Antrag an den Kreistag - 2008/067
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Gruppe CDU/Unabhängige und SPD vom 02.04.2008 (Eingang: 15.04.2008);Aufstockung der Bundesbeteiligung bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Britta Ammoneit
- Verantwortlich:
- Britta Ammoneit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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05.05.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gruppe CDU/Unabhängige und SPD beantragt folgende
Beschlussfassung durch den Kreistag am 05.05.2008:
„Der Kreistag Lüneburg fordert die Bundesregierung auf,
die seit 2007 vorgesehene Absenkung der Bundesbeteiligung an den Aufwendungen
für Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung (von rd. 20%
auf rd. 7,1%) nicht zu verwirklichen, da dies bei den örtlichen Trägern der
Grundsicherung – wie dem Landkreis Lüneburg – absehbar und auf
Dauer zu weiteren erheblichen finanziellen Mehrbelastungen der ohnehin
hochverschuldeten kommunalen Haushalte führen würde.
Der Kreistag bittet die Bundes- und Landtagsabgeordneten
unserer Region, sich mit Nachdruck in Hannover und Berlin für die Vermeidung
der Absenkung und damit für die Vermeidung der aus der Absenkung erwachsenden,
nicht mehr tragbaren Mehrbelastungen für die kommunalen Haushalte einzusetzen
und entsprechende Initiativen u.a. der kommunalen Spitzenverbände zu
unterstützen.
Der Kreistag bitten den Landrat, sich in diesem Sinne auf allen
Ebenen für einen Verzicht auf die geplante Absenkung der Bundesbeteiligung
einzusetzen und insbesondere die für unsere Region gewählten Bundes- und
Landtagsabgeordneten für die Problematik aus kommunaler Sicht zu
sensibilisieren.“
Sachverhalt
Sachlage:
Begründung der Gruppe CDU/Unabhängige und SPD zum Antrag vom
02.04.2008:
„Das Bundeskabinett hat 2007 einen Gesetzentwurf zur Änderung
des SGB XII verabschiedet, mit dem eine Absenkung der bisherigen
Bundesbeteiligung an den Aufwendungen für Grundsicherungsleistungen im Alter
und bei Erwerbsminderung von bisher 409 Mio. € (rd. 20%) auf 180 Mio.
€ (rd. 7,1%) vorgesehen ist. In nahezu identischer Weise senkte der Bund
2007 die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II zu
Lasten der kommunalen Haushalte. Die Länder hatten der Absenkung zugestimmt, da
der Bund zugesagt hatte, die Bundesbeteiligung bei der Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung aufzustocken.
Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über den zugesagten
Ausgleich dauern noch an. Der Bund erhöhte bisher sein Angebot von 7,1% auf
lediglich 10%, was aus kommunaler Sicht nicht mehr ist als der „Tropfen
auf den heißen Stein“. Die aus einer Absenkung von 20% auf 10%
resultierenden dauerhaften finanziellen Mehrbelastungen der kommunalen
Haushalte im Allgemeinen, des Kreishaushalts im Besonderen sind nicht
akzeptabel. Das Land, aber auch die Bundestagsabgeordneten dieser Region sind
aufgerufen, sich vehement für ein Ende immer weiterer Belastungen der
kommunalen Haushalte durch eine massive Rückführung der Bundesbeteiligung an
den Kosten im Sozialen Bereich einzusetzen.“
