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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2008/148

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Landrat wird ermächtigt, die Vereinbarung über die Durchführung der Eigentumsübertragung von kleiner Turnhalle und Gymnastikhalle, über die Vorfinanzierung von Sanierungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen und über die Rückzahlungsmodalitäten für die vorfinanzierten Beträge an der Hugo-Friedrich-Hartmann Schule in Bardowick sowie daraus resultierende notarielle Verträge mit der Samtgemeinde Bardowick abzuschließen.

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Sachverhalt

Sachlage:

 

In seiner Sitzung am 05.05.2008 hat der Kreistag beschlossen, die laufende Verwaltung der
Hugo-Friedrich-Hartmann Schule in Bardowick ab dem 01.01.2009 der Samtgemeinde Bardowick zu übertragen und den Landrat ermächtigt, eine Vereinbarung über Einzelheiten der Übertragung und Wahrnehmung der laufenden Verwaltung mit der Samtgemeinde abzuschließen. Diese Vereinbarung ist am 09.07.2008 von Herrn Landrat Nahrstedt und Herrn Samtgemeindebürgermeister Dubber unterzeichnet worden. Auf die Vorlage 2006/098 wird Bezug genommen.

 

Neben der Übernahme der laufenden Verwaltung, auf die gemäß § 103 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) ein Rechtsanspruch besteht, strebt die Samtgemeinde Bardowick eine zügige Sanierung und Modernisierung der Schulgebäude und der Sporthallen an. Erklärtes Ziel ist es, die Schule in einen baulich ansprechenderen Zustand zu versetzen um die Attraktivität der Hugo-Friedrich-Hartmann Schule für Schülerinnen und Schüler aus dem Einzugsgebiet zu erhöhen. Hierfür wurde vorbereitend im Zusammenwirken mit dem von der Samtgemeinde beauftragten Architektenbüro Horn aus Adendorf ein Sanierungskonzept erstellt, welches eine Umsetzung in zwei großen Sanierungsabschnitten vorsieht. Eine Zusammenstellung mit Kostenschätzung und ein Übersichtsplan der geplanten Abschnittsbildung liegen der Vorlage an (Anlagen 2 und 3). Das Gesamtvolumen der vorgeschlagenen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen beläuft sich auf rund 4 Mio. €. Auf den 1. Sanierungsabschnitt, dessen Umsetzung in drei Bauabschnitten bis 2011 geplant ist und der zunächst Gegenstand der Vereinbarung werden soll, entfallen hiervon 1.672.409 Mio. €.

 

Die Samtgemeinde bietet an, 50 % der nachgewiesen Kosten zinslos vorzufinanzieren und sich für die Umsetzung von ihr gewünschter Maßnahmen, die der Landkreis als Schulträger der dortigen Haupt- und Realschule aus schulfachlicher Sicht und nach den vereinbarten Bau- und Ausstattungsstandards nicht einplanen würde, mit allein zu tragenden Interessenquoten einzubringen. Diese Interessenquote beträgt für den 1. Sanierungsabschnitt 407.409 €. Das sind 24,35 % der für diesen Sanierungsabschnitt aufzuwendenden Mittel. Darüber hinaus übernimmt sie das Eigentum an der kleinen Turnhalle und der Gymnastikhalle, die für den Sportunterricht der Haupt- und Realschule nicht mehr benötigt werden und saniert diese in Eigenregie. Die Sanierungskosten hierfür wurden mit 800.870 € ermittelt.

 

Näheres regelt der beigefügte Vereinbarungsentwurf (Anlage 1):

 

§ 1 reglementiert die Eigentumsübertragung der kleinen Turnhalle und der Gymnastikhalle. Wichtig ist für den Landkreis, ein dauerndes unentgeltliches Nutzungsrecht zu behalten.

 

§ 2 beinhaltet die Finanzierung des 1. Sanierungsabschnittes. Ein entsprechendes Übersichtsblatt mit dem Finanzierungsplan liegt der Vorlage an (Anlage 4). Wichtig erschien es der Verwaltung, den vom Landkreis zu erstattenden Anteil auf maximal 1.300.000 € festzuschreiben. Im Falle nicht kalkulierbarer Kostensteigerungen müssten daher Maßnahmen überdacht und ggf. in einen nächsten Sanierungsabschnitt geschoben werden. Die Vereinbarung steht weiter unter dem Vorbehalt der für die zu veranschlagenden kreditfinanzierten Mittel erforderlichen Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde. Geplant ist eine Finanzierung aus dem beschlossenen Schulbausanierungsprogramm. Entsprechende Ansätze werden in den Haushaltsplanentwurf 2009 und die mittelfristige Finanzplanung eingestellt.

 

§ 3 enthält die Erwartungshaltung sich nach Abschluss der Sanierung reduzierender Bauunterhaltungskosten und regelt deren Aufrechnung mit den Erstattungsbeträgen des Landkreises.

 

Die im § 4 genannten Förderanträge sind vom Landkreis bereits gestellt worden. Der Antrag auf Sportstättenförderung ist inzwischen abschlägig beschieden. Über die Förderanträge aus dem Investitionspakt zur energetischen Modernisierung sozialer Infrastruktur steht eine Entscheidung noch aus.

 

Im § 5 sind Ausstiegsklauseln aufgenommen, die eine Neuverhandlung erforderlich werden ließen.

 

Der abschließende § 6 regelt das Inkrafttreten.

 

Von dem ausgehandelten Vereinbarungsentwurf profitieren beide Seiten. Für die Samtgemeinde Bardowick ist das Schulzentrum mit den dortigen Sporthallen ein wichtiger Standortfaktor für ein attraktives und familienfreundliches Leben in der Samtgemeinde. Dies gilt insbesondere auch für die Vereins- und Jugendarbeit. Die vorgeschlagenen Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten tragen dazu bei, diese Attraktivität weiter zu steigern. Der Landkreis erhält finanzielle Unterstützung für den notwendigen Abbau des aufgelaufenen Reparaturstaus und steigert so die Qualität der dortigen Bildungsinfrastruktur. Davon profitieren vor allem die Schüler und Lehrer der Hugo-Friedrich-Hartmann Schule.

 

Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, den Landrat zu ermächtigen, die Vereinbarung entsprechend abzuschließen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.09.2008 - Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen - ungeändert beschlossen

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15.12.2008 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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