Beschlussvorlage - 2008/056
Grunddaten
- Betreff:
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Aufnahme des Kreisbeauftragten/der Kreisbeauftragten für die Pflege und den Erhalt der Niederdeutschen Sprache in § 7 der Entschädigungssatzung des Landkreises Lüneburg
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Kömpel-Weigelt, Sabine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Partnerschaft und Kultur
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Beratung
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28.10.2008
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Sachverhalt
Sachlage:
Der Beitritt zur Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen war für den Landkreis Lüneburg Anlass, im Jahre 2001 einen Beauftragten für die Pflege und den Erhalt der Niederdeutschen bzw. Plattdeutschen Sprache zu ernennen. Dieses Amt hat seither Herr Klaus-Dieter Bossow aus Kirchgellersen inne, der vielfältige Aktivitäten in diesem Bereich unternimmt:
· Nahebringen der Sprache als Kulturgut Norddeutschlands und Zweitsprache im Bereich der Kindergärten und Schulen
· Veranstaltung einer Niederdeutschen Theaterwoche in regelmäßigen Abständen
· Mitglied der Jury beim plattdeutschen Vorlesewettbewerb der kreiseigenen Schulen
· Teilnahme am plattdeutschen Schultheatertag des Lüneburgischen Landschaftsverbandes
· Herausgabe einer Broschüre über die Aktivitäten in Niederdeutsch für die Stadt und den Landkreis Lüneburg in einer Auflage von über 1.000 Stück
Seit dem 1. Januar 2007 ist Herr Bossow gleichzeitig der Plattdeutschbeauftragte der Stadt Lüneburg. Aus diesem Grund haben die zuständigen Fachdienste sich auf eine Zusammenarbeit geeinigt. Ein Anliegen dieser Zusammenarbeit war es, die ehrenamtliche Tätigkeit von Herrn Bossow in die jeweiligen Entschädigungssatzungen von Stadt und Landkreis mit einer monatlichen Aufwandsentschädigung aufzunehmen. Dieser Schritt ist bei der Stadt Lüneburg zwischenzeitlich vollzogen worden. Herr Bossow erhält dort für seinen monatlichen Aufwand eine Entschädigung in Höhe von 50 . Da der Aufwand, den Herr Bossow im Gebiet des Landkreises betreibt, aber alleine durch die Fahrtkosten, z. B. in die Gemeinde Amt Neuhaus, um einiges höher ist, sollte die vom Landkreis gezahlte Aufwandsentschädigung aus Sicht der Verwaltung 80 monatlich betragen.
