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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2008/202

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg stimmt als Schulträger dem Antrag auf Einführung der zweijährigen Berufsfachschule Pflegeassistenz zum Schuljahresbeginn 2009/2010 an der BBS III zu. Die Verwaltung wird beauftragt, den erforderlichen Genehmigungsantrag nach § 106 Absatz 6 NSchG bei der Landesschulbehörde zu stellen. Der erforderliche Sachausstattungsbedarf in Höhe von 15.000 € wird im Haushaltsjahr 2009 bereitgestellt.

 

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Sachverhalt

Sachlage:

Die Berufsbildenden Schulen III Lüneburg beabsichtigen zum Schuljahr 2009/2010 die zweijährige Berufsfachschule Pflegeassistenz einzuführen.

 

Gemäß Verfügung der Landesschulbehörde – AZ. LG 6.11 – 802-53-5 vom 14.01.2008 ist die zweijährige Berufsfachschule Pflegeassistenz zum 01.08.2008 als Regelschulform eingeführt und in die BbS-VO aufgenommen worden. Im Bereich Pflege ist aus Sicht der BBS III festzustellen, dass das Bildungsangebot dem regional wachsenden Fachkräftebedarf nicht gerecht wird. Die BBS III beabsichtigt daher zunächst, das Angebot um die Berufsfachschule Pflegeassistenz zu erweitern.

 

Mit der Einrichtung dieses Bildungsangebotes will die Berufsbildende Schule dem Bildungsauftrag, der sich aus der demographischen Entwicklung in der Region ergibt, gerecht werden. Zurzeit ist es für Schülerinnen und Schüler in der Region Lüneburg nur bei einem privaten Bildungsträger möglich, eine pflegerische Ausbildung zu absolvieren. Durch die Einführung der Berufsfachschule – Pflegeassistenz – an der BBS III Lüneburg erhalten Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, einen Berufsabschluss in einem Pflegeberuf zu erwerben, ohne ein Schulgeld an den Bildungsträger zu entrichten.

 

Mit der Erweiterung des Bildungsangebotes in der BBS III im Bereich Pflege wird zeitgleich die Berufsfachschule – Hauswirtschaft – die sich ebenfalls an Hauptschulabsolventinnen und –absolventen richtet, in der Zügigkeit reduziert (bisher 3-zügig, zukünftig 2-zügig). Es findet also keine quantitative Erweiterung des Bildungsangebotes statt, sondern lediglich eine Verschiebung. Zusätzliche räumliche Kapazitäten sind daher nicht erforderlich, die bereits vorhandene Sachmittelausstattung im Bereich Pflege dagegen bedarf einer Erweiterung, um eine professionelle Ausbildung in diesem Bereich gewährleisten zu können. Die Kosten für die erforderliche Sachmittelausstattung belaufen sich auf rd. 15.000 €. Die Begründung und Erläuterung des erforderlichen Sachmittelausstattungsbedarfs bitte ich dem als Anlage beigefügten Schreiben der BBS III vom 30.10.2008 zu entnehmen.

 

Seitens der Landesschulbehörde bestehen gegen die Einführung einer Berufsfachschule Pflegeassistenz an den Berufsbildenden Schulen III Lüneburg aus schulfachlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken.

 

Für die Erweiterung der Berufsbildenden Schulen III Lüneburg ist durch die Einrichtung einer Berufsfachschule Pflegeassistenz ein Antrag des Schulträgers nach § 106 Abs. 6 Niedersächsisches Schulgesetz erforderlich.

 

Um zeitgerecht die Einrichtung der zweijährigen Berufsfachschule Pflegeassistenz zum Schuljahr 2009/2010 sicherzustellen, wird die Verwaltung beauftragt, die Genehmigung gemäß § 106 Abs. 6 NSchG bei der Landesschulbehörde zu beantragen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.11.2008 - Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen - ungeändert beschlossen

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