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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2008/166

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

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Sachverhalt

Sachlage:

 

Grundstruktur, Aufgabenkatalog und Personalausstattung der gemeinsamen Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg (MRH) sind im Verwaltungsabkommen der Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie der 14 Kreise und Landkreise der MRH vom 01.01.2006 festgelegt (s. Anlage).

Gemäß Artikel 8 (Ausstattung der Geschäftsstelle) dieses Abkommens besteht für die niedersächsischen Landkreise die Verpflichtung, gemeinsam die Mittel  für eine Referentenstelle sowie Verfügungsmittel in Höhe von 51.000 EURO /a einzubringen.

Über die Aufteilung der einzubringenden Personalmittel haben die Landkreise Cuxhaven, Harburg, Lüchow - Dannenberg, Lüneburg, Rotenburg (Wümme), Soltau - Fallingbostel, Stade und Uelzen mit Wirkung vom 01.12.2005 eine schriftliche Vereinbarung getroffen (s. Anlage). Diese bis zum 31.12.2007 befristete Vereinbarung ist durch eine unbefristete Ergänzungsvereinbarung mit Wirkung vom 01.01.2008 weitergeführt worden (s. Anlage).

 

Gemäß den genannten vertraglichen Grundlagen finanziert der Landkreis Lüneburg die Personal- und Sachkosten der MRH - Geschäftsstelle mit bis zu 17.000 Euro (Ansätze 2006 u. 2007). Für 2008 ist im Hinblick auf die Neuorganisation der Geschäftsstelle der Ansatz vorsorglich auf 20.000 Euro erhöht worden. Diese Mittel werden im laufenden Haushaltsjahr nicht in Gänze benötigt werden. Ziel ist es, durch die Schaffung einer neuen zentralen Geschäftsstelle für die Träger keinen finanziellen Mehraufwand entstehen zu lassen!

 

Gemäß Artikel 7 (Einrichtung der gemeinsamen Geschäftsstelle), Absatz 2, des Verwaltungsabkommens soll die gemeinsame Geschäftsstelle nach einer  Übergangszeit zentral in Hamburg angesiedelt werden. Während der Übergangszeit ist sie dezentral mit einer Kerngeschäftsstelle in Hamburg und je einer Geschäftsstelle in Bad Segeberg und in der Regierungsvertretung Lüneburg organisiert. Leiterin der hiesigen Geschäftsstelle ist Frau Anja Penk; Referent für die niedersächsischen Landkreise hier Herr Dr. Alexander Stark.

Die ursprünglich zum 01.01.2008 vorgesehene Zentrierung der Geschäftsstelle in Hamburg hat sich u. a. wegen einer sorgfältigen Evaluierung der bisherigen Arbeits- und Organisationsstrukturen der bisher drei Geschäftsstellen verzögert. Die neue zentrale Geschäftsstelle in Hamburg soll nun zum 01.01.2009 ihre Arbeit aufnehmen.

 

Mit der Evaluierung der Arbeits- und Organisationsstrukturen war durch den MRH – Lenkungsausschuss die Hafencity Universität Hamburg, Prof. Jörg Knieling, beauftragt worden. Im Mai dieses Jahres hat der Gutachter seine Ergebnisse und Empfehlungen dem MRH – Lenkungsausschuss unterbreitet. Alle Träger der Geschäftsstelle, also auch der LK Lüneburg, wurden und werden weiterhin intensiv in die Auswertung des Gutachtens zur Neustrukturierung der Geschäftsstelle einbezogen und können ihre Belange direkt einbringen.

 

Über die gutachtlichen Vorschläge zur Neuorganisation der Geschäftsstelle hat der MRH - Lenkungsausschuss am 27.06.2008 beraten u. insbesondere beschlossen:

 

1.

Die MRH - Geschäftsstelle wird ab dem 01. Januar 2009 in eigenen Räumlichkeiten, von Hamburger Fachbehörde bzw. Senatskanzlei getrennt, zentral in Hamburg untergebracht. Es wird sichergestellt, dass sie auch künftig in der Fläche bei Bedarf dezentral erreichbar und präsent ist.

2.

Die Stellen der künftigen Geschäftsstelle werden unverändert durch die Träger der MRH, zunächst im Wege der Entsendung, besetzt. Die Leitung wird durch ein Auswahlverfahren nach Ausschreibung durch die Träger besetzt.

3.

Die Geschäftsstelle nimmt die mit Verwaltungsabkommen vom 01.01.2006 festgelegten Aufgaben wahr. Die Aufgabenstruktur wird an aktuelle Bedarfe und Entwicklungen durch den Lenkungsausschuss angepasst.

4.

Die Verwaltungen  der beiden Förderfonds (HH u. Schleswig-Holstein sowie HH u. Niedersachsen) sollen zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen (Staatsvertrag, eigene Rechtsträgerschaft der Geschäftsstelle), komplett sowohl  räumlich als auch  formalrechtlich in die Geschäftsstelle eingebunden werden.

5.

Im Zusammenhang mit der Integration der Förderfonds erhält die Geschäftsstelle eine eigene Rechtsträgerschaft und ggf. auch eine eigene Finanzierung.

 

Der Arbeitsprozess zur Umsetzung der genannten Beschlussinhalte ist in vollem Gange. Der Landkreis Lüneburg ist, wie alle anderen Träger auch, unmittelbar und stetig eingebunden. Weitere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden.

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.09.2008 - Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV - geändert beschlossen

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05.11.2008 - Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV - zur Kenntnis genommen

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