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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2008/235

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachlage:

Zum 1. Januar 2009 tritt eine Wohngeldnovelle in Kraft. Hier durch sollen wieder mehr einkommensschwache Haushalte bei den Wohnkosten entlastet werden. In der gesamten Bundesrepublik werden rund 800.000 Haushalte damit neu Anspruch auf Wohngeld haben.

Insgesamt ist mit einer Fallsteigerung von bis zu 70 % zu rechnen. Das Wohngeld soll sich für die bisherigen Empfänger um durchschnittlich 60 Prozent erhöhen.

 

Neu geregelt wird u. a.:

-> die Erhöhung der Tabellenwerte um 8 %

-> die Erhöhung der Höchstbeträge für Miete und Belastung

-> der Wegfall der Baualtersklassen

-> die eingeführte Heizkostenkomponente

 

Parallel dazu sind im Rahmen der Wohngeldverordnung die Mietenstufen für Kreise und Gemeinden im gesamten Bundesgebiet neu festzulegen. Nach dem bestehenden Entwurf der Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung werden die Hansestadt Lüneburg und der restliche Landkreis Lüneburg mit Ausnahme der Gemeinde Adendorf zukünftig eine Mietstufe herabgestuft. Dennoch ergibt sich aufgrund der Erhöhung der Höchstbeträge von Miete und Belastung, die grundsätzlich bei gleichbleibender Mietstufe 10 % beträgt, in jedem Fall ein höherer zu berücksichtigender Höchstbetrag im Landkreis Lüneburg.

 

Zur o. a. Gesetzesnovelle besteht bereits ein Entwurf des „Ersten Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes“.

Der Gesetzentwurf sieht einen nach der Personenzahl gestaffelten einmaligen zusätzlichen Wohngeldbetrag als Ausgleich für erhöhte Energiekosten in der Heizperiode 2008/2009 vor. Maßgebend ist die Wohngeldbewilligung in mindestens einem der Monate Oktober 2008 bis März 2009. Damit sollen die Leistungsverbesserungen der Wohngeldnovelle wirkungsgleich auf den 1. Oktober 2008 vorgezogen werden.

Der einmalige zusätzliche Wohngeldbetrag beträgt beispielsweise für einen Einpersonenhaushalt 100 €.

 

D.h., ist Wohngeld bewilligt worden und liegt mindestens ein Monat des Bewilligungszeitraums in der Zeit vom 1. Oktober 2008 bis zum 31. März 2009, ist von Amts wegen ein „einmaliger zusätzlicher Wohngeldbetrag“ zu bewilligen.

Somit sind keine, wie in der Presse oft unrichtig dargestellt, Anträge auf einen einmaligen Heizkostenzuschuss zu stellen.

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Beschlüsse

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20.11.2008 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit - zur Kenntnis genommen

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