Antrag an den Kreistag - 2008/137
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der FDP-Fraktion vom 28.07.2008 (Eingang 31.07.2008);"Bekämpfung des Jakobskreuzkrautes im Landkreis Lüneburg"
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Anna Alkushovski
- Verantwortlich:
- Schulz, Kristin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kreisausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
●
Erledigt
|
|
Kreistag
|
Entscheidung
|
|
|
22.09.2008
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die FDP-Fraktion beantragt folgende Beschlussfassung durch den
Kreistag am 22.09.2008:
„Der Landkreis Lüneburg setzt sich im Rahmen seiner
Möglichkeiten für die Bekämpfung des explosionsartig vermehrten, giftigen
Jacobskreuzkrautes (Senecio Jacobaea) ein, z.B. durch konsequentes Mähen der
Seitenstreifen an den Kreisstraßen, Öffentlichkeitsarbeit und Einwirken auf
übergeordnete politische und Verwaltungsarbeiten.“
Sachverhalt
Begründung
der FDP-Fraktion im Landkreis Lüneburg zum Antrag vom 28.07.2008 (Eingang
31.07.2008):
„ Durch Grünbrache, extensive und ökologische
Landbearbeitung und Klimawandel hat sich das giftige Jacobskreuzkraut in
Deutschland explosionsartig vermehrt. Die genügsame Pflanze, bis zu 80
Zentimeter hoch mit gelben Bütendolden, wächst besonders auf Brachen, extensiv
bewirtschafteten Flächen, Straßenrändern und Weiden. Die gesamte Pflanze
enthält Pyrrolecidin-Alkaloide und ist dadurch hochgradig giftig. Besonders
Weidetiere erleiden durch Verzehr qualvolle und meist tödliche
Lebervergiftungen und Gehirnschäden. Schon 80 Gramm Frischpflanze pro Kilogramm
Körpergewicht sind für ein Pferd tödlich, egal ob frisch oder getrocknet (Heu,
Silage); Kühe, Schafe und Ziegen vertragen eine etwas höhere Dosis. Da sich das
Gift in der Leber summiert, ist es gleich, ob diese Menge auf einmal oder über
längere Zeit aufgenommen wird. Es sind schon mehrere Todesfälle bei Pferden und
Kühen bekannt und noch viele bei allen Weidetiere zu erwarten. In der Schweiz,
Irland und England ist die Grünpflanze meldepflichtig. Das Bundesinstitut für
Riskobewertung warnt seit 2007 vor Gefahr für Menschen durch Aufnahme des
Giftes über den Verzehr von tierischen Produkten wie Fleisch, Milchprodukte,
Honig sowie pflanzliche Tees und Salate. Behörden und Regierungen in
Deutschland haben bisher noch keine Maßnahmen ergriffen.
Auch in Deutschland muss das Jacobskreuzkraut so schnell wie
möglich bekämpft werden, um einer weiteren Ausbreitung zu begegnen. Die Pflanze
muss dabei als Restmüll entsorgt oder verbrannt werden. Da sie zweijährig ist,
kann sie durch mehrjährige flächendeckende und konsequente Mahd vor dem
Aussamen in Grenzen gehalten werden.
Der Landkreis kann z.B. durch kontrolliertes Mähen an den
Kreisstraßen die weitere Verbreitung durch Samenflug verhindern, durch
Aufklärungsarbeit und Aufrufe bei Landwirten, Tierhaltern und Bürgern sowie
durch Einsatz bei politisch übergeordneten Institutionen zur Beschleunigung
flächendeckender Maßnahmen beitragen.“
