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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2008/149

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg als Schulträger für das Schulzentrum Neuhaus (HRS) beteiligt sich an den erforderlichen Gesamtkosten für die Schulsportaußenanlage auf Basis der Schülerzahlen mit einem Betrag von 85.000 € (47 %). Die Gemeinde Amt Neuhaus erhält für die dem Grundschulbereich zuzuordnenden Anteil (53 %) einen Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von 17.700 €. Der Gesamtzuwendungsbetrag beläuft sich auf 102.700 €.

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Sachverhalt

Sachlage:

Die Gemeinde Amt Neuhaus beabsichtigt eine Sportaußenanlage am Schulstandort Neuhaus für die Grundschule Neuhaus und die (H)RS Neuhaus zu errichten. Sowohl die GS Neuhaus, wie auch die (H)RS Neuhaus, haben einen Außensportanlagenbedarf angemeldet. In der Vergangenheit nutzte die Grundschule als auch die (H)RS Neuhaus eine Waldsportanlage, die nicht mehr durch die Gemeinde Amt Neuhaus unterhalten wird. Eine Nutzung des Vereinssportplatzes in Neuhaus entfällt wegen der nicht unerheblichen Entfernung und der Tatsache, dass dort keine Laufbahnen und keine Sprunggrube vorhanden sind. Nach den Schulbauhandreichungen sind eine Sportübungseinheit im Freien und eine überdachte Sportübungseinheit (Sporthalle) erforderlich für je 10 Klassen-Verbände an allgemeinbildenden Schulen. Bei weniger als 10 Klassen ist eine Übungseinheit erforderlich. Hiervon ausgehend, hat sowohl die Grundschule Neuhaus als auch die (H)RS Neuhaus grundsätzlich einen Bedarf für eine Sportfreianlage.

 

Mit Schreiben vom 04.06.2008 hat die Gemeinde Amt Neuhaus einen Antrag auf Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse und einen Zuschussantrag für die anteilige Nutzung der Sportaußenanlage durch die (H)RS Neuhaus gestellt.

 

Aus den von der Gemeinde Amt Neuhaus beigefügten Unterlagen zur Schulentwicklungsplanung ergibt sich, dass die Grundschule Neuhaus mit der Außenstelle Tripkau mittelfristig bis zum Schuljahr 2011/2012 zweizügig und ab dem Schuljahr 2012/2013 langfristig einzügig geführt werden wird. Die (H)RS Neuhaus in der Trägerschaft des Landkreises Lüneburg wird mittel- und langfristig einzügig geführt. Die zurückgehende Schülerzahl an der (H)RS Neuhaus hat bereits die Einschränkung der Haupt- und Realschule Neuhaus durch Aufhebung des Hauptschulzweiges ab dem 01.08.2007 durch die Landesschulbehörde erforderlich gemacht. Aufgrund dieser Sachlage ist es sinnvoll und zweckmäßig, dass die Gemeinde Amt Neuhaus als Träger der Grundschule, einen Antrag auf Errichtung der Außensportanlage stellt und sich der Landkreis Lüneburg als Träger für die (H)RS Neuhaus diesem Antrag anschließt und an den Baukosten beteiligt. Am Schulstandort Neuhaus werden zurzeit folgende Schülerinnen und Schüler unterrichtet:

Grundschule Neuhaus                                                                            152 Schüler

Schulzentrum Neuhaus, HS 13 Schüler, RS 120 Schüler insgesamt                      133 Schüler

 

Die Landesschulbehörde Lüneburg hat mit Verfügung vom 30.07.2008 das Benehmen für die Schulsportfreianlage gemäß § 108 Abs. 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) mit folgenden Anmerkungen erklärt:

 

Die Grundschule Neuhaus wird ab dem Schuljahr 2012/13 nur noch einzügig geführt werden. Die RS Neuhaus ist bereits einzügig und die HS läuft mit dem Schuljahr 2008/09 aus. In dem für die Benehmensherstellung maßgeblichen mittel- und langfristigen Planungszeitraum werden am Standort Neuhaus somit insgesamt 10 Klassen zu beschulen und zu versorgen sein.

 

Eine Sporthalle ist vorhanden, für den Sport im Freien soll jetzt eine Sportaußenanlage geschaffen werden. Als notwendiger Bedarf kann von der Landesschulbehörde hierfür eine Übungseinheit anerkannt werden.

 

Nach Ziffer 2.3.6 (3) Schulbauhandreichungen gelten als Übungseinheit

  • entweder ein Kleinspielfeld, Gymnastikrasen
  • oder leichtathletische Anlagen bestehend aus Laufbahnen, Weitsprunganlage und Kugelstoßanlage

 

Die Gemeinde Amt Neuhaus beabsichtigt darüber hinaus, neben der leichtathletischen Anlage zusätzlich ein Beachvolleyballfeld sowie einen Gymnastikrasen zu errichten, um auch den Belangen des Vereinssports hinreichend Rechnung zu tragen. Hierfür ist aus schulfachlicher Sicht eine Bezuschussung aus der Kreisschulbaukasse nicht möglich. Davon ausgehend hat die Gemeinde Amt Neuhaus eine getrennte Kostendarstellung der Baukosten für die Schulsportanlage und der Baukosten für die zusätzlichen Sportanlagen vorgenommen. Die für die im Rahmen der Benehmensherstellung für den Schulsport erforderliche Schulsportanlage schließt mit Gesamtkosten in Höhe von 181.334,70 € ab. Zur Sicherstellung des Sportunterrichts für die Schülerinnen und Schüler an der (H)RS Neuhaus kommt eine Kostenaufteilung auf Basis der Schülerzahlen am Schulzentrum Neuhaus und an der Grundschule Neuhaus in Betracht. Auf Basis der zugrunde liegenden Schülerzahl von 133 Schülern am Schulzentrum Neuhaus und von 152 Schülern an der Grundschule Neuhaus ergibt sich eine prozentuale Aufteilung von 47 % für den Landkreis Lüneburg als Schulträger für das Schulzentrum Neuhaus und von 53 % für die Gemeinde Amt Neuhaus als Schulträger für die Grundschule Neuhaus.

 

Ausgehend von den für die Schulsportanlage erforderlichen Gesamtkosten von 181.335 € ergibt sich bei einem prozentualen Anteil von 47 % für den Landkreis Lüneburg eine Kostenbeteiligung von rd. 85.000 €. Für die Gemeinde Amt Neuhaus ergibt sich bei einem prozentualen Anteil an der Schülerzahl von 53 % ein zu finanzierender Teilbetrag in Höhe von 96.335 €.

 

Gemäß Ziffer 6 der Vereinbarung über die Abrechnung der Kreisschulbaukasse ist vorgesehen, dass das zu gewährende Drittel für den Grundschulbau mit 55 % als verlorener Zuschuss gewährt wird. Hieraus ergibt sich folgende Berechnung der Zuschussgewährung für die Gemeinde Amt Neuhaus aus der Kreisschulbaukasse.

 

1/3 von 96.335 € =                                                          32.112 €

55 % hiervon als Zuschuss = aufgerundet                        17.700 €

 

Aufgrund dieser Bezuschussung ergibt sich folgende Gesamtberechnung für die Erstellung der Sportaußenanlage am Schulstandort Neuhaus:

Der Landkreis Lüneburg beteiligt sich an den Gesamtkosten als Schulträger für die (H)RS Neuhaus unter Berücksichtigung der aktuellen Schülerzahlen mit einem Zuschussbetrag in Höhe von 85.000 € (47 % der Gesamtkosten). Die Gemeinde Amt Neuhaus erhält für die dem Grundschulbereich zuzuordnenden Teilbetrag in Höhe von 96.335 € eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse in Höhe von 17.700 €. Der Gesamtzuschussbetrag aus der Kreisschulbaukasse (Anteil Landkreis und Anteil Gemeinde Amt Neuhaus) beläuft sich auf 102.700 €.

Die Haushaltsmittel wurden bereits im Haushaltsplan 2007 bereitgestellt und stehen zur Finanzierung der Maßnahme zur Verfügung.

 

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12.11.2008 - Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen - ungeändert beschlossen

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