Beschlussvorlage - 2008/074
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung der freien Wohlfahrtspflege; Kreiszuschüsse 2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Sozialhilfe und Wohngeld
- Verantwortlich:
- Ratzeburg, Christian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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Kenntnisnahme
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08.05.2008
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachlage:
Zur Förderungen der freien Wohlfahrtspflege stehen im
Haushaltsjahr 2008 im Verwaltungshaushalt bei der Haushaltsstelle 01.4980.7182,
wie bereits in den vergangenen Jahren, Mittel in Höhe von insgesamt 175.000,00
€ zur Verfügung. Aufgrund der vertraglichen Bindungen mit den
Wohlfahrtsverbänden und mit dem Verein „ Frauen helfen Frauen e.V.“
bestehen bereits vertragliche Bindungen in Höhe von insgesamt 163.421,48
€, die sich wie Folgt aufteilen:
Arbeiterwohlfahrt: 18.263,00 €
Caritasverband: 17.049,00 €
DAK Kreisverband Lüneburg: 13.406,00 €
Diakonieverband: 35.288,48 €
Paritätische: 45.415,00 €
Frauen helfen Frauen e.V. 34.000,00 €
Gesamt: 163.421,48
€.
Für das Haushaltsjahr 2008 liegen von folgenden Verbänden und
Organisationen nachstehende Anträge vor:
- Sozialverband
Deutschland e.V.: 3.000,00
€
- Kreisarbeitsgemeinschaft
der Wohlfahrtsverbände: 2.000,00
€
- DMSG
(Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Niedersachsen): 1.000,00 €
- Alzheimergesellschaft
Lüneburg e.V.: 1.000,00
€
- Diakonieverband
für ein Antigewalttraining für Männer 4.000,00
€
Erläuterungen:
Zu 1:
Der Sozialverband Deutschland e.V. beantragt seit dem Jahr 2002
jährlich einen Zuschuss zur Förderung in Höhe von 3.000,00 €. Die
bewilligte Fördersumme belief sich seit 2002 auf jährlich 2.500,00 €.
Zu 2:
Die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände hat in den
Jahren 2002 bis 2006 regelmäßig Anträge zur Förderung gestellt. Seit 2006 wurde
ein Förderbetrag in Höhe von 2.000,00 € beantragt und als Zuschuss
bewilligt (zuvor jährlich 3.000,00 €).
Zu 3:
Die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft hat in den
vergangenen sechs Jahren Anträge auf Bezuschussung in Höhe von 1.000,00 €
gestellt. Diese Anträge wurden jeweils abgelehnt, so dass eine Zuwendung nicht
bereitgestellt wurde. Dies u.a. auch deswegen, weil bisher grundsätzlich lediglich
Organisationen mit örtlichem Bezug gefördert wurden. Im Finanzierungsplan des
DMSG-Landesverbandes Niedersachsen e.V. sind Erträge aus Zuschüssen von den
jeweiligen Landkreisen im Regierungsbezirk Lüneburg aufgeführt. Da auch die
Landkreises Lüchow-Dannenberg, Harburg und Uelzen sowie die Stadt Lüneburg
lediglich Organisationen mit örtlichem Bezug fördern, wurden Seitens dieser
Landkreise bzw. der Stadt in der Vergangenheit keine Zuschüsse bewilligt.
Zu 4:
Erstmals beantragte die Alzheimergesellschaft Lüneburg e.V. im
November 2007 einen Zuschuss für das Jahr 2008 in Höhe von 1.000,00 €.
Die Arbeit der Alzheimergesellschaft Lüneburg e.V. wird in dem in der Anlage
beigefügten Förderantrag vorgestellt.
Zu 5:
Der im Jahr 2008 erstmals gestellte Förderantrag des
Diakonieverbands Lüneburg in Höhe von 4.000,00 € für ein
Antigewalttraining für Männer ist mit einer Kurzbeschreibung dieser Maßnahme
und einem ausführlichen Konzept in der Anlage beigefügt.
Die Ehe- und Lebensberatungsstelle des Diakonieverbandes, deren
Mitarbeiter das Antigewalttraining für Männer durchführen, wird vom Landkreis
Lüneburg durch die Vereinbarung über die Förderung der freien Wohlfahrtspflege
in Höhe von 2.428,64 € gefördert.
Die Förderanträge 1. – 3. werden zur Beschlussfassung
vorgelegt, da es sich hier um Anträge wie in den Vorjahren - auch in gleicher
Höhe – handelt.
Die Verwaltung schlägt vor, über die im Jahr 2008 zum ersten
Mal gestellten Anträge (4. und 5.) zunächst zu beraten und in einer der
nächsten Ausschusssitzungen zu beschließen. Die Verwaltung befindet sich
diesbezüglich im Abstimmungsverfahren mit der Stadt und spricht somit keine
Empfehlung aus.
Für die Bewilligung von Zuschüssen in Höhe der beantragten
Förderung stehen ausreichend Mittel zur Verfügung.
