Beschlussvorlage - 2008/138
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Gemeinde Amt Neuhaus auf Bezuschussung der Sanierungsmaßnahme am Sporthallendach der Schulsporthalle in Neuhaus
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Thielert, Hartmut
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
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Beratung
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12.11.2008
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
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Beratung
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09.06.2009
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Zur Sicherstellung des Schulsports am Schulstandort Neuhaus
gewährt der Landkreis Lüneburg der Gemeinde Amt Neuhaus eine Zuwendung in Höhe
von 59.500 €. Sollte eine Förderung nach dem Landesprogramm zur
Sportstättensanierung nicht bewilligt werden oder nur anteilig gewährt werden,
stockt der Landkreis Lüneburg die Zuwendung um maximal 26.000 € auf, um
die dringend erforderliche Sanierung im Jahre 2008 sicherzustellen.
Aus dem Haushalt 2008 gewährt der Landkreis überplanmäßig etwa
30 % der Gesamtkosten = 51.000 € als Zuschuss zur laufenden Bauunterhaltung
im Rahmen der Sporthallennutzung – HhSt. 01.2253.6720.
Für das Haushaltsjahr 2009 ist beabsichtigt, vorbehaltlich der
Genehmigung des Haushaltsplanes, den erforderlichen Restbetrag von ca. 8.500
€ und falls keine Landesmittel zur Sportstättensanierung fließen, die
Hälfte des ausfallenden Förderbetrages in Höhe von ca. 26.000 € aus den
vorgesehenen Strukturfördermitteln 2009 zu finanzieren.
Ergänzender
Beschlussvorschlag zum 9. 6. 2009:
Unter Bezugnahme auf den Kreisausschussbeschluss vom 01.12.2008
wird zugestimmt, dass zur Abdeckung der Gesamtfinanzierungskosten und zur
Sicherstellung des Schulsports am Schulstandort Neuhaus der in 2009 zur
Finanzierung noch erforderliche Zuschussbetrag des Landkreises in Höhe von
34.500 € aus vorhandenen Mitteln zur Bezuschussung der baulichen
Unterhaltung / Erstattung für Sporthallennutzung und zu erwartenden Einsparungen
bei anderen Produkten des Fachdienstes aufgebracht wird.
Sachverhalt
Sachlage:
Die Schulsporthalle in Neuhaus ist erheblich
sanierungsbedürftig, da das Dach der Sporthalle undicht ist und daher dringend instandgesetzt
werden muss. Am Sporthallendach sind erhebliche Mängel festgestellt worden. Es
wurde ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Der Sachverständige ist
zu dem Ergebnis gekommen, dass die Undichtigkeit großflächig vorhanden ist. Die
Ursache dafür ist, dass bei Errichtung des Daches die
Kunststoffabdichtungsbahnen unterhalb der Begrünung nicht ordnungsgemäß
zusammengeschweißt worden sind. Die Gewährleistung für diese Baumaßnahme war
zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels bereits abgelaufen. Auf der
Grundlage einer arglistigen Täuschung wurde Klage gegen das beauftragte
Architektenbüro und die Dachdeckerfirma beim Landgericht eingereicht. Diese
Klage hatte keinen Erfolg, da die arglistige Täuschung nicht nachgewiesen
werden konnte.
Eine Sanierung ist zwingend zeitnah erforderlich, um weitere
Schäden zu vermeiden und u. a. auch den Schulsport am Standort Neuhaus
sicherzustellen. Zurzeit wird die Schulsporthalle zu 58 % durch den
Vereinssport, zu 30 % durch das Schulzentrum Neuhaus und zu 12 % durch die
Grundschule Neuhaus genutzt. Der Landkreis Lüneburg als Schulträger für das
Schulzentrum Neuhaus beteiligt sich gemäß Vereinbarung mit der Gemeinde Amt
Neuhaus vom 20.04.1998 an den Bewirtschaftungskosten der Sporthalle nach dem
Verhältnis der durch die kreiseigenen Schulen genutzten Stunden zu den
Gesamtnutzungsstunden der Sporthalle. Es handelt sich hierbei um einen Betrag
von durchschnittlich rd. 19.000 €.
Die von der Gemeinde Amt Neuhaus vorgesehene Sanierung wird
nach dem vorgesehenen Kostenplan des beauftragten Architekten (Kostenschätzung
nach DIN 276) rd. 170.000 € betragen. Die Gemeinde Amt Neuhaus hat einen
Antrag auf Gewährung einer Förderung für die Sanierungsmaßnahme nach der
Richtlinie über die Gewährung von Zuweisungen, zur Förderung der Sanierung von
Sportanlagen beim Niedersächsischen Innenministerium mit Datum vom 22.07.2008,
gestellt. Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme ist wie folgt vorgesehen:
- Sportstättenförderung durch das Land
Niedersachsen (30 %) = 51.000 €
- Eigenmittel der Gemeinde Amt Neuhaus
(Kredit finanziert) = 59.500 €
- Zuwendung durch den Landkreis
Lüneburg = 59.500 €
Gesamtsumme: 170.000 €
Die im Finanzierungsplan der Gemeinde Amt Neuhaus vorgesehene
Zuwendung durch den Landkreis Lüneburg entspricht in etwa der Sporthallennutzung
nach dem Verhältnis der durch die kreiseigenen Schulen genutzten Stunden zu den
Gesamtnutzungsstunden der Sportübungseinheiten.
Da eine Schließung und damit ein lang anhaltender Ausfall des
Schul- und Vereinssports in Neuhaus verhindert werden soll, muss die
Dachsanierung der Schulsporthalle noch in diesem Jahr in Angriff genommen
werden. Um die Gemeinde Amt Neuhaus hierzu in die Lage zu versetzen, ist die
oben aufgeführte Bezuschussung durch den Landkreis Lüneburg erforderlich.
Eine Finanzierung des Zuschusses des Landkreises aus der
Kreisschulbaukasse kommt nicht in Betracht, da Instandsetzungen und
Sanierungsmaßnahmen grundsätzlich nicht über die Kreisschulbaukasse finanziert
werden können. Auf Grund der aufgezeigten Sachlage kommt eine Finanzierung der
Zuwendung aus dem Verwaltungshaushalt, Haushaltsstelle 01.2253.6720
„Erstattung Sporthallennutzung“ in Betracht. Da der bisher
vorgesehene Ansatz von rd. 19.000 € nur den normalen Betriebskostenanteil
für die Nutzung durch das Schulzentrum Neuhaus abdeckt, ist es erforderlich überplanmäßige
Haushaltsmittel in Höhe von 59.500 € bereitzustellen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel werden
überplanmäßig 2008 bei der Haushaltsstelle 01.2253.6720 „Erstattung
Sporthallennutzung“ in Höhe von 51.000 € bereitgestellt. Zur
Deckung dieser Mehrausgaben können Einsparungen bei der Haushaltsstelle
01.2920. „Beiträge an GUV für Schülerunfallversicherung“ in Höhe
von voraussichtlich 36.000 € und Einsparungen im Bereich der
Schülerbeförderung in Anspruch genommen werden. Hierdurch ist sichergestellt,
dass keine zusätzlichen Mittel im Haushalt 2008 bereitgestellt werden müssen.
Der Restbetrag in Höhe von ca. 8.500 € soll im Haushalt 2009 aus den dann
vorgesehenen Strukturfördermitteln gezahlt werden.
Für den Fall der Nichtgewährung eines Zuschusses nach dem
Landesförderprogramm zur Sanierung von Sportanlagen kann es erforderlich
werden, maximal 51.000 € zusätzlich zu finanzieren. Um die Sanierung
nicht zu gefährden, sollte sich der Landkreis mit der Hälfte dieser möglichen
Mehrkosten in Höhe von rd. 26.000 € beteiligen. Auch diese müssten aus
den Strukturfördermitteln 2009 finanziert werden.
Ergänzende
Sachlage vom 24.04.2009:
Die erforderliche Sanierung der Schulsporthalle in Neuhaus
verteuert sich gegenüber den bisher veranschlagten Gesamtsanierungskosten in
Höhe von rd. 170.000 auf nunmehr 385.000 €. Aus dem
Sportstättensanierungsprogramm des Landes wurden inzwischen 109.000 €
bewilligt.
Der Finanzierungsanteil des Landkreises bleibt bei den bereits
beschlossenen 85.500 €. Hiervon wurden 51.000 € in das
Haushaltsjahr 2009 übertragen. Die restlichen 34.500 € werden – soweit
im laufenden Haushaltsjahr benötigt – aus Zuschüssen zur baulichen
Unterhaltung / Erstattung Sporthallennutzung und zu erwartenden Einsparungen
bei anderen Produkten des Fachdienstes aufgebracht.
