Berichtsvorlage - 2008/055
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht der Verwaltung über die Kulturförderung durch den Lüneburgischen Landschaftsverband
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Kömpel-Weigelt, Sabine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Partnerschaft und Kultur
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Beratung
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24.04.2008
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Sachverhalt
Sachlage:
Der Lüneburgische Landschaftsverband (LLV)
hat im Jahre 2005 in den ihm angehörenden Landkreisen und Städten des nordöstlichen
Niedersachsens die regionale Kulturförderung als Aufgabe von der damaligen
Bezirksregierung Lüneburg übernommen. Er hat in Niedersachsen das
Verbandsgebiet mit der größten Fläche zu betreuen (s. Anlage 1). Der Sitz der
Geschäftsführung ist in Uelzen angesiedelt. Für die regionale Kulturförderung
besteht somit eine zentrale Anlaufstelle.
Durch die Übertragung dieser
Zuständigkeiten hat sich für den Landkreis Lüneburg die Zusammenarbeit mit dem
LLV erweitert. Nachdem der Landkreis zuvor nur für die Verbandsmittel zuständig
war, ist er jetzt sowohl an der Fördermittelvergabe bei den Verbandsmitteln
(Eigenmitteln) als auch bei den Regionalmitteln (Landesmitteln) beteiligt.
Dadurch hat der Landkreis einen guten Überblick über die geplanten Kulturprojekte
im Kreisgebiet. Aufgrund der vom LLV geforderten Stellungnahmen kann er direkt
(Verbandsmittel) und indirekt (Regionalmittel) auf die Verteilung der
Fördermittel Einfluss nehmen und dafür Sorge tragen, dass Veranstaltungen und
Projekte in der Fläche Beachtung finden.
Eine abschließende Entscheidung trifft
aber entweder der Vorstand des LLV (Zusammensetzung s. Anlage 2) für die
Regionalmittel oder die Mitgliederversammlung für die Verbandsmittel. Die
Interessen der gesamten Lüneburger Region werden im Vorstand des LLV vom Ersten
Stadtrat Koch wahrgenommen, der dort das Amt des 1. stellvertretenden
Vorsitzenden bekleidet.
Über die Anträge wird zeitnah entschieden.
Dies ermöglicht es den Antragstellern, gegebenenfalls noch bei anderen
Institutionen Fördermittel einzuwerben. Allerdings ist es nicht möglich, für
ein Projekt zunächst einen Antrag auf Regionalmittelförderung zu stellen und
bei einer Ablehnung desselbigen noch eine Förderung aus Verbandsmitteln zu
beantragen. Die Entscheidung, welcher Fördertopf für das Projekt beansprucht
werden kann, ist daher zwingend im Vorfeld zu treffen (s. Anlage 3), wobei in
Ausnahmefällen (z.B. Elbschloss Festival – Mittsommer in Bleckede) einer
„sowohl als auch“ – Förderung zugestimmt werden kann. Hier
ist die Verwaltung des Landkreises, aber hauptsächlich die Geschäftsführung des
LLV, beratend tätig.
Der 31.12. eines jeden Jahres gilt als
Antragsfrist – sowohl bei den Regional – als auch den
Verbandsmitteln. Dies bedeutet in den Monaten Dezember bis Februar für die
Kreisverwaltung einen vergleichsweise hohen Arbeitsaufwand. Dennoch nahmen
bisher die Stellungnahmen zu den Förderanträgen aus Verbandsmitteln den
größeren Raum ein. Um die Reihenfolge dieser Anträge in Bezug auf ihre
kulturelle Relevanz für die Region festzulegen, ist jedes Verbandsmitglied
gehalten, eine Prioritätenliste zu erstellen (für 2008 s. Anlage 4).
Durch die Aufstockung der Regionalmittel
von Seiten des Landes ist für das Förderjahr 2008 erstmals zu bemerken, dass
vermehrt Anträge in diesem Bereich gestellt werden. Waren es beispielsweise im
Jahr 2007 ganze 3 Anträge auf Regionalmittelförderung, so sind es nach letztem
Kenntnisstand der Verwaltung in diesem Jahr
schon 10 Anträge. Dies wird sicher auch dadurch begünstigt, dass für die
Regionalmittel noch eine 2. Antragsfrist, nämlich der 31.03.2008, besteht.
Obwohl es diese Möglichkeit der Antragstellung schon länger gibt, hatte dieser
2. Termin bis zu diesem Jahr keine besondere Relevanz.
Zwischen der Verwaltung des Landkreises
Lüneburg und der Geschäftsführung des LLV hat sich eine gute und
vertrauensvolle Zusammenarbeit entwickelt. In strittigen Fragen wird von beiden
Seiten der Austausch gesucht. Darüber hinaus ist der LLV daran interessiert,
Verbesserungen im Verfahrensablauf einzuführen. Derzeit ist die Einrichtung
eines Beirates geplant. Arbeitstreffen auf Fachdienstleiter- bzw.
Sachbearbeiterebene finden bereits statt.
Zur weiteren Information sind die Anlagen
5 und 6 beigefügt. Anlage 5 enthält die getroffenen Entscheidungen hinsichtlich
der Regionalmittelvergabe im I. Quartal 2008 und Anlage 6 gibt einen Überblick
über die beantragten Verbandsmittel. Über die Vergabe der letzteren liegt der
Verwaltung noch keine Bestätigung des LLV vor. Es ist aber üblich, den
Vorschlägen des Mitglieds zu folgen, sofern das Mittelkontingent des Mitglieds
eingehalten wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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43,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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32,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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27 kB
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4
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(wie Dokument)
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35,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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34,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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77 kB
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