Beschlussvorlage - 2008/226
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesamtschulsituation in Stadt und Landkreis Lüneburg
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Wieske, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Schulgrundsatzausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
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Kenntnisnahme
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12.11.2008
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●
Erledigt
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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●
Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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15.12.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vereinbarung
gemäß § 104 Satz 3 Nds. Schulgesetz zu treffen, der zufolge Schülerinnen und
Schüler aus Hansestadt Lüneburg und Fläche des Landkreises Lüneburg
gleichberechtigten Zugang zur Integrierten Gesamtschule ermöglicht wird.
2.
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Vertrag nach
Ziffer 1 mit der Hansestadt Lüneburg zu vereinbaren, dass diese berechtigt und
verpflichtet ist, für die Integrierte Gesamtschule einen Schulbezirk über die
gesamte Fläche des Landkreises Lüneburg festzulegen.
3.
Der Landkreis Lüneburg geht davon aus, dass die im
Zusammenhang mit der Errichtung der Integrierten Gesamtschule anfallenden zusätzlichen
Kosten der Erstausstattung durch die gesetzlichen Regelungen und bestehenden
Vereinbarungen zwischen Landkreis und Hansestadt aufgefangen werden. Sollten darüber hinaus unabgedeckte Kosten
entstehen, werden sich Landkreis und Hansestadt entsprechend dem Verhältnis der
Schülerzahl vereinbaren.
Sachverhalt
Sachlage:
Die
Erziehungsberechtigten der Grundschüler in Stadt und Landkreis Lüneburg
erhielten Ende September vom Landkreis Lüneburg einen Fragebogen zur Bedarfsfeststellung
für die Errichtung einer Gesamtschule im Landkreis Lüneburg.
Der Inhalt des
Fragebogens wurde zuvor mit der Landesschulbehörde abgestimmt. Damit ist die
Voraussetzung gegeben, dass die Landesschulbehörde nach vorliegendem Ergebnis
feststellen kann, ob ein Bedarf für die Errichtung einer Gesamtschule gegeben
ist. Die Landesschulbehörde hat dabei die Entwicklung der örtlichen
Schülerzahlen und das Interesse der Erziehungsberechtigten an einem solchen
Schulangebot zu berücksichtigen.
Die Fragebögen wurden
über die Grundschulen und die Klassenlehrer ausgegeben. Ebenso erfolgte über
die jeweiligen Grundschulen der Rücklauf an die Schulverwaltungen von
Hansestadt und Landkreis.
Dort wurden dann die
Ergebnisse ausgewertet.
Ergebnis der Elternbefragung zur Feststellung des
Bedarfs an einer Gesamtschule im LK Lüneburg einschl. Hansestadt Lüneburg |
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Grundschulen |
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Hansestadt Lbg |
LK Lüneburg |
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u. Privatschule Montessori-Sch. |
u. Privatschule in Alt Garge |
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Gesamt: |
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Anzahl Grundschüler/innen |
2.682 |
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4.731 |
7.413 |
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Ausgewertete Fragebögen |
1.678 |
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2.855 |
4.533 |
|
100 % |
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Rücklaufquote |
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63% |
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60% |
61% |
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verwertbare Fragebögen |
1.654 |
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2.733 |
4.387 |
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59% |
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IGS ges 1. Wahl |
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677 |
|
732 |
1.409 |
|
32 % |
IGS ges. 2. Wahl |
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86 |
|
182 |
268 |
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1.677 |
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KGS ges. 1. Wahl |
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171 |
|
359 |
530 |
|
12 % |
KGS ges. 2. Wahl |
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273 |
|
395 |
668 |
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1.198 |
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Gesamtschule: |
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1.939 |
44
% |
(um nicht doppelt zu zählen) hier zusammengefasst
1. Wahl IGS/KGS |
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Prozentsatz bezogen auf verwertbare Fragebögen |
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3-gliedr. System |
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2.448 |
56
% |
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Damit ist erkennbar,
dass ein breites Interesse an der Errichtung einer Gesamtschule für die
Stadt und den Landkreis Lüneburg besteht.
Der Landesschulbehörde
wird das Ergebnis der Elternbefragung mit dem Hinweis vorgelegt, dass nach
Auffassung beider Schulträger der Bedarf für eine Gesamtschule gegeben ist.
Es besteht aus Sicht der
Schulträger Landkreis Lüneburg und Stadt Lüneburg kein Zweifel, dass ein
solches Schulangebot bei Errichtung ab Sommer 2009 die vom Land Niedersachsen
als Mindestgröße vorgegebene Fünfzügigkeit erreichen wird. Hierfür ist die
Anmeldung von mind. 130 Schülern an der IGS vorgesehen. Diese Zahl sollte durch
die Interessenbekundungen aus den vorliegenden Elternantworten in allen
kommenden Jahrgängen leicht erreicht werden.
Diese und weitere Zahlen werden in der Sitzung des
Schulgrundsatzausschusses ausführlich vorgestellt.
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Hansestadt Lüneburg |
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LK Lüneburg |
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IGS-Kaltenmoor |
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1. Wahl |
2. Wahl |
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1. Wahl |
2. Wahl |
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Summe |
Kl.
1 |
75 |
20 |
|
47 |
17 |
|
159 |
Kl.
2 |
115 |
20 |
|
72 |
18 |
|
225 |
Kl.
3 |
114 |
10 |
|
68 |
25 |
|
217 |
Kl.
4 |
107 |
9 |
|
95 |
14 |
|
225 |
|
411 |
|
|
282 |
|
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826 |
KGS – Embsen |
|
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|
Kl.
1 |
12 |
26 |
|
45 |
52 |
|
135 |
Kl.
2 |
15 |
44 |
|
64 |
79 |
|
202 |
Kl.
3 |
13 |
45 |
|
55 |
66 |
|
179 |
Kl.
4 |
11 |
41 |
|
45 |
74 |
|
171 |
|
51 |
|
|
209 |
|
|
687 |
Aus dieser Gegenüberstellung
wird deutlich, dass bei der 1. Wahl ein deutlicher Vorsprung der Kombination
IGS-Kaltenmoor ( 411 + 282 = 693 ) vor der KGS-Embsen ( 51 + 209 = 260 )
besteht. Auch bei Berücksichtigung der 2. Wahl bleibt es bei dem klaren
Gesamtbild zu Gunsten der IGS-Kaltenmoor.
Für diesen Standort
spricht zudem die gute ÖPNV-Anbindung auch für Schüler/innen aus der Fläche des
Landkreises. Weiterhin sind dort keine zusätzlichen baulichen Maßnahmen
notwendig.
Die Verwaltungen von
Landkreis und Hansestadt Lüneburg schlagen deshalb die Errichtung der IGS
als Ganztagsschule (GTS) am Standort Kaltenmoor vor, um von vornherein gute
Voraussetzungen für die besonderen pädagogischen Methoden und Angebote zu
schaffen.
Da die Hansestadt Lüneburg
für den Standort Kaltenmoor zuständig ist, läge die Schulträgerschaft für die
IGS bei ihr. Angestrebt wird, durch den Abschluss einer entsprechenden
Vereinbarung zur Bildung eines den gesamten Landkreis umfassenden Schulbezirkes
einen gleichberechtigter Zugang zur IGS für Kinder aus der Hansestadt und der
Fläche des Landkreises Lüneburg sicherzustellen.
Die IGS ist als eine ab Klasse
5 aufwachsende Schule geplant, die in den dann fertig sanierten und
modernisierten Räumen des Schulzentrums Kaltenmoor ihren Betrieb aufnehmen
soll. Aufgrund der vorgegebenen Raumsituation ist es möglich die IGS als
6-zügige Schule zu führen. Der Standort Kaltenmoor ist – wie bereits
dargelegt - aufgrund seiner guten ÖPNV-Anbindung aus dem gesamten Stadtgebiet
und den Gemeinden des Landkreises gut zu erreichen.
Zeitgleich bedarf es der
Entscheidung, dass die Hauptschule Kaltenmoor und die Kopernikus-Realschule ab
Sommer 2009 keine 5. Klassen mehr aufnehmen, was zu einem langsamen Auslaufen
dieser beiden Schulformen am Standort Kaltenmoor führen wird. Sämtliche
Schülerinnen und Schüler an diesen beiden Schulen können jedoch dort die von
ihnen gewählte Schullaufbahn abschließen.
Im Ergebnis bedeutet das, dass
die IGS jahrgangsweise in das im Eigentum der Hansestadt Lüneburg befindliche
Schulgebäude hineinwächst. Für einen vorübergehenden Zeitraum werden in diesem
Gebäude dann vier Schulformen (Hauptschule, Realschule und Außenstelle
Gymnasium Johanneum – 10 Klassen sowie eine neue IGS) untergebracht sein.
Nicht nur aus
organisatorischen Gründen ist es daher nahe liegend, dass die IGS in
Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg geführt wird.
Mit Verfügung vom 20.10.2008
teilt die Landesschulbehörde auf Anfrage des Landkreises Lüneburg mit, dass
auch aus ihrer Sicht die Schulträgerschaft bei der Stadt Lüneburg liegt.
Dieses wird auch durch eine
Verfügung des ehemaligen Regierungspräsidenten vom 29.12.1975 gestützt, mit der
der Stadt Lüneburg – seinerzeit im Zusammenhang mit der Gebiets- und
Verwaltungsreform - die Schulträgerschaft
für die Schulformen der Sekundarbereiche I und II umfassend übertragen wurde.
Die Errichtung einer neuen
Gesamtschule bedarf der Genehmigung der Schulbehörde (§ 106 Nds. Schulgesetz).
Dies setzt einen Antrag der Hansestadt und einen darauf gerichteten
Ratsbeschluss (Errichtungsbeschluss) voraus. Mit dem Landkreis sind
Verabredungen zur Bildung eines gemeinsamen Schulbezirkes für die neue Schule
und zu Fragen der Anlaufkosten zu treffen.
Wenn die Schule dann in
Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg geführt wird, ist sicherzustellen, dass
Schülerinnen und Schüler aus der Fläche des Landkreises gleichberechtigten
Zugang haben. Würden zu dieser Frage keine Regelungen getroffen, so hätten bei
einem die Kapazität der Schule überschreitendem Anmeldevolumen die Schülerinnen
und Schüler aus dem Stadtgebiet den Vorrang. Dies könnte bei einer sehr hohen
Anmeldezahl aus dem Stadtgebiet dazu führen, dass Schülerinnen und Schüler aus
der Fläche des Landkreises gar nicht zum Zuge kämen.
Zur Lösung dieses Problems
bietet sich die Bildung eines Schulbezirks nach § 63 Absatz 2 in Verbindung mit
§ 105 Absatz 1 Nds. Schulgesetz an. Dieser Schulbezirk würde das gesamte
Stadtgebiet und den gesamten Landkreis Lüneburg umfassen. Anmeldungen aus
Hansestadt und Landkreis stünden in diesem Fall gleichberechtigt nebeneinander.
Im Hinblick auf die Quoten des geäußerten Elterninteresses und um der
räumlichen Nähe der Schülerinnen und Schüler aus dem Gebiet der Hansestadt zum
Schulzentrum Kaltenmoor Rechnung zu tragen, sollen die zur Verfügung stehenden
Plätze im Verhältnis 55 Stadt : 45
Landkreis vergeben werden, wenn dies rechtlich möglich ist.
Sollte die Zahl der
Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Plätze übersteigen, käme es zu einem
Losverfahren nach § 59 a Nds. Schulgesetz.
Die Satzung über die
Festlegung eines Schulbezirks hätte die Hansestadt Lüneburg als Schulträger zu
erlassen. Da diese Satzung über ihren eigentlichen Zuständigkeitsbereich hinaus
Geltung entfalten würde, müsste zwischen Hansestadt und Landkreis Lüneburg eine
Vereinbarung nach § 104 Satz 3 Nds. Schulgesetz geschlossen werden, der zufolge
benachbarte Schulträger die Aufnahme von Schülerinnen und Schüler vereinbaren
können.
