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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2008/211

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, in jedem Jahr bis 2013 zu beantragen, Fördermittel für den Ausbau von Tagespflege, die voraussichtlich nicht gebraucht werden, für den Ausbau von Krippenplätzen zu verwenden.

 

Beschlussvorschlag vom 09.02.2009:

Von den Mitteln, die nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen im Bereich der Kinderbetreuung der unter Dreijährigen für Tagespflegeplätze vorgesehen sind, werden 90 % für die investive Förderung von Krippenplätzen freigegeben. 10 % werden für die Schaffung von Tagespflegeplätzen zurückbehalten. Der zurückbehaltene Betrag ist nicht auf der Ebene von Einheitsgemeinden oder Samtgemeinden kontingentiert.

 

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Sachverhalt

Sachlage:

Das Land fördert auf Grundlage der oben angegebenen Richtlinie aus Bundes- und Landesmitteln Investitionsmaßnahmen für

 

Ø      Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder unter drei Jahren

Ø      Plätze in Tagespflege für Kinder unter drei Jahren

 

Die für diesen Zweck landesweit zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 225.803.000,00 € werden zum einen auf einen Zeitraum von 2008 bis 2013 gestreckt und sind zum anderen auf die Jugendhilfeträger nach Maßgabe der dort zum Stichtag 31.12.2005 lebenden unter Dreijährigen kontingentiert. Weiterhin sind diese Mittel aufgeteilt in Fördermittel für Kindertagespflege (verwaltet vom MS) und Mittel zur Förderung von Kinderkrippen (verwaltet vom MK). Für Kinderkrippen stehen im Landkreis Lüneburg im Gesamtzeitraum 2.133.000,00 € zur Verfügung, für Kindertagespflege 914.000,00 €.

 

Diese Mittel werden allerdings nicht pauschal an die Landkreise zur Verfügung gestellt, sondern müssen für die jeweiligen Einzelmaßnahme beantragt werden, wobei für Kindertagesstätten im Landkreis Lüneburg die Gemeinden als Träger und somit Antragsteller auftreten.

 

Nach jetzigem Kenntnisstand ist mit Sicherheit abzusehen, dass die für den Landkreis Lüneburg zur Verfügung stehenden Mittel für die Förderung des Krippenbaus nicht ausreichen werden, um sämtliche von den Gemeinden geplante Maßnahmen mit denen nach Richtlinie vorgesehenen Höchstförderbeträgen zu bezuschussen.

 

Das hat dazu geführt, dass zwischen Landkreis und Gemeinden Absprachen  darüber getroffen worden sind, wie das auf den Landkreis Lüneburg entfallende Kontingent sowohl von den Beträgen als auch von der zeitlichen Staffelung auf die einzelnen Gemeinden/Maßnahmen aufgeteilt werden könnte. Nach dem jetzigen Stand der Dinge wird diese gemeinsame Überlegung  vom Kultusministerium nicht mitgetragen. Zu Einzelheiten wird die Verwaltung in der Sitzung mündlich vortragen.

 

Eine gewisse Entschärfung der Situation im Bereich der Kinderkrippen kann sich dadurch ergeben, dass Mittel, die das Land für investive Maßnahmen der Kindertagespflege vorhält, in das Kontingent für Tageseinrichtungen umgesteuert wird. Dies kann auf Antrag der jeweiligen Landkreise erfolgen. Dann stehen diese Mittel allerdings nicht mehr für investive Maßnahmen der Tagespflege zur Verfügung.

 

Für das Jahr 2008 (Krippenkontingent 373.000,00 €, Tagespflegekontingent 160.000,00 €) hat die Verwaltung die Umsteuerung in einem Umfang von 150.000,00 € bereits beantragt. Für die darüber hinaus gehenden Jahre ist im Jugendhilfeausschuss zu überlegen, ob und inwieweit der verbleibende Tagespflegepool der Jahre 2009 bis 2013 in Höhe von 760.000,00 € in die Tagesstättenförderung umzusteuern ist.

 

Zur Entschärfung der ausgesprochen angespannten Situation bei der Förderung von Tageseinrichtungen (die Verwaltung wird dazu berichten) wird es verwaltungsseitig als notwendig angesehen, weitere Mittel in die Tagesstättenförderung umzusteuern. Der Umfang der zu übertragenden Mittel sollte für jedes Haushaltsjahr nach Ablauf der Antragsfrist (30.04.) verwaltungsseitig festgelegt werden, indem die für die Tagespflege nicht benötigten Mittel zur Verstärkung der Förderung des Krippenausbaus eingesetzt werden.  

 

Ergänzende Sachlage vom  09.02.2009:

Die aktuelle Antragslage für die Schaffung neuer Krippenangebote im Landkreis Lüneburg ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Tabelle.

 

Die Tabelle ist nach Einheitsgemeinden und Samtgemeinden gegliedert. Die Absprache mit der gemeindlichen Ebene besteht darin, die für das Gebiet des Landkreises Lüneburg (ohne Hansestadt Lüneburg) vorgesehen Mittel nach der Zahl der unter dreijährigen Einwohner nach dem Stand vom 31.12.2005 (das ist der Stichtag nach der Richtlinie des Landes) den Einheitsgemeinden und Samtgemeinden zuzuordnen. Die Verteilung der Mittel innerhalb der Einheitsgemeinden und Samtgemeinden ist grundsätzlich nicht Sache des Landkreises, so weit Krippenmittel betroffen sind. Für die Förderung von Tagespflegeplätzen bleibt der Landkreis zuständig.

 

Jeder vorliegende Antrag ist in der Tabelle unterstrichen. Nachbargemeinden können einem Antrag beitreten. Dies geschieht durch eine entsprechende schriftliche Erklärung. Dann zählt die Einwohnerzahl (U 3) der Gemeinden, die einem Antrag zugestimmt haben, bei der Bemessung der Einwohnerzahl (U 3) und der zugeordneten Fördergelder mit. Beispiel: Der Antrag für die Krippe in Barendorf wird von den Gemeinden Barendorf, Vastorf, Reinstorf und Wendisch Evern unterstützt. Deshalb sind diese Gemeinden unter Krippe Barendorf aufgeführt.

 

In einigen Fällen liegen die schriftlichen Erklärungen noch nicht vor. In anderen Fällen sind entsprechende Zuordnungen noch nicht vorgenommen worden.

 

Im Einzelnen:

Der Rat der Gemeinde Adendorf hat beschlossen, die nach der Förderrichtlinie Adendorf zugeordneten Mittel in den Finanzierungsplan zu übernehmen und die verbleibenden Mittel als Eigenanteil selbst zu tragen. Wegen der nicht auskömmlichen Förderung kann damit der in Aussicht gestellte Höchstbetrag von 13.000,00 € pro Platz nicht realisiert werden.

 

Hierbei ist der Rat der Gemeinde Adendorf davon ausgegangen, dass der Landkreis die für Adendorf rechnerisch vorgesehenen Fördermittel für die Tagespflege in Höhe von 79.840,01 € voll für die Krippenplätze einsetzt. Mittel für die investive Förderung von Tagespflege wären dann nicht mehr vorhanden.

 

Für die Tagespflege ist der Landkreis zuständig. Er kann die Plätze zwar nicht selbst schaffen. Private Antragsteller können sich mit Anträgen an den Landkreis wenden, der diese Mittel beim Land (Sozialministerium) beantragen und an die Tagespflegestelle weiterleiten kann. Bisher war die Nachfrage nach den Fördermitteln für Tagespflege gering. Dies kann sich jedoch bis zum Ende der Förderperiode im Jahre 2013 noch ändern.

 

Der Landkreis möchte daher zur Unterstützung der Schaffung von Krippenplätzen den Großteil der Tagespflegemittel für die Krippenförderung umleiten. Für den Fall, dass doch noch Anträge für die Schaffung von Tagespflegeplätzen eingehen, sollen sicherheitshalber 10 % der Gesamtsumme, also 91.453,10 €  zurückbehalten werden.

 

Zu beachten ist schließlich, dass nach der bundesweiten politischen Vorgabe 30 % der Betreuungsplätze neu als Tagespflegeplätze geschaffen werden sollten. In sehr ländlichen Regionen des Landkreises mag die Tagespflege auch das geeignete Instrument zur Betreuung der unter Dreijährigen sein.

 

Die Spalte „Landeszuwendungen Tagespflege“ in der Tabelle weist 90 % der landkreisweit zur Verfügung stehenden Mittel aus.

 

Der an Adendorf zu gewährende Förderbetrag würde sich statt 266.133,30 € auf  258.149,30 € belaufen.

 

Die Gemeinde Amt Neuhaus hat in Neuhaus eine Krippengruppe geschaffen. Dafür reichen die Fördermittel aus. Der Antrag kann von der Landesschulbehörde bewilligt werden.

 

Für den Antrag bezüglich einer Krippengruppe in Kaarßen reichen die Mittel jedoch nicht. Dieser Antrag ist besonders zu behandeln.

 

Der Antrag der Stadt Bleckede liegt innerhalb des Finanzrahmens und kann unproblematisch gefördert werden.

 

Das gilt auch für die Anträge aus Vögelsen und Radbruch. Dem Vernehmen nach wird das Vorhaben in Vögelsen kostengünstiger ausfallen. Zu Radbruch wird auf die Vorlage 2009/010 verwiesen. Ein formeller Antrag auf Gewährung einer investiven Krippenförderung steht noch aus. Innerhalb der Samtgemeinde Bardowick hat eine formelle Zuordnung von Gemeinden zu einzelnen Anträgen noch nicht stattgefunden. Aus der Tabelle darf daher nicht entnommen werden, dass die dort aufgeführten Gemeinden den Antrag aus Vögelsen zuzuordnen sind. Die Anträge sind aber auf der Ebene der Samtgemeinde abgestimmt und das Mittelvolumen reicht aus.

 

Zwei der drei Anträge aus der Samtgemeinde Ilmenau sind realisierbar, wenn 90 % der Tagespflegemittel eingesetzt werden und Deutsch Evern einen leicht höheren Eigenanteil akzeptiert. Lediglich der Antrag aus Embsen kann wegen der hohen Kosten nicht mit einer entsprechenden Förderung rechnen.

 

Die Anträge aus der Samtgemeinde Ostheide können sofort positiv beschieden werden.

 

Die Gemeinde Hohnstorf müsste nach derzeitigem Stand einen höheren Eigenanteil in Kauf nehmen.

 

Der Krippenneubau in Reppenstedt ist innerhalb der Samtgemeinde Gellersen noch nicht entschieden worden und steht politisch noch zur Diskussion. Die Eigenmittel würden sich dann auf 98.283,52 € belaufen.

 

Im Überblick wären alle formell gestellten Anträge – bis auf Embsen und Reppenstedt – zu bescheiden, wenn der Landkreis 10 % der Tagespflegemittel einbehält und in einigen Einzelfällen höhere Eigenanteile übernommen werden würden.

 

Die Verwaltung schlägt einen Einbehalt von 10 % vor, weil ein höherer Wert mit Risiken behaftet ist. Werden bis 2013 nicht in entsprechendem Umfang Anträge auf investive Förderung der Tagespflege gestellt, würden diese Mittel voraussichtlich verloren gehen. Ein Umlenken an die Gemeinden und Samtgemeinden ist im Nachhinein nicht möglich.

 

Die Mittel für die Tagespflege würde der Landkreis für Projekte zurückbehalten, die bis 2013 beantragt werden. Dabei kann eine Kontingentierung auf Ebene der Einheitsgemeinden und Samtgemeinden nicht vorgenommen werden.

 

In der ursprünglichen Vorlage war noch vorgeschlagen worden, über die Umlenkung von Tagespflegemitteln Jahr für Jahr zu entscheiden, nachdem die Fristen für Anträge auf Förderung von Tagespflegeplätzen verstrichen sind. Die aktuelle Antragslage und der neuste Diskussionsstand legen nahe, schon jetzt ein Verfahren für die gesamte Förderperiode festzulegen. Der Landkreis könnte ansonsten einem gemeindlichen Antragsteller nicht definitiv sagen, in welcher Höhe er mit einer Unterstützung aus Tagespflegemitteln rechnen kann.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

27.10.2008 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

23.02.2009 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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