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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2008/206

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

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Sachverhalt

Sachlage:

In seiner Sitzung am 07.07.2008 hat der Kreistag beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die Dienstanweisung Vergabe den aktuellen ökonomischen und ökologischen Bedingungen anzupassen (Vorlagen-Nr. 2008/105). Eine Vorstellung soll im Oktober bzw. November 2008 in den politischen Gremien erfolgen.

 

Grundlage dieses Beschlusses war der Antrag der GRÜNE Fraktion vom 05.06.2008. Die GRÜNE Fraktion hatte dort beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, einen Entwurf für eine „Beschaffungsrichtlinie“ zu erarbeiten und bis September 2008 zur Beratung in den Gremien vorzulegen. Alternativ sollten Vorschläge für entsprechende Ergänzungen der „Dienstanweisung Vergabe“ vorgelegt werden. Ziel war es, einen Leitfaden für eine umweltfreundliche öffentliche Beschaffung der Kreisverwaltung zu erstellen. Die Informationen von zahlreichen Instituten sollten dabei geprüft werden. Neben den ökologischen sollten auch weitere „Nachhaltigkeits“-Kriterien, wie z. B. sozial-ökonomische Kriterien („fairer Handel“), geprüft werden.

 

Die Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen unter Berücksichtigung eines umweltorientierten Beschaffungswesens ist aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich begrüßenswert. Bei der Schaffung von Regularien darf jedoch nicht unbeachtet bleiben, dass eine Dienstanweisung, die die ökologischen Aspekte dezidiert regelt, sehr umfangreich wird. Es besteht die Gefahr, dass weitere Inhalte der Dienstanweisung, die bei Beschaffungen aus Gründen der Rechtssicherheit unbedingt Berücksichtigung finden müssen, nicht mehr notwendige Beachtung finden.

 

Auch ist zu berücksichtigen, dass sich die ökologischen Rahmenbedingungen fortlaufend ändern. Eine permanente Pflege und Aktualisierung der Dienstanweisung unter Berücksichtigung des innovativen Fortschritts, der durch das zunehmende Interesse ganzer Wirtschaftsbereiche an ökologischen Produkten dokumentiert wird, wäre erforderlich, aber personell nicht zu leisten.

 

Die Dienstanweisung Vergabe muss daher inhaltlich darauf beschränkt bleiben, die grundsätzlichen Anforderungen an einen Beschaffungsvorgang beim Landkreis Lüneburg zu regeln. Weitergehende rechtliche Anforderungen an Beschaffungsvorgänge werden durch die vergaberelevanten und sonstigen Bestimmungen, wie das Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB), das Nds. Vergabehandbuch im Liefer- und gewerblichen Dienstleistungsbereich (VHB – VOL) etc., definiert.

 

Unter Beibehaltung dieses Grundsatzes werden die maßgeblichen Rahmenbedingungen einer ökologischen Beschaffung in die Dienstanweisung integriert und die in der Anlage 1 ausgeführten Regelungen als Ziffer 3 „Umweltverträglichkeit“ dort aufgenommen.

 

Es ist aus den genannten Gründen kontraproduktiv, detailliertere Vorgaben zu machen, die dann möglicherweise nicht mehr handhabbar sind oder gar Beschaffungen so stark reglementieren, dass dadurch neue, innovative Produkte und Technologien ausgegrenzt werden.

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Anlagen

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03.11.2008 - Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen - zur Kenntnis genommen

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