Beschlussvorlage - 2008/194
Grunddaten
- Betreff:
-
Beitritt als Gründungsmitglied zum Verein "Initiative für frühkindliche Bildung und Entwicklung der Region Nordost-Niedersachsen e. V."
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
- Bearbeitung:
- Martina Lüttchen
- Verantwortlich:
- Krumböhmer, Jürgen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Beratung
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27.10.2008
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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15.12.2008
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Sachverhalt
Sachlage:
Im
Sommer 2007 wurde auf Initiative der Niedersächsischen Landesregierung (in
Kooperation zwischen Niedersächsischem Ministerium für Wissenschaft und
Kultur mit dem Kultusministerium und dem Sozialministerium) ein landesweit
vernetztes "Niedersächsisches Institut für frühkindliche Bildung und
Entwicklung" ins Leben gerufen. Mit ihm sollen die vorhandenen
Potentiale der frühkindlichen Förderung in Niedersachsen gebündelt und
gestärkt werden. Eine wichtige Aufgabe ist die die niedersachsenweite
Verzahnung von Kompetenzen. Dazu zählen sowohl die Grundlagenforschung als
auch die Aus- und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern und die
landesweit zu verbessernde Elternbildung. Neben der Forschung und der Aus-
und Weiterbildung für erzieherisches Personal besteht ein wesentliches Ziel
von NIFBE darin, über das flächendeckende Netz von Einrichtungen der
Erwachsenenbildung den Transfer von Forschungsergebnissen in die qualitative
Weiterentwicklung von Kindergarten und Schule sicherzustellen. Vom Beginn der
Aktivitäten an hat sich die Volkshochschule Lüneburg (Bildungs- und Kultur
gGmbH) in den Entwicklungsprozess eingebracht. Neben dem Zentralinstitut von
NIFBE in Osnabrück sind regionale Netzwerke mit so genannten
"Netzwerkknoten" in Lüneburg aber auch in Emden, Hannover,
Hildesheim und Osnabrück entstanden. Diese regionalen NIFBE-Zentren werden
von Bildungseinrichtungen, Kommunen oder eigens hierfür gegründeten Vereinen
getragen und von regionalen Beiräten begleitet, die die Vielfalt der
Akteurslandschaft widerspiegeln. Eine
enge Verzahnung nicht nur mit neun Landkreisen in der Region Nordost
Niedersachsen, sondern auch mit zahlreichen Trägern von Kindertagesstätten,
Ausbildungseinrichtungen und der Leuphana Universität Lüneburg wurde von
Beginn an angestrebt. Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur wünscht nun
nachdrücklich den Kooperationsgedanken auch dadurch zum Ausdruck zu bringen,
dass die Trägerschaft des NIFBE-Regionalnetzwerkknotens nicht in der Hand
einer einzelnen Bildungseinrichtung liegt, sondern von einem übergreifend
kooperierenden und selbständig agierenden Verein getragen wird. Im
Interesse der Weiterführung der sehr Frucht bringenden Arbeit ist daher die
Gründung eines solchen NIFBE-Trägervereins in enger Absprache zwischen
Landkreis Lüneburg, Leuphana Universität Lüneburg und Hansestadt Lüneburg
(bzw. Bildungs- und Kulturgesellschaft gGmbH) vorbereitet worden. Als weitere
Gründungsmitglieder (7 sind nach Vereinsrecht mindestens erforderlich) sollen
benachbarte Landkreise und / oder dortige Träger von
Kinderbetreuungseinrichtungen oder pädagogische Ausbildungsstätten gewonnen
werden. Der Verein soll als reiner Trägerverein klein und überschaubar
gehalten werden, zugleich aber die regionale und fachliche Vielfalt der
Thematik widerspiegeln. Im Übrigen wird auf den beigefügten Satzungsentwurf
verwiesen. Eine
Errichtung des Vereins ist zum 01.01.2009 vorgesehen. Bis dahin läuft eine
vorläufige Fördermittelzusage des Landes Niedersachsen, die ab 01.01.2009 und
für die Folgejahre dann auf den neu gegründeten Verein übertragen werden
wird. Der Verein wird auch Anstellungsträger des Netzwerkmanagers / der
Netzwerkmanagerin und so genannter "Transferassistenten" sein, die
als Nahtstelle zwischen wissenschaftlicher Forschung und Anwendungspraxis
tätig sein werden. Detailliertere Informationen für Interessierte finden sich
auf der Internetseite www.nifbe.de. Die
Mitgliedschaft ist nicht mit Kosten verbunden, insbesondere ist ein
laufender Mitgliedsbeitrag nicht vorgesehen; der Verein wird sich allein aus
den Zuwendungen des Landes Niedersachsen und evtl. Spenden finanzieren (vgl.
§ 8 des Satzungsentwurfes). |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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69,4 kB
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