Berichtsvorlage - 2008/073
Grunddaten
- Betreff:
-
Systematische Hilfeplanung für ambulante sozialpädagogische Eingliederungshilfen/Hilfekonferenzen im Sozialpsychiatrischen Dienst
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Gesundheit
- Bearbeitung:
- Britta Ammoneit
- Verantwortlich:
- Kast, Doris
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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Kenntnisnahme
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08.05.2008
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Sachverhalt
Sachlage:
Der
Sozialpsychiatrische Dienst des Landkreises Lüneburg arbeitet auf der Grundlage
des Nds.PsychKG und bietet Hilfen für psychisch Kranke an und führt die
Geschäfte des Sozialpsychiatrischen Verbunds.
Darüber hinaus ist
dieser Spezialdienst an der Hilfegewährung von Eingliederungshilfemaßnahmen für
seelisch Behinderte gemäß §§ 53 ff SGB XII beteiligt.
Um die Qualität der
ambulanten sozialpsychiatrischen Versorgung zu sichern, führen die
Mitarbeiter/innen des Soziapsychiatrischen Dienstes seit Oktober 2002 ein
besonderes Hilfeplanverfahren durch.
Bei Neuanträgen auf
ambulante sozialpädagogische Eingliederungshilfemaßnahmen wird in diesem Rahmen
seit Sommer 2005 das Instrument der sogenannten Hilfekonferenzen eingesetzt. In
diesem Gremium ist je ein Vertreter der ambulanten Leistungserbringer, ein
Vertreter des ambulanten Behandlungssektors sowie eine Ärztin und der
fallverantwortliche Sozialpädagoge des Sozialpsychiatrischen Dienstes
vertreten.
Es handelt sich
hierbei um ein Gremium, bestehend aus einem Vertreter der ambulanten
Leistungserbringer, einem Vertreter des ambulanten Behandlungssektors und
Mitarbeitern des Sozialpsychiatrischen Dienstes.
Die Hilfekonferenz
ist vom Landkreis eingesetzt, um
1.
die
vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Leistungserbringern und dem
Landkreis Lüneburg (vertreten durch den Sozialpsychiatrischen Dienst)
herzustellen und
2.
eine
möglichst umfassende Fachlichkeit vorzuhalten
3.
mit dem
Ziel: Verabschiedung einer Empfehlung eines umfassenden, ganzheitlichen
Hilfepakets für den Klienten unter Leitung des Sozialpsychiatrischen Dienstes.
Über die Auswertung
der bisherigen Hilfekonferenzen soll der Ausschuss unterrichtet werden.
Zu den Einzelheiten
wird die Verwaltung in der Sitzung mündlich vortragen.
