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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2008/055

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

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Sachverhalt

Sachlage:

Der Lüneburgische Landschaftsverband (LLV) hat im Jahre 2005 in den ihm angehörenden Landkreisen und Städten des nordöstlichen Niedersachsens die regionale Kulturförderung als Aufgabe von der damaligen Bezirksregierung Lüneburg übernommen. Er hat in Niedersachsen das Verbandsgebiet mit der größten Fläche zu betreuen (s. Anlage 1). Der Sitz der Geschäftsführung ist in Uelzen angesiedelt. Für die regionale Kulturförderung besteht somit eine zentrale Anlaufstelle.

 

Durch die Übertragung dieser Zuständigkeiten hat sich für den Landkreis Lüneburg die Zusammenarbeit mit dem LLV erweitert. Nachdem der Landkreis zuvor nur für die Verbandsmittel zuständig war, ist er jetzt sowohl an der Fördermittelvergabe bei den Verbandsmitteln (Eigenmitteln) als auch bei den Regionalmitteln (Landesmitteln) beteiligt. Dadurch hat der Landkreis einen guten Überblick über die geplanten Kulturprojekte im Kreisgebiet. Aufgrund der vom LLV geforderten Stellungnahmen kann er direkt (Verbandsmittel) und indirekt (Regionalmittel) auf die Verteilung der Fördermittel Einfluss nehmen und dafür Sorge tragen, dass Veranstaltungen und Projekte in der Fläche Beachtung finden.

Eine abschließende Entscheidung trifft aber entweder der Vorstand des LLV (Zusammensetzung s. Anlage 2) für die Regionalmittel oder die Mitgliederversammlung für die Verbandsmittel. Die Interessen der gesamten Lüneburger Region werden im Vorstand des LLV vom Ersten Stadtrat Koch wahrgenommen, der dort das Amt des 1. stellvertretenden Vorsitzenden bekleidet.

 

Über die Anträge wird zeitnah entschieden. Dies ermöglicht es den Antragstellern, gegebenenfalls noch bei anderen Institutionen Fördermittel einzuwerben. Allerdings ist es nicht möglich, für ein Projekt zunächst einen Antrag auf Regionalmittelförderung zu stellen und bei einer Ablehnung desselbigen noch eine Förderung aus Verbandsmitteln zu beantragen. Die Entscheidung, welcher Fördertopf für das Projekt beansprucht werden kann, ist daher zwingend im Vorfeld zu treffen (s. Anlage 3), wobei in Ausnahmefällen (z.B. Elbschloss Festival – Mittsommer in Bleckede) einer „sowohl als auch“ – Förderung zugestimmt werden kann. Hier ist die Verwaltung des Landkreises, aber hauptsächlich die Geschäftsführung des LLV, beratend tätig.

 

Der 31.12. eines jeden Jahres gilt als Antragsfrist – sowohl bei den Regional – als auch den Verbandsmitteln. Dies bedeutet in den Monaten Dezember bis Februar für die Kreisverwaltung einen vergleichsweise hohen Arbeitsaufwand. Dennoch nahmen bisher die Stellungnahmen zu den Förderanträgen aus Verbandsmitteln den größeren Raum ein. Um die Reihenfolge dieser Anträge in Bezug auf ihre kulturelle Relevanz für die Region festzulegen, ist jedes Verbandsmitglied gehalten, eine Prioritätenliste zu erstellen (für 2008 s. Anlage 4).

 

Durch die Aufstockung der Regionalmittel von Seiten des Landes ist für das Förderjahr 2008 erstmals zu bemerken, dass vermehrt Anträge in diesem Bereich gestellt werden. Waren es beispielsweise im Jahr 2007 ganze 3 Anträge auf Regionalmittelförderung, so sind es nach letztem Kenntnisstand der Verwaltung in diesem Jahr  schon 10 Anträge. Dies wird sicher auch dadurch begünstigt, dass für die Regionalmittel noch eine 2. Antragsfrist, nämlich der 31.03.2008, besteht. Obwohl es diese Möglichkeit der Antragstellung schon länger gibt, hatte dieser 2. Termin bis zu diesem Jahr keine besondere Relevanz.

 

Zwischen der Verwaltung des Landkreises Lüneburg und der Geschäftsführung des LLV hat sich eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit entwickelt. In strittigen Fragen wird von beiden Seiten der Austausch gesucht. Darüber hinaus ist der LLV daran interessiert, Verbesserungen im Verfahrensablauf einzuführen. Derzeit ist die Einrichtung eines Beirates geplant. Arbeitstreffen auf Fachdienstleiter- bzw. Sachbearbeiterebene finden bereits statt.

 

Zur weiteren Information sind die Anlagen 5 und 6 beigefügt. Anlage 5 enthält die getroffenen Entscheidungen hinsichtlich der Regionalmittelvergabe im I. Quartal 2008 und Anlage 6 gibt einen Überblick über die beantragten Verbandsmittel. Über die Vergabe der letzteren liegt der Verwaltung noch keine Bestätigung des LLV vor. Es ist aber üblich, den Vorschlägen des Mitglieds zu folgen, sofern das Mittelkontingent des Mitglieds eingehalten wird.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.04.2008 - Ausschuss für Partnerschaft und Kultur - zur Kenntnis genommen

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