Beschlussvorlage - 2008/211
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen im Bereich der Kinderbetreuung der unter Dreijährigen (Gemeinsamer Runderlass des MK und MS vom 17.04.2008)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Jugendhilfe und Sport
- Bearbeitung:
- Kerstin Bendler
- Beteiligt:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Wiese, Martin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Beratung
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27.10.2008
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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23.02.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, in jedem Jahr bis 2013 zu
beantragen, Fördermittel für den Ausbau von Tagespflege, die voraussichtlich
nicht gebraucht werden, für den Ausbau von Krippenplätzen zu verwenden.
Beschlussvorschlag
vom 09.02.2009:
Von den Mitteln,
die nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Investitionen im Bereich der Kinderbetreuung der unter Dreijährigen für Tagespflegeplätze
vorgesehen sind, werden 90 % für die investive Förderung von Krippenplätzen
freigegeben. 10 % werden für die Schaffung von Tagespflegeplätzen
zurückbehalten. Der zurückbehaltene Betrag ist nicht auf der Ebene von
Einheitsgemeinden oder Samtgemeinden kontingentiert.
Sachverhalt
Sachlage:
Das Land fördert auf Grundlage der oben angegebenen Richtlinie
aus Bundes- und Landesmitteln Investitionsmaßnahmen für
Ø
Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder
unter drei Jahren
Ø
Plätze in Tagespflege für Kinder unter
drei Jahren
Die für diesen Zweck landesweit zur Verfügung stehenden Mittel
in Höhe von 225.803.000,00 € werden zum einen auf einen Zeitraum von 2008
bis 2013 gestreckt und sind zum anderen auf die Jugendhilfeträger nach Maßgabe
der dort zum Stichtag 31.12.2005 lebenden unter Dreijährigen kontingentiert.
Weiterhin sind diese Mittel aufgeteilt in Fördermittel für Kindertagespflege
(verwaltet vom MS) und Mittel zur Förderung von Kinderkrippen (verwaltet vom
MK). Für Kinderkrippen stehen im Landkreis Lüneburg im Gesamtzeitraum
2.133.000,00 € zur Verfügung, für Kindertagespflege 914.000,00 €.
Diese Mittel werden allerdings nicht pauschal an die Landkreise
zur Verfügung gestellt, sondern müssen für die jeweiligen Einzelmaßnahme
beantragt werden, wobei für Kindertagesstätten im Landkreis Lüneburg die
Gemeinden als Träger und somit Antragsteller auftreten.
Nach jetzigem Kenntnisstand ist mit Sicherheit abzusehen, dass
die für den Landkreis Lüneburg zur Verfügung stehenden Mittel für die Förderung
des Krippenbaus nicht ausreichen werden, um sämtliche von den Gemeinden
geplante Maßnahmen mit denen nach Richtlinie vorgesehenen Höchstförderbeträgen
zu bezuschussen.
Das hat dazu geführt, dass zwischen Landkreis und Gemeinden
Absprachen darüber getroffen worden
sind, wie das auf den Landkreis Lüneburg entfallende Kontingent sowohl von den
Beträgen als auch von der zeitlichen Staffelung auf die einzelnen
Gemeinden/Maßnahmen aufgeteilt werden könnte. Nach dem jetzigen Stand der Dinge
wird diese gemeinsame Überlegung vom
Kultusministerium nicht mitgetragen. Zu Einzelheiten wird die Verwaltung in der
Sitzung mündlich vortragen.
Eine gewisse Entschärfung der Situation im Bereich der
Kinderkrippen kann sich dadurch ergeben, dass Mittel, die das Land für
investive Maßnahmen der Kindertagespflege vorhält, in das Kontingent für
Tageseinrichtungen umgesteuert wird. Dies kann auf Antrag der jeweiligen
Landkreise erfolgen. Dann stehen diese Mittel allerdings nicht mehr für
investive Maßnahmen der Tagespflege zur Verfügung.
Für das Jahr 2008 (Krippenkontingent 373.000,00 €,
Tagespflegekontingent 160.000,00 €) hat die Verwaltung die Umsteuerung in
einem Umfang von 150.000,00 € bereits beantragt. Für die darüber hinaus
gehenden Jahre ist im Jugendhilfeausschuss zu überlegen, ob und inwieweit der
verbleibende Tagespflegepool der Jahre 2009 bis 2013 in Höhe von 760.000,00
€ in die Tagesstättenförderung umzusteuern ist.
Zur Entschärfung der ausgesprochen angespannten Situation bei
der Förderung von Tageseinrichtungen (die Verwaltung wird dazu berichten) wird
es verwaltungsseitig als notwendig angesehen, weitere Mittel in die
Tagesstättenförderung umzusteuern. Der Umfang der zu übertragenden Mittel
sollte für jedes Haushaltsjahr nach Ablauf der Antragsfrist (30.04.)
verwaltungsseitig festgelegt werden, indem die für die Tagespflege nicht
benötigten Mittel zur Verstärkung der Förderung des Krippenausbaus eingesetzt
werden.
Ergänzende
Sachlage vom 09.02.2009:
Die aktuelle
Antragslage für die Schaffung neuer Krippenangebote im Landkreis Lüneburg
ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Tabelle.
Die Tabelle ist
nach Einheitsgemeinden und Samtgemeinden gegliedert. Die Absprache mit der
gemeindlichen Ebene besteht darin, die für das Gebiet des Landkreises Lüneburg
(ohne Hansestadt Lüneburg) vorgesehen Mittel nach der Zahl der unter
dreijährigen Einwohner nach dem Stand vom 31.12.2005 (das ist der Stichtag nach
der Richtlinie des Landes) den Einheitsgemeinden und Samtgemeinden zuzuordnen.
Die Verteilung der Mittel innerhalb der Einheitsgemeinden und Samtgemeinden ist
grundsätzlich nicht Sache des Landkreises, so weit Krippenmittel betroffen
sind. Für die Förderung von Tagespflegeplätzen bleibt der Landkreis zuständig.
Jeder vorliegende
Antrag ist in der Tabelle unterstrichen. Nachbargemeinden können einem Antrag
beitreten. Dies geschieht durch eine entsprechende schriftliche Erklärung. Dann
zählt die Einwohnerzahl (U 3) der Gemeinden, die einem Antrag zugestimmt haben,
bei der Bemessung der Einwohnerzahl (U 3) und der zugeordneten Fördergelder
mit. Beispiel: Der Antrag für die Krippe in Barendorf wird von den Gemeinden
Barendorf, Vastorf, Reinstorf und Wendisch Evern unterstützt. Deshalb sind
diese Gemeinden unter Krippe Barendorf aufgeführt.
In einigen Fällen
liegen die schriftlichen Erklärungen noch nicht vor. In anderen Fällen sind
entsprechende Zuordnungen noch nicht vorgenommen worden.
Im Einzelnen:
Der Rat der
Gemeinde Adendorf hat beschlossen, die nach der Förderrichtlinie Adendorf zugeordneten
Mittel in den Finanzierungsplan zu übernehmen und die verbleibenden Mittel als
Eigenanteil selbst zu tragen. Wegen der nicht auskömmlichen Förderung kann
damit der in Aussicht gestellte Höchstbetrag von 13.000,00 € pro Platz
nicht realisiert werden.
Hierbei ist der Rat
der Gemeinde Adendorf davon ausgegangen, dass der Landkreis die für Adendorf
rechnerisch vorgesehenen Fördermittel für die Tagespflege in Höhe von 79.840,01
€ voll für die Krippenplätze einsetzt. Mittel für die investive Förderung
von Tagespflege wären dann nicht mehr vorhanden.
Für die Tagespflege
ist der Landkreis zuständig. Er kann die Plätze zwar nicht selbst schaffen.
Private Antragsteller können sich mit Anträgen an den Landkreis wenden, der
diese Mittel beim Land (Sozialministerium) beantragen und an die
Tagespflegestelle weiterleiten kann. Bisher war die Nachfrage nach den
Fördermitteln für Tagespflege gering. Dies kann sich jedoch bis zum Ende der
Förderperiode im Jahre 2013 noch ändern.
Der Landkreis
möchte daher zur Unterstützung der Schaffung von Krippenplätzen den Großteil
der Tagespflegemittel für die Krippenförderung umleiten. Für den Fall, dass
doch noch Anträge für die Schaffung von Tagespflegeplätzen eingehen, sollen
sicherheitshalber 10 % der Gesamtsumme, also 91.453,10 € zurückbehalten werden.
Zu beachten ist
schließlich, dass nach der bundesweiten politischen Vorgabe 30 % der
Betreuungsplätze neu als Tagespflegeplätze geschaffen werden sollten. In sehr
ländlichen Regionen des Landkreises mag die Tagespflege auch das geeignete
Instrument zur Betreuung der unter Dreijährigen sein.
Die Spalte
„Landeszuwendungen Tagespflege“ in der Tabelle weist 90 % der
landkreisweit zur Verfügung stehenden Mittel aus.
Der an Adendorf zu
gewährende Förderbetrag würde sich statt 266.133,30 € auf 258.149,30 € belaufen.
Die Gemeinde Amt
Neuhaus hat in Neuhaus eine Krippengruppe geschaffen. Dafür reichen die
Fördermittel aus. Der Antrag kann von der Landesschulbehörde bewilligt werden.
Für den Antrag
bezüglich einer Krippengruppe in Kaarßen reichen die Mittel jedoch nicht.
Dieser Antrag ist besonders zu behandeln.
Der Antrag der
Stadt Bleckede liegt innerhalb des Finanzrahmens und kann unproblematisch
gefördert werden.
Das gilt auch für
die Anträge aus Vögelsen und Radbruch. Dem Vernehmen nach wird das Vorhaben in
Vögelsen kostengünstiger ausfallen. Zu Radbruch wird auf die Vorlage 2009/010
verwiesen. Ein formeller Antrag auf Gewährung einer investiven Krippenförderung
steht noch aus. Innerhalb der Samtgemeinde Bardowick hat eine formelle
Zuordnung von Gemeinden zu einzelnen Anträgen noch nicht stattgefunden. Aus der
Tabelle darf daher nicht entnommen werden, dass die dort aufgeführten Gemeinden
den Antrag aus Vögelsen zuzuordnen sind. Die Anträge sind aber auf der Ebene
der Samtgemeinde abgestimmt und das Mittelvolumen reicht aus.
Zwei der drei
Anträge aus der Samtgemeinde Ilmenau sind realisierbar, wenn 90 % der
Tagespflegemittel eingesetzt werden und Deutsch Evern einen leicht höheren
Eigenanteil akzeptiert. Lediglich der Antrag aus Embsen kann wegen der hohen
Kosten nicht mit einer entsprechenden Förderung rechnen.
Die Anträge aus der
Samtgemeinde Ostheide können sofort positiv beschieden werden.
Die Gemeinde
Hohnstorf müsste nach derzeitigem Stand einen höheren Eigenanteil in Kauf
nehmen.
Der Krippenneubau
in Reppenstedt ist innerhalb der Samtgemeinde Gellersen noch nicht entschieden
worden und steht politisch noch zur Diskussion. Die Eigenmittel würden sich
dann auf 98.283,52 € belaufen.
Im Überblick wären
alle formell gestellten Anträge – bis auf Embsen und Reppenstedt –
zu bescheiden, wenn der Landkreis 10 % der Tagespflegemittel einbehält und in
einigen Einzelfällen höhere Eigenanteile übernommen werden würden.
Die Verwaltung
schlägt einen Einbehalt von 10 % vor, weil ein höherer Wert mit Risiken
behaftet ist. Werden bis 2013 nicht in entsprechendem Umfang Anträge auf
investive Förderung der Tagespflege gestellt, würden diese Mittel
voraussichtlich verloren gehen. Ein Umlenken an die Gemeinden und Samtgemeinden
ist im Nachhinein nicht möglich.
Die Mittel für die
Tagespflege würde der Landkreis für Projekte zurückbehalten, die bis 2013
beantragt werden. Dabei kann eine Kontingentierung auf Ebene der
Einheitsgemeinden und Samtgemeinden nicht vorgenommen werden.
In der
ursprünglichen Vorlage war noch vorgeschlagen worden, über die Umlenkung von
Tagespflegemitteln Jahr für Jahr zu entscheiden, nachdem die Fristen für
Anträge auf Förderung von Tagespflegeplätzen verstrichen sind. Die aktuelle
Antragslage und der neuste Diskussionsstand legen nahe, schon jetzt ein
Verfahren für die gesamte Förderperiode festzulegen. Der Landkreis könnte
ansonsten einem gemeindlichen Antragsteller nicht definitiv sagen, in welcher
Höhe er mit einer Unterstützung aus Tagespflegemitteln rechnen kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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