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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2008/191

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Bleckede Vertragsverhandlungen über einen Zuschuss zum ElbSchloss Festival – Mittsommer in Bleckede, einschließlich einer Teilfinanzierung der künstlerischen Leitung, aufzunehmen.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 16.02.2009:

Der Landkreis Lüneburg bewilligt für die Durchführung des Elbschloss-Festivals 2009 einen Betrag in Höhe von 15.500,00 €.

 

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Sachverhalt

Sachlage:

Der Landkreis Lüneburg hat im März 2003 mit der Stadt Bleckede eine Vereinbarung über die Übertragung der Trägerschaft des Musikalischen Frühlings Schloss Bleckede auf die Stadt geschlossen (s. Anlage). Damit die Stadt Bleckede dieses Festival wie in den Jahren zuvor durchführen konnte, verpflichtete sich der Landkreis Lüneburg bis einschließlich 2008 einen verlorenen Zuschuss in Höhe von jährlich 15.500 € zu zahlen.

 

Inzwischen sind entsprechend dieser Vereinbarung alle Rechte an der Bezeichnung „Musikalischer Frühling Schloss Bleckede“ an den Landkreis zurück gefallen, da das Festival nicht mehr in der gewohnten Weise durchgeführt wird. Die Stadt Bleckede hat stattdessen erstmalig in 2008 das ElbSchloss Festival – Mittsommer in Bleckede ins Leben gerufen.

 

Obwohl die Veranstaltung nach einer ersten Zwischenbilanz erfolgreich verlaufen ist, hat Bürgermeister Böther nun signalisiert, dass das Festival ohne den bisherigen Zuschuss des Landkreises nicht durchgeführt werden kann. Auch ist die Finanzierung der künstlerischen Leitung über das Jahr 2008 hinaus nicht gesichert. In diesem Jahr wurde das Honorar in Höhe von 6.000 € für den musikalischen Festivalleiter, Herrn Nierenz, von der Sparkasse Lüneburg übernommen.

 

Die Verwaltung hat vorsorglich den Ansatz der Vorjahre in den Haushaltsplan für 2009 eingestellt und prüft derzeit die Möglichkeit, ob der Landkreis auch einen Anteil an der künstlerischen Leitung  übernehmen kann. Hierzu wird sie im Ausschuss für Partnerschaft und Kultur mündlich vortragen.

Darüber hinaus sollte die Verwaltung beauftragt werden, mit der Stadt Bleckede Vertragsverhandlungen aufzunehmen.

 

Sachlage vom 16.02.2009:

Zur Frage der finanziellen Beteiligung des Landkreises Lüneburg, aber auch des Landes Niedersachsen am Elbschloss-Festival hat es mittlerweile eine ganze Anzahl von Gesprächen sowohl mit der Stadt Bleckede, dem Beirat, aber auch dem Land Niedersachsen gegeben. Offen ist zurzeit noch immer, ob und in welchem Umfang sich das Land finanziell einbringen wird. Da allerdings die Veranstalter Planungssicherheit benötigen und insoweit nicht ein Fördermittelgeber auf den anderen warten sollte, müsste beim Landkreis Lüneburg eine Entscheidung über die finanzielle Beteiligung getroffen werden. Der dieser Vorlage beigefügte Finanzierungsplan sieht bei einem Gesamtvolumen von 85.000,00 € Mittel des Landkreises in Höhe von 19.500,00 € vor.

 

In den vergangenen Jahren hat sich der Landkreis Lüneburg vertragsgemäß mit einem Betrag in Höhe von 15.500,00 € beteiligt. Ein Betrag in dieser Höhe ist auch im Haushalt 2009 vorgesehen. Insoweit ist eine Bezuschussung über diesen Betrag hinaus nicht möglich.

 

In vergangenen Jahren erfolgte die Finanzierung des Musikalischen Frühlings auf Grund eines Vertrags zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Stadt Bleckede. Dies hatte seinen Grund darin, dass die Stadt Bleckede in die Organisation des vom Landkreis Lüneburg seinerzeit etablierten Musikalischen Frühlings eintrat. Nunmehr wird allerdings ein anderes Konzept verfolgt. Insoweit erscheint eine Förderung auf vertraglicher Grundlage nicht mehr notwendig. Hier könnte – zumindest zunächst – eine Mitfinanzierung auf Grundlage eines Förderbescheids erfolgen.

 

Diese Praxis könnte in den nächsten Jahren wieder umgestellt werden, dazu ist es allerdings zunächst erforderlich, eine gewisse Kontinuität in der Finanzierung zu erreichen. Dies setzt insbesondere eine Entscheidung des Landes über die Förderung des Elbschloss-Festivals voraus.

 

Insoweit sollte im Jahr 2009 zunächst ein Zuschuss in Höhe von 15.500,00 € auf der Basis eines Förderbescheids bewilligt werden.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

28.10.2008 - Ausschuss für Partnerschaft und Kultur - ungeändert beschlossen

Erweitern

03.03.2009 - Ausschuss für Partnerschaft und Kultur - ungeändert beschlossen

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