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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an den Kreistag - 2008/137

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die FDP-Fraktion beantragt folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 22.09.2008:

„Der Landkreis Lüneburg setzt sich im Rahmen seiner Möglichkeiten für die Bekämpfung des explosionsartig vermehrten, giftigen Jacobskreuzkrautes (Senecio Jacobaea) ein, z.B. durch konsequentes Mähen der Seitenstreifen an den Kreisstraßen, Öffentlichkeitsarbeit und Einwirken auf übergeordnete politische und Verwaltungsarbeiten.“

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Sachverhalt

Begründung der FDP-Fraktion im Landkreis Lüneburg zum Antrag vom 28.07.2008 (Eingang 31.07.2008):

„ Durch Grünbrache, extensive und ökologische Landbearbeitung und Klimawandel hat sich das giftige Jacobskreuzkraut in Deutschland explosionsartig vermehrt. Die genügsame Pflanze, bis zu 80 Zentimeter hoch mit gelben Bütendolden, wächst besonders auf Brachen, extensiv bewirtschafteten Flächen, Straßenrändern und Weiden. Die gesamte Pflanze enthält Pyrrolecidin-Alkaloide und ist dadurch hochgradig giftig. Besonders Weidetiere erleiden durch Verzehr qualvolle und meist tödliche Lebervergiftungen und Gehirnschäden. Schon 80 Gramm Frischpflanze pro Kilogramm Körpergewicht sind für ein Pferd tödlich, egal ob frisch oder getrocknet (Heu, Silage); Kühe, Schafe und Ziegen vertragen eine etwas höhere Dosis. Da sich das Gift in der Leber summiert, ist es gleich, ob diese Menge auf einmal oder über längere Zeit aufgenommen wird. Es sind schon mehrere Todesfälle bei Pferden und Kühen bekannt und noch viele bei allen Weidetiere zu erwarten. In der Schweiz, Irland und England ist die Grünpflanze meldepflichtig. Das Bundesinstitut für Riskobewertung warnt seit 2007 vor Gefahr für Menschen durch Aufnahme des Giftes über den Verzehr von tierischen Produkten wie Fleisch, Milchprodukte, Honig sowie pflanzliche Tees und Salate. Behörden und Regierungen in Deutschland haben bisher noch keine Maßnahmen ergriffen.

Auch in Deutschland muss das Jacobskreuzkraut so schnell wie möglich bekämpft werden, um einer weiteren Ausbreitung zu begegnen. Die Pflanze muss dabei als Restmüll entsorgt oder verbrannt werden. Da sie zweijährig ist, kann sie durch mehrjährige flächendeckende und konsequente Mahd vor dem Aussamen in Grenzen gehalten werden.

Der Landkreis kann z.B. durch kontrolliertes Mähen an den Kreisstraßen die weitere Verbreitung durch Samenflug verhindern, durch Aufklärungsarbeit und Aufrufe bei Landwirten, Tierhaltern und Bürgern sowie durch Einsatz bei politisch übergeordneten Institutionen zur Beschleunigung flächendeckender Maßnahmen beitragen.“

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Beschlüsse

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22.09.2008 - Kreistag - geändert beschlossen

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