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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2008/108

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Sachlage:

Durch einen Presseartikel wurde in den letzten Wochen darauf aufmerksam gemacht, dass in der Gemeinde Reppenstedt eine Kompensationsfläche, die in der Vergangenheit mit der Errichtung von Hochspannungsleitungen bereits belegt war, im Zuge eines Bebauungsplanverfahrens nochmals als Kompensationsfläche verplant wurde. Aufgrund des großen zeitlichen Abstandes zwischen beiden Vorhaben war die Aufklärung des Sachverhaltes im Nachhinein schwierig und aufwendig. Aufgrund dieses Beispiels wurde mit dem Kreisnaturschutzbeauftragten, Herrn Schlemann, über die Notwendigkeit eines Kompensationsflächenkatasters diskutiert. Von ihm wurde der Wunsch geäußert, diesen Tagesordnungspunkt auf einer Ausschusssitzung zu behandeln.

 

Eine gesetzliche Verpflichtung zum Führen eines Katasters gibt es bisher nicht. Wie der oben beschriebene Fall zeigt, ist ein solches Kataster aber auf alle Fälle sinnvoll. Seit Beginn diesen Jahres werden alle festgelegten Ersatzmaßnahmen aus Eingriffen im Fachdienst Umwelt festgehalten und digitalisiert. Es ist auch geplant, diese Daten in absehbarer Zeit im Internet darzustellen.

 

Schwierig ist eine rückwirkende Erfassung alter Kompensationsflächen, da dieses mit den vorhandenen Kapazitäten nicht leistbar ist. Zum Teil soll die Erfassung über eine Kooperationsvereinbarung mit der Universität Lüneburg erfolgen. Studenten sollen im Rahmen von Vorlesungen den Umgang mit GIS und den praktischen Nutzen lernen. Allerdings kann darüber nicht gewährleistet werden, dass damit in absehbarer Zeit eine lückenlose Erfassung zu erreichen ist.

 

Ergänzend ist vorgesehen einen Werkvertrag mit Studenten zunächst für ein Jahr abzuschließen. Der konkrete Umfang, der notwendig ist, kann erst im Rahmen des Werkvertrages ermittelt werden.

 

Für die Dauer einer Pilotphase, während der sich zeigt, ob ein größerer Zeitbedarf für eine vollständige Erfassung notwendig ist, könnte ein Werkvertrag in geringem Umfang aus der Haushaltsstelle „Maßnahmen für Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege“ mitfinanziert werden. Da diese Mittel allerdings vorrangig für Projekte, Vertragsnaturschutz und ähnliche Maßnahmen zur Verfügung stehen sollen, sollte der Einsatz für diese Zwecke begrenzt werden.

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Beschlüsse

Erweitern

02.07.2008 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz - zur Kenntnis genommen

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