Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2008/045

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.       Der Landkreis Lüneburg tritt als Gesellschafter neben der Hansestadt Lüneburg der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Stadt und Landkreis Lüneburg mbH (BuK) bei.

2.       Er leistet eine Stammeinlage von 100.000 € in zwei Raten, wodurch sich das Stammkapital der BuK auf 200.000 Euro erhöht.

3.       Dem anliegenden Gesellschaftsvertrag für die BuK wird zugestimmt.

4.       Der im Entwurf anliegenden Fusionsvereinbarung mit beigefügter Dienstvereinbarung wird zugestimmt.

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 30.06.2008:

1.       Der Landkreis Lüneburg tritt als Gesellschafter neben der Hansestadt Lüneburg der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Stadt und Landkreis Lüneburg mbH (BuK) bei.

2.       Er leistet eine Stammeinlage von 100.000 € in drei Raten, wodurch sich das Stammkapital der BuK auf 200.000 Euro erhöht.

3.       Dem anliegenden Gesellschaftsvertrag für die BuK wird zugestimmt.

4.       Der im Entwurf anliegenden Fusionsvereinbarung wird zugestimmt.

5.       Der Kreistag überträgt dem Kreisausschuss die Beschlussfassung über notwendige redaktionelle Änderungen des Gesellschaftsvertrages.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachlage:

Der Kreistag des Landkreises Lüneburg hat am 18.04.2004 die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit der Stadt Lüneburg zu führen, um eine Fusion der Volkshochschulen von Stadt Lüneburg und Landkreis Lüneburg zu prüfen. Auf die Sitzungsvorlage 2005/249 wird verwiesen.

 

Seit Januar 2008 findet bereits eine gemeinsame Arbeit der städtischen Volkshochschule und der Kreisvolkshochschule statt. Zwei Mitarbeiter der Kreisvolkshochschule sind in die Räume der BuK eingezogen und arbeiten dort mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der städtischen Volkshochschule kooperativ zusammen. Die Räumlichkeiten der Kreisvolkshochschule sind mittlerweile anders genutzt.

 

Die Hansestadt Lüneburg führt ihre Volkshochschule in der Gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Stadt Lüneburg mit beschränkter Haftung. Laut Gesellschaftsvertrag kann die BuK neben der Volkshochschule auch weitere Sparten übernehmen. Hiervon ist jedoch bislang kein Gebrauch gemacht worden.

 

Mit dem Beitritt des Landkreises Lüneburg zur BuK ist der Gesellschaftsvertrag entsprechend anzupassen. Der in der Anlage beigefügte Entwurf des Gesellschaftsvertrages basiert im Wesentlichen auf dem bereits jetzt vorliegenden Gesellschaftsvertrag. Änderungen ergeben sich insofern, als dass nun als Gesellschafter auch der Landkreis Lüneburg vorgesehen ist.

 

Im Einzelnen:

 

Nach § 2 Abs. 3 Satz 3 des Gesellschaftsvertrages kann die BuK nun auch im Rahmen des Gesellschaftszwecks geförderte Maßnahmen, z. B. nach dem Sozialgesetzbuch II oder III, durchführen.

 

§ 3 sieht eine Erhöhung der Stammeinlage von 100.000 € auf 200.000 € vor, wobei der Landkreis eine Bareinlage von 100.000 € in zwei Raten erbringt. Die Gesellschafterrechte des Landkreises bestehen auch bis zur Zahlung der vollen Stammeinlage in vollem Umfang.

 

Der Vorsitz in der Gesellschafterversammlung würde im Wechsel dem Oberbürgermeister oder dem Landrat bzw. von ihnen benannten Vertretern zufallen. Im Gleichklang würde der Aufsichtsratsvorsitz ebenfalls zwischen Hansestadt und Landkreis wechseln, wobei die Personen aus der Mitte des Aufsichtsrats gewählt werden.

 

Dem Aufsichtsrat würden je drei vom Rat der Hansestadt Lüneburg und vom Kreistag des Landkreises Lüneburg entsandte Mitglieder sowie der Oberbürgermeister und der Landrat bzw. von ihnen zu bestellende Vertreter angehören. Im Übrigen bliebe die Besetzung des Aufsichtsrates unverändert.

 

Nach § 21 Abs. 1 ist jeder Gesellschafter berechtigt, den Austritt aus der Gesellschaft mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende für das folgende Kalenderjahr zu erklären.

 

Die Fusionsvereinbarung regelt die Zusammenarbeit der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg in der BuK, personelle Aspekte und die Finanzen.

 

In § 5 wird geregelt, dass die Hansestadt Lüneburg in den Jahren 2008 und 2009 60 % des Fehlbedarfs trägt und der Landkreis Lüneburg 40 %. Bis zum Jahr 2014 werden die Finanzierungsbeiträge schrittweise angeglichen.

 

Hintergrund ist, dass der Zuschussbedarf und der Leistungsumfang der städtischen Volkshochschule höher sind als der der Kreisvolkshochschule.

 

Der Quotient ergibt sich, wenn der bisherige Zuschuss des Landkreises Lüneburg um interne Verrechnungsposten erhöht wird, die bislang nicht der Kreisvolkshochschule zugerechnet worden waren. Dabei handelt es sich vor allen Dingen um Raumkosten.

 

Ebenfalls hinzugerechnet wurde ein Betrag von 50.000 Euro, der mit Beschluss des Kreistages vom 17.12.2007 vom Landkreis Lüneburg der städtischen Volkshochschule zur Verfügung gestellt wurde. Dabei geht es um die Abgeltung von Aufgaben, die die städtische Volkshochschule im Bereich des zweiten Bildungsweges ausfüllt, und die zum Teil Nutzern zugute kommen, die ihren Wohnsitz im Landkreis Lüneburg, aber nicht in der Hansestadt Lüneburg haben. Auf die Sitzungsvorlage 2007/300 wird verwiesen.

 

Durch die schrittweise Anpassung des Budgets kommen auf den Landkreis Lüneburg bis zum Jahr 2013 und danach weitere Zahlungen zu.

 

Zu bedenken ist dabei jedoch, dass die Kreisvolkshochschule in den vergangenen Jahren ständig mit dem Problem umzugehen hatte, die vom Land geforderte Marke von 70 Unterrichtsstunden je 1.000 Einwohner zu erreichen. Wird dieser Grenzwert nicht eingehalten, können Landesmittel von weit mehr als 100.000 € zurückgefordert werden. Im Jahre 2007 wird voraussichtlich die erforderliche Stundenleistung nicht nachgewiesen werden können.

 

Mit der Fusion der beiden Volkshochschulen wird das Volkshochschulangebot im Landkreis Lüneburg dauerhaft gesichert, weil damit zukünftig das Problem des Erreichens der Marke von 70 Unterrichtsstunden je 1.000 Einwohner unproblematisch werden wird.

 

Zu bedenken ist auch, dass dem Landkreis Lüneburg nunmehr die ehemals von der Kreisvolkshochschule genutzten Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Angesichts der Raumnot in der Kreisverwaltung liegt hier ein praktischer Vorteil für den Landkreis Lüneburg.

 

Schließlich gewinnt der Landkreis als gleichberechtigter Partner Einfluss auf eine wesentlich größere Volkshochschule.

 

In § 7 der Fusionsvereinbarung wird die Laufzeit an die Einbindung von Landkreis Lüneburg oder Hansestadt Lüneburg in die BuK geknüpft. Solange Landkreis Lüneburg und Hansestadt Lüneburg Gesellschafter der BuK sind, wäre eine Kündigung nicht möglich.

 

Die beigefügte Dienstvereinbarung ist mit dem Personalrat des Landkreises Lüneburg bereits abgeschlossen worden. Sie war notwendige Voraussetzung für den Umzug der Kreisvolkshochschule in die Räume der BuK.

 

Mit der Vereinbarung werden die Rechte des Personals des Landkreises Lüneburg gewahrt.

 

Ergänzende Sachlage vom 30.06.2008:

 

Am 30.06.2008 wurde der neue Gesellschaftsvertrag der Bildungs- und Kultur GmbH (BuK) vor dem Notar Bremer aus Lüneburg geschlossen. Die Zustimmung des Landkreises Lüneburg erfolgte dabei unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kreistages in seiner Sitzung am 07.07.2008.

 

Im Verhältnis zu der vom Kreisausschuss am 23.06.2008 beschlossenen Fassung ergeben sich lediglich geringfügige redaktionelle Änderungen in § 3 Abs. 2, Sätze 2 und 3 sowie § 8 Abs. 3. Inhaltliche Bedeutung haben die Änderungen nicht. Sie führen lediglich zu einer Anpassung der Dokumente im Vergleich zu der vom Rat der Hansestadt Lüneburg am 26.06.2008 beschlossenen Fassung. Eine überarbeitete Fassung der Fusionsvereinbarung sowie der überarbeitete Gesellschaftsvertrag sind der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

07.07.2008 - Kreistag - geändert beschlossen

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung