Beschlussvorlage - 2008/149
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung einer Außensportanlage für die Grundschule Neuhaus und die Realschule Neuhaus; Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Thielert, Hartmut
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
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Beratung
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12.11.2008
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Lüneburg als Schulträger für das Schulzentrum
Neuhaus (HRS) beteiligt sich an den erforderlichen Gesamtkosten für die
Schulsportaußenanlage auf Basis der Schülerzahlen mit einem Betrag von 85.000
€ (47 %). Die Gemeinde Amt Neuhaus erhält für die dem Grundschulbereich
zuzuordnenden Anteil (53 %) einen Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse in Höhe
von 17.700 €. Der Gesamtzuwendungsbetrag beläuft sich auf 102.700
€.
Sachverhalt
Sachlage:
Die Gemeinde Amt Neuhaus beabsichtigt eine Sportaußenanlage am
Schulstandort Neuhaus für die Grundschule Neuhaus und die (H)RS Neuhaus zu
errichten. Sowohl die GS Neuhaus, wie auch die (H)RS Neuhaus, haben einen Außensportanlagenbedarf
angemeldet. In der Vergangenheit nutzte die Grundschule als auch die (H)RS
Neuhaus eine Waldsportanlage, die nicht mehr durch die Gemeinde Amt Neuhaus
unterhalten wird. Eine Nutzung des Vereinssportplatzes in Neuhaus entfällt
wegen der nicht unerheblichen Entfernung und der Tatsache, dass dort keine
Laufbahnen und keine Sprunggrube vorhanden sind. Nach den
Schulbauhandreichungen sind eine Sportübungseinheit im Freien und eine überdachte
Sportübungseinheit (Sporthalle) erforderlich für je 10 Klassen-Verbände an
allgemeinbildenden Schulen. Bei weniger als 10 Klassen ist eine Übungseinheit
erforderlich. Hiervon ausgehend, hat sowohl die Grundschule Neuhaus als auch
die (H)RS Neuhaus grundsätzlich einen Bedarf für eine Sportfreianlage.
Mit Schreiben vom 04.06.2008 hat die Gemeinde Amt Neuhaus einen
Antrag auf Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse und einen Zuschussantrag für
die anteilige Nutzung der Sportaußenanlage durch die (H)RS Neuhaus gestellt.
Aus den von der Gemeinde Amt Neuhaus beigefügten Unterlagen zur
Schulentwicklungsplanung ergibt sich, dass die Grundschule Neuhaus mit der
Außenstelle Tripkau mittelfristig bis zum Schuljahr 2011/2012 zweizügig und ab
dem Schuljahr 2012/2013 langfristig einzügig geführt werden wird. Die (H)RS Neuhaus
in der Trägerschaft des Landkreises Lüneburg wird mittel- und langfristig
einzügig geführt. Die zurückgehende Schülerzahl an der (H)RS Neuhaus hat
bereits die Einschränkung der Haupt- und Realschule Neuhaus durch Aufhebung des
Hauptschulzweiges ab dem 01.08.2007 durch die Landesschulbehörde erforderlich
gemacht. Aufgrund dieser Sachlage ist es sinnvoll und zweckmäßig, dass die
Gemeinde Amt Neuhaus als Träger der Grundschule, einen Antrag auf Errichtung
der Außensportanlage stellt und sich der Landkreis Lüneburg als Träger für die
(H)RS Neuhaus diesem Antrag anschließt und an den Baukosten beteiligt. Am
Schulstandort Neuhaus werden zurzeit folgende Schülerinnen und Schüler
unterrichtet:
Grundschule Neuhaus 152 Schüler
Schulzentrum Neuhaus, HS 13 Schüler, RS 120 Schüler insgesamt
133 Schüler
Die Landesschulbehörde Lüneburg hat mit
Verfügung vom 30.07.2008 das Benehmen für die Schulsportfreianlage gemäß § 108
Abs. 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) mit folgenden Anmerkungen erklärt:
Die
Grundschule Neuhaus wird ab dem Schuljahr 2012/13 nur noch einzügig geführt
werden. Die RS Neuhaus ist bereits einzügig und die HS läuft mit dem Schuljahr
2008/09 aus. In dem für die Benehmensherstellung maßgeblichen mittel- und
langfristigen Planungszeitraum werden am Standort Neuhaus somit insgesamt 10
Klassen zu beschulen und zu versorgen sein.
Eine
Sporthalle ist vorhanden, für den Sport im Freien soll jetzt eine
Sportaußenanlage geschaffen werden. Als notwendiger Bedarf kann von der
Landesschulbehörde hierfür eine Übungseinheit anerkannt werden.
Nach
Ziffer 2.3.6 (3) Schulbauhandreichungen gelten als Übungseinheit
- entweder
ein Kleinspielfeld, Gymnastikrasen
- oder
leichtathletische Anlagen bestehend aus Laufbahnen, Weitsprunganlage und
Kugelstoßanlage
Die Gemeinde Amt Neuhaus beabsichtigt
darüber hinaus, neben der leichtathletischen Anlage zusätzlich ein
Beachvolleyballfeld sowie einen Gymnastikrasen zu errichten, um auch den
Belangen des Vereinssports hinreichend Rechnung zu tragen. Hierfür ist aus
schulfachlicher Sicht eine Bezuschussung aus der Kreisschulbaukasse nicht
möglich. Davon ausgehend hat die Gemeinde Amt Neuhaus eine getrennte
Kostendarstellung der Baukosten für die Schulsportanlage und der Baukosten für
die zusätzlichen Sportanlagen vorgenommen. Die für die im Rahmen der
Benehmensherstellung für den Schulsport erforderliche Schulsportanlage schließt
mit Gesamtkosten in Höhe von 181.334,70 € ab. Zur Sicherstellung des
Sportunterrichts für die Schülerinnen und Schüler an der (H)RS Neuhaus kommt
eine Kostenaufteilung auf Basis der Schülerzahlen am Schulzentrum Neuhaus und
an der Grundschule Neuhaus in Betracht. Auf Basis der zugrunde liegenden
Schülerzahl von 133 Schülern am Schulzentrum Neuhaus und von 152 Schülern an
der Grundschule Neuhaus ergibt sich eine prozentuale Aufteilung von 47 % für
den Landkreis Lüneburg als Schulträger für das Schulzentrum Neuhaus und von 53
% für die Gemeinde Amt Neuhaus als Schulträger für die Grundschule Neuhaus.
Ausgehend von den für die Schulsportanlage
erforderlichen Gesamtkosten von 181.335 € ergibt sich bei einem
prozentualen Anteil von 47 % für den Landkreis Lüneburg eine Kostenbeteiligung
von rd. 85.000 €. Für die Gemeinde Amt Neuhaus ergibt sich bei einem
prozentualen Anteil an der Schülerzahl von 53 % ein zu finanzierender
Teilbetrag in Höhe von 96.335 €.
Gemäß Ziffer 6 der Vereinbarung über die
Abrechnung der Kreisschulbaukasse ist vorgesehen, dass das zu gewährende
Drittel für den Grundschulbau mit 55 % als verlorener Zuschuss gewährt wird.
Hieraus ergibt sich folgende Berechnung der Zuschussgewährung für die Gemeinde
Amt Neuhaus aus der Kreisschulbaukasse.
1/3 von 96.335 € = 32.112 €
55 % hiervon als Zuschuss = aufgerundet 17.700 €
Aufgrund dieser Bezuschussung ergibt sich folgende
Gesamtberechnung für die Erstellung der Sportaußenanlage am Schulstandort
Neuhaus:
Der Landkreis Lüneburg beteiligt sich an den Gesamtkosten als
Schulträger für die (H)RS Neuhaus unter Berücksichtigung der aktuellen
Schülerzahlen mit einem Zuschussbetrag in Höhe von 85.000 € (47 % der
Gesamtkosten). Die Gemeinde Amt Neuhaus erhält für die dem Grundschulbereich zuzuordnenden
Teilbetrag in Höhe von 96.335 € eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse
in Höhe von 17.700 €. Der Gesamtzuschussbetrag aus der Kreisschulbaukasse
(Anteil Landkreis und Anteil Gemeinde Amt Neuhaus) beläuft sich auf 102.700
€.
Die Haushaltsmittel wurden bereits im Haushaltsplan 2007
bereitgestellt und stehen zur Finanzierung der Maßnahme zur Verfügung.
