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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2008/058

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag der Bürgerinitiative Wehningen im Hinblick auf die bisherige Praxis abzulehnen.

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Sachverhalt

Sachlage:

Mit Schreiben vom 04.03.2008 hat die Bürgerinitiative Wehningen, Amt Neuhaus, einen Zuschuss aus Mitteln des Landkreises Lüneburg in Höhe von 200 € beantragt. Der Zuschuss soll zur Mitfinanzierung diverser Aktivitäten aus Anlass des 850jährigen Bestehens der Ortschaft Wehningen im Jahre 2008 dienen. Die offiziellen Feiertage finden am 28. und 29. Juni 2008 statt. Der aus drei Teilen bestehende Antrag ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Verwaltung hat einen ersten Antrag bereits im Januar 2008 erhalten. Hinsichtlich der Projektbeschreibung und des Kosten- und Finanzierungsplanes gab es aber Beratungsbedarf. Außerdem wurde auf verschiedene Institutionen (VGH, Sparkasse Lüneburg) hingewiesen, die eventuell zu einer Förderung bereit wären.

 

Die VGH hat eine finanzielle Unterstützung des Projektes mit der Begründung abgelehnt, dass Wehningen zu weit entfernt liege und die VGH dort keine Kunden habe. Eine Unterstützung durch Sachspenden wird aber wohl gewährt. Im Weiteren hat auch die Sparkasse Lüneburg sich mit Zusagen auf eine finanzielle Beteiligung zurück gehalten. Trotzdem hat die Bürgerinitiative dort einen Antrag gestellt.

Die Gemeinde Amt Neuhaus hat der Freiwilligen Feuerwehr Wehningen, die sich auf die Ausrichtung der reinen Feierlichkeiten spezialisiert hat, ihre finanzielle Unterstützung zugesagt. Eine zusätzliche Finanzierung der Bürgerinitiative kommt daher nicht in Betracht.

Eintrittsgelder werden nicht erhoben, da in Wehningen die Arbeitslosenzahl sehr hoch ist und die Veranstalter befürchten, dass die Besucher dann ausbleiben werden. Eigenleistungen werden erbracht.

 

Obwohl es sich bei dem beantragten Zuschuss um keine hohe Summe handelt, empfiehlt die Verwaltung, den Antrag der Bürgerinitiative Wehningen abzulehnen. Da es immer wieder zu besonderen Jubiläen der kreisangehörigen Gemeinden kommen wird, besteht die Gefahr, dass der Landkreis im Falle einer Antragsbewilligung einen Präzedenzfall schafft. Die Folgen wären vor dem Hindergrund, dass die Haushaltslage des Landkreises nach wie vor wenig Spielraum für freiwillige Leistungen lässt, finanziell nicht mehr leistbar.

 

Die für das Haushaltsjahr 2008 eingestellten Mittel für eigene kulturelle Maßnahmen des Landkreises Lüneburg betragen 5.000 €. Bisher hat die Sparkasse auf Antrag des Landkreises einen jährlichen Zuschuss von 5.000 € gewährt. Von diesen Mitteln wird die gesamte Kulturförderung bestritten. In diesem Jahr werden Kosten für das 6. Heimatbuch, eine geplante Nachbestellung des 5. Heimatbuches sowie eine Ausgabe der Weißen Reihe des Landkreises erwartet. Darüber hinaus ist ungeklärt, ob der Kultur- und der Kulturförderpreis ausgelobt werden soll.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.04.2008 - Ausschuss für Partnerschaft und Kultur - ungeändert beschlossen

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