Berichtsvorlage - 2008/166
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinsame Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg; Neuorganisation - aktueller Stand
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Anna Alkushovski
- Verantwortlich:
- Paschen, Detlev
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
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Beratung
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09.09.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
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Beratung
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05.11.2008
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Sachverhalt
Sachlage:
Grundstruktur,
Aufgabenkatalog und Personalausstattung der gemeinsamen Geschäftsstelle der
Metropolregion Hamburg (MRH) sind im Verwaltungsabkommen der Länder Hamburg,
Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie der 14 Kreise und Landkreise der MRH
vom 01.01.2006 festgelegt (s. Anlage).
Gemäß
Artikel 8 (Ausstattung der Geschäftsstelle) dieses Abkommens besteht für die
niedersächsischen Landkreise die Verpflichtung, gemeinsam die Mittel für eine Referentenstelle sowie
Verfügungsmittel in Höhe von 51.000 EURO /a einzubringen.
Über
die Aufteilung der einzubringenden Personalmittel haben die Landkreise
Cuxhaven, Harburg, Lüchow - Dannenberg, Lüneburg, Rotenburg (Wümme), Soltau -
Fallingbostel, Stade und Uelzen mit Wirkung vom 01.12.2005 eine schriftliche
Vereinbarung getroffen (s. Anlage). Diese bis zum 31.12.2007 befristete
Vereinbarung ist durch eine unbefristete Ergänzungsvereinbarung mit Wirkung vom
01.01.2008 weitergeführt worden (s. Anlage).
Gemäß
den genannten vertraglichen Grundlagen finanziert der Landkreis Lüneburg die
Personal- und Sachkosten der MRH - Geschäftsstelle mit bis zu 17.000 Euro
(Ansätze 2006 u. 2007). Für 2008 ist im Hinblick auf die Neuorganisation der
Geschäftsstelle der Ansatz vorsorglich auf 20.000 Euro erhöht worden. Diese
Mittel werden im laufenden Haushaltsjahr nicht in Gänze benötigt werden. Ziel
ist es, durch die Schaffung einer neuen zentralen Geschäftsstelle für die
Träger keinen finanziellen Mehraufwand entstehen zu lassen!
Gemäß
Artikel 7 (Einrichtung der gemeinsamen Geschäftsstelle), Absatz 2, des
Verwaltungsabkommens soll die gemeinsame Geschäftsstelle nach einer Übergangszeit zentral in Hamburg angesiedelt
werden. Während der Übergangszeit ist sie dezentral mit einer
Kerngeschäftsstelle in Hamburg und je einer Geschäftsstelle in Bad Segeberg und
in der Regierungsvertretung Lüneburg organisiert. Leiterin der hiesigen
Geschäftsstelle ist Frau Anja Penk; Referent für die niedersächsischen
Landkreise hier Herr Dr. Alexander Stark.
Die
ursprünglich zum 01.01.2008 vorgesehene Zentrierung der Geschäftsstelle in
Hamburg hat sich u. a. wegen einer sorgfältigen Evaluierung der bisherigen
Arbeits- und Organisationsstrukturen der bisher drei Geschäftsstellen
verzögert. Die neue zentrale Geschäftsstelle in Hamburg soll nun zum 01.01.2009
ihre Arbeit aufnehmen.
Mit
der Evaluierung der Arbeits- und Organisationsstrukturen war durch den MRH –
Lenkungsausschuss die Hafencity Universität Hamburg, Prof. Jörg Knieling,
beauftragt worden. Im Mai dieses Jahres hat der Gutachter seine Ergebnisse und
Empfehlungen dem MRH – Lenkungsausschuss unterbreitet. Alle Träger der
Geschäftsstelle, also auch der LK Lüneburg, wurden und werden weiterhin
intensiv in die Auswertung des Gutachtens zur Neustrukturierung der
Geschäftsstelle einbezogen und können ihre Belange direkt einbringen.
Über
die gutachtlichen Vorschläge zur Neuorganisation der Geschäftsstelle hat der
MRH - Lenkungsausschuss am 27.06.2008 beraten u. insbesondere beschlossen:
1.
Die
MRH - Geschäftsstelle wird ab dem 01. Januar 2009 in eigenen Räumlichkeiten,
von Hamburger Fachbehörde bzw. Senatskanzlei getrennt, zentral in Hamburg
untergebracht. Es wird sichergestellt, dass sie auch künftig in der Fläche bei
Bedarf dezentral erreichbar und präsent ist.
2.
Die
Stellen der künftigen Geschäftsstelle werden unverändert durch die Träger der
MRH, zunächst im Wege der Entsendung, besetzt. Die Leitung wird durch ein
Auswahlverfahren nach Ausschreibung durch die Träger besetzt.
3.
Die
Geschäftsstelle nimmt die mit Verwaltungsabkommen vom 01.01.2006 festgelegten
Aufgaben wahr. Die Aufgabenstruktur wird an aktuelle Bedarfe und Entwicklungen
durch den Lenkungsausschuss angepasst.
4.
Die
Verwaltungen der beiden Förderfonds (HH
u. Schleswig-Holstein sowie HH u. Niedersachsen) sollen zu einem späteren
Zeitpunkt, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen (Staatsvertrag, eigene
Rechtsträgerschaft der Geschäftsstelle), komplett sowohl räumlich als auch formalrechtlich in die Geschäftsstelle
eingebunden werden.
5.
Im
Zusammenhang mit der Integration der Förderfonds erhält die Geschäftsstelle
eine eigene Rechtsträgerschaft und ggf. auch eine eigene Finanzierung.
Der
Arbeitsprozess zur Umsetzung der genannten Beschlussinhalte ist in vollem
Gange. Der Landkreis Lüneburg ist, wie alle anderen Träger auch, unmittelbar
und stetig eingebunden. Weitere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben
werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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205,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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106,1 kB
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