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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2003/223

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag nimmt Kenntnis.

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Sachverhalt

Sachlage:

 

 

Aufgabenkritik des Landes Niedersachsen

 

 

Grundsätze des Landes

 

Die Verwaltungsmodernisierung in Niedersachsen richtet sich an den Vorgaben der Landesregierung aus, die in der Regierungserklärung benannt worden sind. Dazu zählen u. a. die Konzentration auf Kernaufgaben des Landes und die Wiedereinsetzung des Subsidiaritätsprinzips. Die Bezirksregierungen werden abgeschafft. Die Mittelinstanz ist neu zu ordnen. Durch den Modernisierungsprozess sind die Personalkostenquote zu senken und über 6.700 Stellen entbehrlich zu machen.

 

Die Verwaltungsmodernisierung des Landes orientiert sich an folgenden Grundsätzen:

 

  • Konzentration des Staates auf seine Kernaufgaben,
  • Privatisierung von Landesaufgaben,
  • Einbeziehung der berufsständischen Selbstverwaltung,
  • Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung,
  • Abschaffung der Bezirksregierungen,
  • Optimierung der Landesbehörden,
  • Länderübergreifende Zusammenarbeit,
  • Stärkung ländlicher Räume.

 

Aufgabenkritik und Projekte des Landes

 

Alle Aufgaben der niedersächsischen Landesverwaltung werden einer Aufgabenkritik (Zweckkritik und Vollzugskritik) unterzogen. Die Aufgabenkritik wird in Projekten betrieben. Dort wird entschieden, in welcher Tiefe und Detailliertheit die Analysen zu erfolgen haben. Fragen der Privatisierung und der Verlagerung auf Kommunen und andere werden in den Projekten mit abgearbeitet. Jedes Projekt wird mit quantitativen Zielvorgaben gestartet, z. B. eine Quote für Einsparungen von Personal oder Sachmitteln, und mit qualitativen Zielen hinterlegt. Schwerpunkt der Untersuchungen ist es, die Aufgaben des Landes abzubauen. Der Wegfall und die Verlagerung von Aufgaben des Landes auf Kommunen oder andere Institutionen werden vorrangig betrieben. Weitere Potenziale sollen durch eine länderübergreifende Zusammenarbeit genutzt und freigesetzt werden. Die bislang eingesetzten oder vorbereiteten Projekte sind im Wesentlichen Teil der beabsichtigten Auflösung der Bezirksregierungen.

 

Bisher sind u. a. folgende Projekte eingesetzt worden bzw. in Vorbereitung:

 

  • Neuorganisation der Polizei
  • Reform der Sportverwaltung
  • Reform der Vermessungs- und Katasterverwaltung
  • Neuorganisation der Kommunalaufsicht und der Kommunalprüfung
  • Neuausrichtung des Statistikwesens
  • Neuausrichtung des Informatikzentrums Niedersachsen (IZN)
  • Neuausrichtung des Aufnahmewesens für Flüchtlinge
  • Reform der Agrarstrukturverwaltung
  • Reform der Forstverwaltung
  • Neuorganisation des Verbraucherschutzes
  • Konzentration der Landessozialverwaltung
  • Zusammenführung der Gesundheitsverwaltung
  • Neuorganisation des Landesjugendamtes
  • Neuorganisation der Städtebauförderung
  • Neuorganisation der Denkmalpflege
  • Neuorganisation der Kulturförderung
  • Neuordnung der Gewerbeaufsichts- und Abfallwirtschaftsverwaltung
  • Neuordnung der Naturschutzverwaltung
  • Neuordnung der Wasserwirtschaftsverwaltung
  • Zusammenführung von Verkehrsaufgaben
  • Neuorganisation der Wirtschaftsordnung
  • Neuorganisation der Wirtschaftsförderung
  • Neuordnung der bisherigen Aufgaben des Landesinstituts für Schulentwicklung und Bildung, des Landesprüfungsamtes für Lehrämter und der Landeszentrale für politische Bildung
  • Weitgehende Abschaffung des Widerspruchsverfahrens
  • Überführung von kommunalen Förderprogrammen in den kommunalen Finanzausgleich

 

Die Projektgruppen werden bis Ende November 2003 ihre Ergebnisse vorlegen. Das Auswerten und Umsetzen der Projektergebnisse schließen sich an. Die Aufgabenkritik in den restlichen Bereichen der Landesverwaltung wird sodann fortgesetzt.

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage lagen die Ergebnisse der Projekte noch nicht vor. Sollten zu den Sitzungen des Kreisausschusses bzw. des Kreistages erste Ergebnisse des Landes vorliegen, so wird ergänzend berichtet.

 

 

Aufgabenkritik beim Landkreis

 

Die Ergebnisse der Verwaltungsmodernisierung und Aufgabenkritik des Landes werden Auswirkungen auf den Aufgabenbestand und auf Verfahren beim Landkreis Lüneburg haben. In welchem Umfang und in welchen Bereichen, wird sich erst im anschließenden Umsetzungsprozess festziehen lassen. Für den Konsolidierungs- und Reformprozess beim Landkreis bedeutet das, dass mit Blick auf die obige Liste in vielen Handlungsfeldern mit Verfahrens-, Rechts- und Zuständigkeitsänderungen zu rechnen ist, die sinnhafterweise im eigenen aufgabenkritischen Prozess zu berücksichtigen sind.

 

Auf Basis des im Hause erstellten Produkt- und Leistungskataloges und den vom Land hinzukommenden Erkenntnissen wird dann eine flächendeckende Aufgabenkritik durchgeführt. Dabei wird zu prüfen sein, welche Aufgaben wegfallen könnten, welche Verfahren und Standards reduziert werden sollten und welche Aufgaben ggf. Städte und Gemeinden künftig übernehmen könnten (Zielvereinbarung der HVB).

 

Die Verwaltung wird das weitere Verfahren nach Vorliegen der Ergebnisse des Landes weiter konkretisieren und berichten.

 

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15.12.2003 - Kreistag - zur Kenntnis genommen

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