Berichtsvorlage - 2008/206
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Dienstanweisung des Landkreises Lüneburg über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen (DA Vergabe) an die aktuellen ökonomischen und ökologischen Bedingungen
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Interne Dienste
- Bearbeitung:
- Martina Lüttchen
- Verantwortlich:
- Stegen, Eckhard
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
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Kenntnisnahme
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03.11.2008
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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Sachverhalt
Sachlage:
In seiner Sitzung
am 07.07.2008 hat der Kreistag beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die
Dienstanweisung Vergabe den aktuellen ökonomischen und ökologischen Bedingungen
anzupassen (Vorlagen-Nr. 2008/105). Eine Vorstellung soll im Oktober bzw.
November 2008 in den politischen Gremien erfolgen.
Grundlage dieses
Beschlusses war der Antrag der GRÜNE Fraktion vom 05.06.2008. Die GRÜNE
Fraktion hatte dort beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, einen Entwurf für
eine „Beschaffungsrichtlinie“ zu erarbeiten und bis September 2008
zur Beratung in den Gremien vorzulegen. Alternativ sollten Vorschläge für
entsprechende Ergänzungen der „Dienstanweisung Vergabe“ vorgelegt
werden. Ziel war es, einen Leitfaden für eine umweltfreundliche öffentliche
Beschaffung der Kreisverwaltung zu erstellen. Die Informationen von zahlreichen
Instituten sollten dabei geprüft werden. Neben den ökologischen sollten auch
weitere „Nachhaltigkeits“-Kriterien, wie z. B. sozial-ökonomische
Kriterien („fairer Handel“), geprüft werden.
Die Beschaffung von
Produkten und Dienstleistungen unter Berücksichtigung eines umweltorientierten
Beschaffungswesens ist aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich begrüßenswert.
Bei der Schaffung von Regularien darf jedoch nicht unbeachtet bleiben, dass
eine Dienstanweisung, die die ökologischen Aspekte dezidiert regelt, sehr
umfangreich wird. Es besteht die Gefahr, dass weitere Inhalte der
Dienstanweisung, die bei Beschaffungen aus Gründen der Rechtssicherheit
unbedingt Berücksichtigung finden müssen, nicht mehr notwendige Beachtung
finden.
Auch ist zu
berücksichtigen, dass sich die ökologischen Rahmenbedingungen fortlaufend
ändern. Eine permanente Pflege und Aktualisierung der Dienstanweisung unter
Berücksichtigung des innovativen Fortschritts, der durch das zunehmende
Interesse ganzer Wirtschaftsbereiche an ökologischen Produkten dokumentiert
wird, wäre erforderlich, aber personell nicht zu leisten.
Die Dienstanweisung
Vergabe muss daher inhaltlich darauf beschränkt bleiben, die grundsätzlichen
Anforderungen an einen Beschaffungsvorgang beim Landkreis Lüneburg zu regeln.
Weitergehende rechtliche Anforderungen an Beschaffungsvorgänge werden durch die
vergaberelevanten und sonstigen Bestimmungen, wie das Vergabe- und
Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB), das Nds.
Vergabehandbuch im Liefer- und gewerblichen Dienstleistungsbereich (VHB –
VOL) etc., definiert.
Unter Beibehaltung
dieses Grundsatzes werden die maßgeblichen Rahmenbedingungen einer ökologischen
Beschaffung in die Dienstanweisung integriert und die in der Anlage 1 ausgeführten
Regelungen als Ziffer 3 „Umweltverträglichkeit“ dort aufgenommen.
Es ist aus den
genannten Gründen kontraproduktiv, detailliertere Vorgaben zu machen, die dann
möglicherweise nicht mehr handhabbar sind oder gar Beschaffungen so stark
reglementieren, dass dadurch neue, innovative Produkte und Technologien
ausgegrenzt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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36,1 kB
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