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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2008/226

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.          Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vereinbarung gemäß § 104 Satz 3 Nds. Schulgesetz zu treffen, der zufolge Schülerinnen und Schüler aus Hansestadt Lüneburg und Fläche des Landkreises Lüneburg gleichberechtigten Zugang zur Integrierten Gesamtschule ermöglicht wird.

2.          Die Verwaltung wird ermächtigt, im Vertrag nach Ziffer 1 mit der Hansestadt Lüneburg zu vereinbaren, dass diese berechtigt und verpflichtet ist, für die Integrierte Gesamtschule einen Schulbezirk über die gesamte Fläche des Landkreises Lüneburg festzulegen.

3.          Der Landkreis Lüneburg geht davon aus, dass die im Zusammenhang mit der Errichtung der Integrierten Gesamtschule anfallenden zusätzlichen Kosten der Erstausstattung durch die gesetzlichen Regelungen und bestehenden Vereinbarungen zwischen Landkreis und Hansestadt aufgefangen werden.  Sollten darüber hinaus unabgedeckte Kosten entstehen, werden sich Landkreis und Hansestadt entsprechend dem Verhältnis der Schülerzahl vereinbaren.

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Sachverhalt

Sachlage:

Die Erziehungsberechtigten der Grundschüler in Stadt und Landkreis Lüneburg erhielten Ende September vom Landkreis Lüneburg einen Fragebogen zur Bedarfsfeststellung für die Errichtung einer Gesamtschule im Landkreis Lüneburg.

Der Inhalt des Fragebogens wurde zuvor mit der Landesschulbehörde abgestimmt. Damit ist die Voraussetzung gegeben, dass die Landesschulbehörde nach vorliegendem Ergebnis feststellen kann, ob ein Bedarf für die Errichtung einer Gesamtschule gegeben ist. Die Landesschulbehörde hat dabei die Entwicklung der örtlichen Schülerzahlen und das Interesse der Erziehungsberechtigten an einem solchen Schulangebot zu berücksichtigen.

 

Die Fragebögen wurden über die Grundschulen und die Klassenlehrer ausgegeben. Ebenso erfolgte über die jeweiligen Grundschulen der Rücklauf an die Schulverwaltungen von Hansestadt und Landkreis.

Dort wurden dann die Ergebnisse ausgewertet.

 

Ergebnis der Elternbefragung zur Feststellung des Bedarfs an einer Gesamtschule

im LK Lüneburg einschl. Hansestadt Lüneburg

 

 

 

 

 

 

 

 

Grundschulen

 

Hansestadt Lbg

LK Lüneburg

 

 

 

 

u. Privatschule Montessori-Sch.

u. Privatschule in Alt Garge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt:

 

 

Anzahl Grundschüler/innen

2.682

 

4.731

7.413

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgewertete Fragebögen

1.678

 

2.855

4.533

 

100 %

 

 

 

 

 

 

 

 

Rücklaufquote

 

63%

 

60%

61%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

verwertbare Fragebögen

1.654

 

2.733

4.387

 

 

 

 

 

 

 

59%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IGS ges 1. Wahl

 

677

 

732

1.409

 

32 %

IGS ges. 2. Wahl

 

86

 

182

268

 

 

 

 

 

 

 

1.677

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

KGS ges. 1. Wahl

 

171

 

359

530

 

12 %

KGS ges. 2. Wahl

 

273

 

395

668

 

 

 

 

 

 

 

1.198

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtschule:

 

1.939

44 %

(um nicht doppelt zu zählen) hier zusammengefasst 1. Wahl

IGS/KGS

 

 

 

 

Prozentsatz bezogen auf verwertbare Fragebögen

3-gliedr. System

 

2.448

56 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Damit ist erkennbar, dass ein breites Interesse an der Errichtung einer Gesamtschule für die Stadt und den Landkreis Lüneburg besteht.

Der Landesschulbehörde wird das Ergebnis der Elternbefragung mit dem Hinweis vorgelegt, dass nach Auffassung beider Schulträger der Bedarf für eine Gesamtschule gegeben ist.

 

Es besteht aus Sicht der Schulträger Landkreis Lüneburg und Stadt Lüneburg kein Zweifel, dass ein solches Schulangebot bei Errichtung ab Sommer 2009 die vom Land Niedersachsen als Mindestgröße vorgegebene Fünfzügigkeit erreichen wird. Hierfür ist die Anmeldung von mind. 130 Schülern an der IGS vorgesehen. Diese Zahl sollte durch die Interessenbekundungen aus den vorliegenden Elternantworten in allen kommenden Jahrgängen leicht erreicht werden. 

 

Diese und  weitere Zahlen werden in der Sitzung des Schulgrundsatzausschusses ausführlich vorgestellt.

 

 

Hansestadt Lüneburg

 

LK Lüneburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IGS-Kaltenmoor

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Wahl

2. Wahl

 

1. Wahl

2. Wahl

 

Summe

Kl. 1

75

20

 

47

17

 

159

Kl. 2

115

20

 

72

18

 

225

Kl. 3

114

10

 

68

25

 

217

Kl. 4

107

9

 

95

14

 

225

 

411

 

 

282

 

 

826

KGS – Embsen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kl. 1

12

26

 

45

52

 

135

Kl. 2

15

44

 

64

79

 

202

Kl. 3

13

45

 

55

66

 

179

Kl. 4

11

41

 

45

74

 

171

 

51

 

 

209

 

 

687

 

 

Aus dieser Gegenüberstellung wird deutlich, dass bei der 1. Wahl ein deutlicher Vorsprung der Kombination IGS-Kaltenmoor ( 411 + 282 = 693 ) vor der KGS-Embsen ( 51 + 209 = 260 ) besteht. Auch bei Berücksichtigung der 2. Wahl bleibt es bei dem klaren Gesamtbild zu Gunsten der IGS-Kaltenmoor.

Für diesen Standort spricht zudem die gute ÖPNV-Anbindung auch für Schüler/innen aus der Fläche des Landkreises. Weiterhin sind dort keine zusätzlichen baulichen Maßnahmen notwendig.

 

Die Verwaltungen von Landkreis und Hansestadt Lüneburg schlagen deshalb die Errichtung der IGS als Ganztagsschule (GTS) am Standort Kaltenmoor vor, um von vornherein gute Voraussetzungen für die besonderen pädagogischen Methoden und Angebote zu schaffen.

 

Da die Hansestadt Lüneburg für den Standort Kaltenmoor zuständig ist, läge die Schulträgerschaft für die IGS bei ihr. Angestrebt wird, durch den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zur Bildung eines den gesamten Landkreis umfassenden Schulbezirkes einen gleichberechtigter Zugang zur IGS für Kinder aus der Hansestadt und der Fläche des Landkreises Lüneburg sicherzustellen.

 

Die IGS ist als eine ab Klasse 5 aufwachsende Schule geplant, die in den dann fertig sanierten und modernisierten Räumen des Schulzentrums Kaltenmoor ihren Betrieb aufnehmen soll. Aufgrund der vorgegebenen Raumsituation ist es möglich die IGS als 6-zügige Schule zu führen. Der Standort Kaltenmoor ist – wie bereits dargelegt - aufgrund seiner guten ÖPNV-Anbindung aus dem gesamten Stadtgebiet und den Gemeinden des Landkreises gut zu erreichen.

 

Zeitgleich bedarf es der Entscheidung, dass die Hauptschule Kaltenmoor und die Kopernikus-Realschule ab Sommer 2009 keine 5. Klassen mehr aufnehmen, was zu einem langsamen Auslaufen dieser beiden Schulformen am Standort Kaltenmoor führen wird. Sämtliche Schülerinnen und Schüler an diesen beiden Schulen können jedoch dort die von ihnen gewählte Schullaufbahn abschließen.

 

Im Ergebnis bedeutet das, dass die IGS jahrgangsweise in das im Eigentum der Hansestadt Lüneburg befindliche Schulgebäude hineinwächst. Für einen vorübergehenden Zeitraum werden in diesem Gebäude dann vier Schulformen (Hauptschule, Realschule und Außenstelle Gymnasium Johanneum – 10 Klassen sowie eine neue IGS) untergebracht sein.

 

Nicht nur aus organisatorischen Gründen ist es daher nahe liegend, dass die IGS in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg geführt wird.

 

Mit Verfügung vom 20.10.2008 teilt die Landesschulbehörde auf Anfrage des Landkreises Lüneburg mit, dass auch aus ihrer Sicht die Schulträgerschaft bei der Stadt Lüneburg liegt.

Dieses wird auch durch eine Verfügung des ehemaligen Regierungspräsidenten vom 29.12.1975 gestützt, mit der der Stadt Lüneburg – seinerzeit im Zusammenhang mit der Gebiets- und Verwaltungsreform -  die Schulträgerschaft für die Schulformen der Sekundarbereiche I und II umfassend übertragen wurde.

 

Die Errichtung einer neuen Gesamtschule bedarf der Genehmigung der Schulbehörde (§ 106 Nds. Schulgesetz). Dies setzt einen Antrag der Hansestadt und einen darauf gerichteten Ratsbeschluss (Errichtungsbeschluss) voraus. Mit dem Landkreis sind Verabredungen zur Bildung eines gemeinsamen Schulbezirkes für die neue Schule und zu Fragen der Anlaufkosten zu treffen.

 

Wenn die Schule dann in Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg geführt wird, ist sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler aus der Fläche des Landkreises gleichberechtigten Zugang haben. Würden zu dieser Frage keine Regelungen getroffen, so hätten bei einem die Kapazität der Schule überschreitendem Anmeldevolumen die Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet den Vorrang. Dies könnte bei einer sehr hohen Anmeldezahl aus dem Stadtgebiet dazu führen, dass Schülerinnen und Schüler aus der Fläche des Landkreises gar nicht zum Zuge kämen.

 

Zur Lösung dieses Problems bietet sich die Bildung eines Schulbezirks nach § 63 Absatz 2 in Verbindung mit § 105 Absatz 1 Nds. Schulgesetz an. Dieser Schulbezirk würde das gesamte Stadtgebiet und den gesamten Landkreis Lüneburg umfassen. Anmeldungen aus Hansestadt und Landkreis stünden in diesem Fall gleichberechtigt nebeneinander. Im Hinblick auf die Quoten des geäußerten Elterninteresses und um der räumlichen Nähe der Schülerinnen und Schüler aus dem Gebiet der Hansestadt zum Schulzentrum Kaltenmoor Rechnung zu tragen, sollen die zur Verfügung stehenden Plätze im Verhältnis  55 Stadt : 45 Landkreis vergeben werden, wenn dies rechtlich möglich ist.

Sollte die Zahl der Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Plätze übersteigen, käme es zu einem Losverfahren nach § 59 a Nds. Schulgesetz.

 

Die Satzung über die Festlegung eines Schulbezirks hätte die Hansestadt Lüneburg als Schulträger zu erlassen. Da diese Satzung über ihren eigentlichen Zuständigkeitsbereich hinaus Geltung entfalten würde, müsste zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg eine Vereinbarung nach § 104 Satz 3 Nds. Schulgesetz geschlossen werden, der zufolge benachbarte Schulträger die Aufnahme von Schülerinnen und Schüler vereinbaren können.

 

 

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Beschlüsse

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12.11.2008 - Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen - ungeändert beschlossen

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15.12.2008 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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