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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2008/132

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag des Landkreises Lüneburg beschließt vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2009, dass sich der Landkreis Lüneburg im Falle der Umsetzung an den Kosten für die Errichtung eines Zentralgebäudes der Leuphana-Universität Lüneburg auf dem Campus Scharnhorststraße gemeinsam mit der Hansestadt Lüneburg mit einem Eigenanteil von maximal 7 Mio. Euro beteiligt; der Eigenanteil des Landkreises Lüneburg beträgt 2 Mio. Euro. Im Haushaltsplan 2009 wird eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten der Haushaltsjahre 2011und 2012 (jeweils 1 Mio. Euro) veranschlagt. Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber der Leuphana-Universität Lüneburg eine entsprechende Finanzierungszusage abzugeben.

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Sachverhalt

Sachlage:

Mit Beschluss vom 21.05.2007 – Vorlage-Nr. 2007/111 – hat der Kreistag des Landkreises Lüneburg  die Strategische Rahmenvereinbarung für eine Kooperation zwischen Hansestadt Lüneburg, Landkreis Lüneburg und Leuphana-Universität Lüneburg (Kooperationsvereinbarung) zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Kooperationsvereinbarung ist am 30. Mai 2007 abgeschlossen worden (Anlage 1).

 

Ziffer 3 der Kooperationsvereinbarung regelt die Absicht der Leuphana-Universität Lüneburg, auf dem Campus Scharnhorststraße ein neues Zentralgebäude für die Universität zu errichten, dessen Entwurf durch Prof. Daniel Libeskind erstellt werden soll. Die Planungen der Leuphana-Universität sind weiter fortgeschritten. Die Universität hat nach europaweiten Ausschreibungen ein Planungsteam beauftragt, das gemeinsam mit Prof. Daniel Libeskind die für die Gewährung öffentlicher Zuwendungen durch das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) erforderliche Haushaltsunterlage ZBAU erarbeitet. Die Abgabe der Planungsunterlage ZBAU wird vor der Beratung im Landtag durch die Oberfinanzdirektion bzw. den Landesrechnungshof geprüft. Für die Vorlage des mit der ZBAU geforderten Finanzierungskonzeptes bedarf es verbindlicher Finanzierungszusagen für die nicht durch das MWK geförderten Baukosten.

 

Nach Ziffer 4 beteiligen sich Hansestadt Lüneburg und Landkreis für den Fall der Umsetzung der Bebauungsabsicht der Leuphana-Universität Lüneburg – selbst oder über Dritte – mit etwa 20 Mio. Euro an den Baukosten. Der Eigenanteil von Hansestadt Lüneburg und Landkreis ist dabei auf 7 Mio. Euro beschränkt. Die Finanzierungsquote des Landkreises beträgt 2 Mio. Euro. Voraussichtlich werden in 2011 und 2012 jeweils 1 Mio. Euro benötigt. Um bereits in 2009 eine verbindliche Förderzusage abgeben zu können, soll eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung in den Haushalt 2009 aufgenommen werden. Diese Verpflichtungsermächtigung bedarf dann noch der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht. Im Jahr 2008 kann eine Zusage nur unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung 2009 erteilt werden.

 

Mit dem Beschluss zur Finanzierungsbestätigung soll die für die Abgabe der Planungsunterlage ZBAU notwendige, verbindliche Finanzierungszusage erfolgen.

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Anlagen

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22.09.2008 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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