Beschlussvorlage - 2008/202
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung der zweijährigen Berufsfachschule Pflegeassistenz zum Schuljahr 2009/2010 an der BBS III
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Thielert, Hartmut
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
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Beratung
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12.11.2008
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Lüneburg stimmt als Schulträger dem Antrag auf
Einführung der zweijährigen Berufsfachschule Pflegeassistenz zum
Schuljahresbeginn 2009/2010 an der BBS III zu. Die Verwaltung wird beauftragt,
den erforderlichen Genehmigungsantrag nach § 106 Absatz 6 NSchG bei der
Landesschulbehörde zu stellen. Der erforderliche Sachausstattungsbedarf in Höhe
von 15.000 € wird im Haushaltsjahr 2009 bereitgestellt.
Sachverhalt
Sachlage:
Die Berufsbildenden Schulen III Lüneburg beabsichtigen zum
Schuljahr 2009/2010 die zweijährige Berufsfachschule Pflegeassistenz
einzuführen.
Gemäß Verfügung der Landesschulbehörde – AZ. LG 6.11
– 802-53-5 vom 14.01.2008 ist die zweijährige Berufsfachschule
Pflegeassistenz zum 01.08.2008 als Regelschulform eingeführt und in die BbS-VO
aufgenommen worden. Im Bereich Pflege ist aus Sicht der BBS III festzustellen,
dass das Bildungsangebot dem regional wachsenden Fachkräftebedarf nicht gerecht
wird. Die BBS III beabsichtigt daher zunächst, das Angebot um die
Berufsfachschule Pflegeassistenz zu erweitern.
Mit der Einrichtung dieses Bildungsangebotes will die
Berufsbildende Schule dem Bildungsauftrag, der sich aus der demographischen
Entwicklung in der Region ergibt, gerecht werden. Zurzeit ist es für
Schülerinnen und Schüler in der Region Lüneburg nur bei einem privaten
Bildungsträger möglich, eine pflegerische Ausbildung zu absolvieren. Durch die
Einführung der Berufsfachschule – Pflegeassistenz – an der BBS III
Lüneburg erhalten Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, einen
Berufsabschluss in einem Pflegeberuf zu erwerben, ohne ein Schulgeld an den
Bildungsträger zu entrichten.
Mit der Erweiterung des Bildungsangebotes in der BBS III im
Bereich Pflege wird zeitgleich die Berufsfachschule – Hauswirtschaft
– die sich ebenfalls an Hauptschulabsolventinnen und –absolventen
richtet, in der Zügigkeit reduziert (bisher 3-zügig, zukünftig 2-zügig). Es
findet also keine quantitative Erweiterung des Bildungsangebotes statt, sondern
lediglich eine Verschiebung. Zusätzliche räumliche Kapazitäten sind daher nicht
erforderlich, die bereits vorhandene Sachmittelausstattung im Bereich Pflege
dagegen bedarf einer Erweiterung, um eine professionelle Ausbildung in diesem
Bereich gewährleisten zu können. Die Kosten für die erforderliche
Sachmittelausstattung belaufen sich auf rd. 15.000 €. Die Begründung und
Erläuterung des erforderlichen Sachmittelausstattungsbedarfs bitte ich dem als
Anlage beigefügten Schreiben der BBS III vom 30.10.2008 zu entnehmen.
Seitens der Landesschulbehörde bestehen gegen die Einführung
einer Berufsfachschule Pflegeassistenz an den Berufsbildenden Schulen III
Lüneburg aus schulfachlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken.
Für die Erweiterung der Berufsbildenden Schulen III Lüneburg
ist durch die Einrichtung einer Berufsfachschule Pflegeassistenz ein Antrag des
Schulträgers nach § 106 Abs. 6 Niedersächsisches Schulgesetz erforderlich.
Um zeitgerecht die Einrichtung der zweijährigen
Berufsfachschule Pflegeassistenz zum Schuljahr 2009/2010 sicherzustellen, wird
die Verwaltung beauftragt, die Genehmigung gemäß § 106 Abs. 6 NSchG bei der
Landesschulbehörde zu beantragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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63,5 kB
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