Berichtsvorlage - 2008/108
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung eines Kompensationsflächenkatasters
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Claudia Mentz
- Verantwortlich:
- Bartscht, Stefan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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02.07.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
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Kenntnisnahme
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02.07.2008
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Sachverhalt
Sachlage:
Durch einen Presseartikel wurde in den letzten Wochen darauf
aufmerksam gemacht, dass in der Gemeinde Reppenstedt eine Kompensationsfläche,
die in der Vergangenheit mit der Errichtung von Hochspannungsleitungen bereits
belegt war, im Zuge eines Bebauungsplanverfahrens nochmals als
Kompensationsfläche verplant wurde. Aufgrund des großen zeitlichen Abstandes
zwischen beiden Vorhaben war die Aufklärung des Sachverhaltes im Nachhinein
schwierig und aufwendig. Aufgrund dieses Beispiels wurde mit dem
Kreisnaturschutzbeauftragten, Herrn Schlemann, über die Notwendigkeit eines
Kompensationsflächenkatasters diskutiert. Von ihm wurde der Wunsch geäußert,
diesen Tagesordnungspunkt auf einer Ausschusssitzung zu behandeln.
Eine gesetzliche Verpflichtung zum Führen eines Katasters gibt
es bisher nicht. Wie der oben beschriebene Fall zeigt, ist ein solches Kataster
aber auf alle Fälle sinnvoll. Seit Beginn diesen Jahres werden alle
festgelegten Ersatzmaßnahmen aus Eingriffen im Fachdienst Umwelt festgehalten
und digitalisiert. Es ist auch geplant, diese Daten in absehbarer Zeit im
Internet darzustellen.
Schwierig ist eine rückwirkende Erfassung alter Kompensationsflächen,
da dieses mit den vorhandenen Kapazitäten nicht leistbar ist. Zum Teil soll die
Erfassung über eine Kooperationsvereinbarung mit der Universität Lüneburg
erfolgen. Studenten sollen im Rahmen von Vorlesungen den Umgang mit GIS und den
praktischen Nutzen lernen. Allerdings kann darüber nicht gewährleistet werden,
dass damit in absehbarer Zeit eine lückenlose Erfassung zu erreichen ist.
Ergänzend ist vorgesehen einen Werkvertrag mit Studenten
zunächst für ein Jahr abzuschließen. Der konkrete Umfang, der notwendig ist,
kann erst im Rahmen des Werkvertrages ermittelt werden.
Für die Dauer einer Pilotphase, während der sich zeigt, ob ein
größerer Zeitbedarf für eine vollständige Erfassung notwendig ist, könnte ein
Werkvertrag in geringem Umfang aus der Haushaltsstelle „Maßnahmen für
Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege“ mitfinanziert werden. Da
diese Mittel allerdings vorrangig für Projekte, Vertragsnaturschutz und
ähnliche Maßnahmen zur Verfügung stehen sollen, sollte der Einsatz für diese
Zwecke begrenzt werden.
