Berichtsvorlage - 2008/096
Grunddaten
- Betreff:
-
Bekanntgabe der Aufnahme eines Kommunaldarlehens in Höhe von 2.000.000 € aus der Kreditermächtigung 2006 und 2007
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Britta Ammoneit
- Verantwortlich:
- Jürgen Wiegert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
|
Beratung
|
|
●
Erledigt
|
|
Kreisausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
●
Erledigt
|
|
Kreistag
|
Entscheidung
|
|
|
07.07.2008
|
Sachverhalt
Sachlage:
Ein
Teilbetrag aus der Kreditermächtigung 2006 (rd. 1,1 Mio. Euro) wurde bisher
nicht aufgenommen, weil der Mittelabfluss im Vermögenshaushalt dies nicht
zwingend erforderte. Mit Inkrafttreten des Haushalts 2008 am 19. Mai 2008
erlosch die Kreditermächtigung 2006. Da dieser Kredit jedoch benötigt wird, um
die veranschlagten Investitionen finanzieren zu können, musste er vor Erlöschen
der Ermächtigung aufgenommen werden.
Wegen
des zögerlichen Mittelabflusses im Vermögenshaushalt hält sich der
Kreditfinanzierungsbedarf insgesamt in Grenzen. Der o. a. Rest aus 2006 wurde
deshalb lediglich geringfügig mit einem Teil aus der Kreditermächtigung 2007
auf insgesamt 2,0 Mio. Euro aufgestockt.
Angesichts
des derzeitigen Zinsniveaus, das höher ist als bei den letzten Kreditaufnahmen
und auch aus Gründen der Risikostreuung war es sinnvoll, nach zuletzt
langfristigen Kreditaufnahmen nun einen Kredit mit einer Zinsbindung von 10
Jahren aufzunehmen, zumal Kredite mit 20- oder 30-jähriger Zinsbindung momentan
rd. 0,2 Prozentpunkte teurer sind.
Nach
einem Ausschreibungsverfahren hat der günstigste Bieter mit 4,35 % Zinsen bei
einer Tilgung von 1% den Zuschlag erhalten. Es handelt sich um ein
Annuitätendarlehen mit einem Auszahlungskurs von 100 %. Die voraussichtliche
Gesamtlaufzeit des Kredits wird rd. 39 Jahre betragen.
Die
Kreditaufnahme von 2,0 Mio. Euro erfolgte aufgrund der Kreditrichtlinien des
Landkreises Lüneburg. Sie ist dem Kreistag unverzüglich bekannt zu geben.
