersachsen ohnehin eine Neustrukturierung der Stipendiatenförderung plant,
hat die Verwaltung eine entsprechende Anfrage bereits beim Ministerium für
Wissenschaft und Kultur gestellt. Im Hinblick auf das Ende des Pachtvertrages
sollten bereits in diesem Jahr ganz konkrete Planungen und Gespräche geführt
werden, um in 2008 mit der praktischen Umsetzung beginnen zu können.
Ergänzende Sachlage vom 30.10.2007:
Die Verlagerung und Neuschaffung der Künstlerstätte Bleckede
ist zwar in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt der Stadt Bleckede
„Touristisches und kulturelles Elbezentrum Schloss und Hafen
Bleckede“ zu sehen, bedarf aber formell eines gesonderten Antrages und
eines gesonderten Projektträgers.
Nach Gesprächen mit der Stadt Bleckede sowie der Halle für
Kunst kristallisiert sich folgendes Konzept heraus:
Neubau von zwei Künstlerateliers auf dem kreiseigenen
Grundstück neben der Zehntscheune in Bleckede. Die Zehntscheune wird als
ständige Ausstellungshalle in das Projekt einbezogen.
Um in dem eng gesteckten zeitlichen Rahmen zu bleiben, muss
zunächst eine Vorplanung in Auftrag gegeben werden, um aussagekräftige
Unterlagen für eine Antragstellung – Skizzen und Pläne sowie
Kostenaufstellungen – zu erhalten.
Bis zum 31.01.2008 muss der Förderantrag gestellt sein. Angaben
zu den Kosten sind zudem notwendig, um weitere Drittmittel einzuwerben.
Der Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik,
Verkehrsplanung und ÖPNV wird sich am 07.11.2007 mit diesem Thema beschäftigen
(Vorlagenummer 2007/274). Vorschlag der Verwaltung ist es, die Kosten dieser
Vorplanung aus Mitteln des Strukturentwicklungsfonds abzudecken und nach
Erstellung der Vorplanung als Projektträger einen Antrag auf Ziel-1-Mittel der
EU zu stellen.
Die Verwaltung wird über das Ergebnis der Sitzung vom
07.11.2007 berichten.
Ergänzende Sachlage vom 06.03.2008:
Nach der grundsätzlichen Entscheidung, die Künstlerstätte am
Standort Bleckede, im Bereich der Zehntscheune, neu zu schaffen, geht es nun
darum, dieses unter in Anspruchnahme eines möglichst hohen
Investitionszuschusses durch EU-Mittel (EFRE) zu verwirklichen. Diese Mittel
werden insbesondere zur Verwirklichung touristischer Projekte bewilligt. Das
bedeutet, dass für die neue Künstlerstätte ein Konzept zu entwickeln ist, das
diesen touristischen Anforderungen gerecht wird.
Auf der anderen Seite muss dieses Konzept auch den Ansprüchen
der Förderrichtlinien für Stipendien entsprechen, weil ansonsten die
entsprechende Förderung durch das Land infrage stünde.
Das Land Niedersachsen ist zurzeit dabei, seine
Stipendiatenförderung mit neuen Schwerpunkten zu versehen.
Anlässlich eines Treffens mit Frau Dr. Litz, die innerhalb des
Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur diese
Neukonzeptionisierung vornimmt, wurde deutlich, dass es noch keine klare Linie
des Landes gibt. Erst Ende März, so wurde angekündigt, könnte ein neuer
Richtlinienentwurf zur Stipendienförderung
vorliegen.
Die Verwaltung wird den zum Zeitpunkt der Ausschusssitzung
aktuellen Sachstand vortragen.
