Beschlussvorlage - 2008/035
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung der sonstigen Stellenhier: Besetzung Beirat Süderelbe AG und Beirat Elbschloss Festival
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Anna Alkushovski
- Verantwortlich:
- Mentz, Ulrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kreisausschuss
|
Beratung
|
|
●
Erledigt
|
|
Kreistag
|
Entscheidung
|
|
|
05.05.2008
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Im Beirat der Süderelbe AG ist der Landkreis Lüneburg durch
KTA Dr. Bonin (Gruppe) vertreten.
2. Im Beirat des Elbschloss Festivals ist der Landkreis
Lüneburg durch den Vorsitzenden des Ausschusses für Partnerschaft und Kultur, KTA
Olshof (Gruppe), vertreten.
Sachverhalt
Sachlage:
1.
Beirat der Süderelbe AG
In der Satzung der Wachstumsinitiative Süderelbe AG ist im
Kapitel VI „Beirat“ zu § 18 die Zusammensetzung des Beirates
geregelt. Unter Ziffer 2 ist geregelt, dass über die Zusammensetzung des
Beirates und die Anzahl seiner Mitglieder der Aufsichtsrat entscheidet.
Der Aufsichtsrat hat in seiner 8. Sitzung am 21.07.2006
beschlossen, dass in den Beirat aus den niedersächsischen Landkreisen Lüneburg,
Harburg und Stade jeweils ein von dem dortigen Kreistag berufener
Kommunalpolitiker aufgenommen werden soll.
Der Aufsichtsrat hat in seiner 10 Sitzung am 14.12.2006
beschlossen, unter anderem Herrn KTA Bonin in den Beirat der Süderelbe AG zu
berufen.
Diese Berufung ist nunmehr formell durch den Kreistag zu
bestätigen.
2.
Beirat des Elbschloss Festivals
Die Stadt Bleckede hat für die Durchführung des
Elbschloss-Festivals einen Beirat gebildet.
Diesem Beirat sollen angehören:
Der / die Kulturausschussvorsitzende des Landkreises
Der / die Kulturausschussvorsitzende der Stadt Bleckede
Der künstlerische Leiter
3 Vertreter der Kultur- und Heimatkreises Bleckede e.V.
2 Vertreter der Elbschloss Bleckede GmbH
Der Bürgermeister der Stadt Bleckede als Vorsitzender des
Beirats
sowie Martin Wiese – Bereichsleiter Soziales – als
Vertreter der Verwaltung des Landkreises Lüneburg.
Die Vertreter des Kreistages in den Beiräten zu 1. und 2. sind
gemäß § 47 Abs. 6 i.V.m. Abs. 5 NLO durch den Kreistag festzustellen.
