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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2008/146

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag der Kreisarbeitsgemeinschaft der ländlichen Erwachsenenbildung in Niedersachsen e. V. wird aufgrund der weiterhin angespannten Haushaltslage des Landkreises Lüneburg abgelehnt.

 

oder

 

Um die Arbeit der ländlichen Erwachsenenbildung in Niedersachsen e. V. und damit die Effektivität eines möglichen Zuschusses durch den Landkreis Lüneburg näher prüfen zu können, wird ein Vertreter/ eine Vertreterin der LEB bzw. der Kreisarbeitsgemeinschaft Lüneburg der ländlichen Erwachsenenbildung in Niedersachsen e. V. zum nächsten Sitzungstermin eingeladen.

 

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Sachverhalt

Sachlage:

Die Kreisarbeitsgemeinschaft (KAG) Lüneburg der ländlichen Erwachsenenbildung in Niedersachsen e. V. hat den Landkreis Lüneburg schriftlich gebeten, ihre Bildungsarbeit finanziell zu unterstützen.

 

Die Kreisarbeitsgemeinschaft Lüneburg der ländlichen Erwachsenenbildung in Niedersachsen e. V. besteht im kommenden Jahr 50 Jahre. Sie ist im Rahmen der ländlichen Erwachsenenbildung in Niedersachsen als selbstständiger Verein organisiert.

 

Mitglieder der KAG sind die Ortsvereine der Landfrauen, der Kreisverband der Landfrauen, die Guttempler, die Bildungsstätte Bahnhof Göhrde sowie die Lebenshilfe. Die ländliche Erwachsenenbildung (LEB) unterstützt diese Gruppierungen in ihrer Bildungsarbeit. Darüber hinaus sieht sich die LEB im Landkreis als Motivator für eine sozialpolitische Bildungsarbeit.

Qualifizierungen zur Pflege in der Altenhilfe und zur Seniorenbegleitung finden in Kooperation mit Landfrauen und dem psychiatrischen Klinikum statt. Die LEB will hier nach eigenen Angaben ein Netz zur ambulanten Betreuung von alten Menschen in Kooperation mit dem Landkreis und anderen Partnern aufbauen. Weitere Kurse und zusätzliche Qualifizierungen zu dem genannten Bereich sind vorgesehen.

 

Bis 1995 gab es einen Haushaltsansatz im Bereich der KVHS von ca. 9.000 DM. Dieser Betrag wurde gemäß Beiratsbeschluss an verschiedene Einrichtungen der Erwachsenenbildung, darunter auch die ländliche Erwachsenenbildung in Niedersachsen, verteilt. Das machte zuletzt einen Betrag in Höhe von 1.160 DM für die LEB aus.

 

Die LEB bedauert in ihrem o. a. Antrag, dass diese Zuschüsse eingestellt wurden und bittet darum, in Anerkennung der geleisteten Bildungsarbeit, zu prüfen, ob nicht ein entsprechender jährlicher Zuschuss wieder gezahlt werden könne.

 

Aus Sicht der Verwaltung hat sich an den Rahmenbedingungen, die Mitte der 90iger Jahre zu der Streichung dieser Zuschüsse führten, nichts verändert. Der Haushalt des Landkreises ist weiterhin nicht ausgeglichen und es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung.

 

Es ist insoweit zu entscheiden, ob sich der Ausschuss des vorliegenden Antrags weiter annimmt und die Möglichkeiten eines Zuschusses grundsätzlich prüft. Dann sollte zur nächsten Ausschusssitzung eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der KAG eingeladen werden.

 

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Beschlüsse

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