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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2008/074

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Keine Beschlussempfehlung.

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Sachverhalt

Sachlage:

Zur Förderungen der freien Wohlfahrtspflege stehen im Haushaltsjahr 2008 im Verwaltungshaushalt bei der Haushaltsstelle 01.4980.7182, wie bereits in den vergangenen Jahren, Mittel in Höhe von insgesamt 175.000,00 € zur Verfügung. Aufgrund der vertraglichen Bindungen mit den Wohlfahrtsverbänden und mit dem Verein „ Frauen helfen Frauen e.V.“ bestehen bereits vertragliche Bindungen in Höhe von insgesamt 163.421,48 €, die sich wie Folgt aufteilen:

 

Arbeiterwohlfahrt:                         18.263,00 €

Caritasverband:                           17.049,00 €

DAK Kreisverband Lüneburg:      13.406,00 €

Diakonieverband:                        35.288,48 €

Paritätische:                                45.415,00 €

Frauen helfen Frauen e.V.           34.000,00 €

Gesamt:                                    163.421,48 €.

 

Für das Haushaltsjahr 2008 liegen von folgenden Verbänden und Organisationen nachstehende Anträge vor:

 

  1. Sozialverband Deutschland e.V.:                                                                       3.000,00 €
  2. Kreisarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände:                                 2.000,00 €
  3. DMSG (Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Niedersachsen):                       1.000,00 €
  4. Alzheimergesellschaft Lüneburg e.V.:                                                    1.000,00 €
  5. Diakonieverband für ein Antigewalttraining für Männer                              4.000,00 €

 

Erläuterungen:

 

Zu 1:

Der Sozialverband Deutschland e.V. beantragt seit dem Jahr 2002 jährlich einen Zuschuss zur Förderung in Höhe von 3.000,00 €. Die bewilligte Fördersumme belief sich seit 2002 auf jährlich 2.500,00 €.

 

Zu 2:

Die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände hat in den Jahren 2002 bis 2006 regelmäßig Anträge zur Förderung gestellt. Seit 2006 wurde ein Förderbetrag in Höhe von 2.000,00 € beantragt und als Zuschuss bewilligt (zuvor jährlich 3.000,00 €).

 

Zu 3:

Die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft hat in den vergangenen sechs Jahren Anträge auf Bezuschussung in Höhe von 1.000,00 € gestellt. Diese Anträge wurden jeweils abgelehnt, so dass eine Zuwendung nicht bereitgestellt wurde. Dies u.a. auch deswegen, weil bisher grundsätzlich lediglich Organisationen mit örtlichem Bezug gefördert wurden. Im Finanzierungsplan des DMSG-Landesverbandes Niedersachsen e.V. sind Erträge aus Zuschüssen von den jeweiligen Landkreisen im Regierungsbezirk Lüneburg aufgeführt. Da auch die Landkreises Lüchow-Dannenberg, Harburg und Uelzen sowie die Stadt Lüneburg lediglich Organisationen mit örtlichem Bezug fördern, wurden Seitens dieser Landkreise bzw. der Stadt in der Vergangenheit keine Zuschüsse bewilligt.

 

Zu 4:

Erstmals beantragte die Alzheimergesellschaft Lüneburg e.V. im November 2007 einen Zuschuss für das Jahr 2008 in Höhe von 1.000,00 €. Die Arbeit der Alzheimergesellschaft Lüneburg e.V. wird in dem in der Anlage beigefügten Förderantrag vorgestellt.

 

Zu 5:

Der im Jahr 2008 erstmals gestellte Förderantrag des Diakonieverbands Lüneburg in Höhe von 4.000,00 € für ein Antigewalttraining für Männer ist mit einer Kurzbeschreibung dieser Maßnahme und einem ausführlichen Konzept in der Anlage beigefügt.

 

Die Ehe- und Lebensberatungsstelle des Diakonieverbandes, deren Mitarbeiter das Antigewalttraining für Männer durchführen, wird vom Landkreis Lüneburg durch die Vereinbarung über die Förderung der freien Wohlfahrtspflege in Höhe von 2.428,64 € gefördert.

 

Die Förderanträge 1. – 3. werden zur Beschlussfassung vorgelegt, da es sich hier um Anträge wie in den Vorjahren - auch in gleicher Höhe – handelt.

Die Verwaltung schlägt vor, über die im Jahr 2008 zum ersten Mal gestellten Anträge (4. und 5.) zunächst zu beraten und in einer der nächsten Ausschusssitzungen zu beschließen. Die Verwaltung befindet sich diesbezüglich im Abstimmungsverfahren mit der Stadt und spricht somit keine Empfehlung aus.

 

Für die Bewilligung von Zuschüssen in Höhe der beantragten Förderung stehen ausreichend Mittel zur Verfügung.

 

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08.05.2008 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit - geändert beschlossen

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