Berichtsvorlage - 2008/235
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Wohngeldgesetzes zum 01.01.2009
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Sozialhilfe und Wohngeld
- Bearbeitung:
- Karin Joritz
- Verantwortlich:
- Ratzeburg, Christian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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Beratung
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20.11.2008
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Sachverhalt
Sachlage:
Zum 1. Januar 2009
tritt eine Wohngeldnovelle in Kraft. Hier durch sollen wieder mehr
einkommensschwache Haushalte bei den Wohnkosten entlastet werden. In der
gesamten Bundesrepublik werden rund 800.000 Haushalte damit neu Anspruch auf
Wohngeld haben.
Insgesamt ist mit
einer Fallsteigerung von bis zu 70 % zu rechnen. Das Wohngeld soll sich für die bisherigen
Empfänger um durchschnittlich 60 Prozent erhöhen.
Neu geregelt wird
u. a.:
-> die Erhöhung
der Tabellenwerte um 8 %
-> die Erhöhung
der Höchstbeträge für Miete und Belastung
-> der Wegfall
der Baualtersklassen
-> die
eingeführte Heizkostenkomponente
Parallel dazu sind
im Rahmen der Wohngeldverordnung die Mietenstufen für Kreise und Gemeinden im
gesamten Bundesgebiet neu festzulegen. Nach dem bestehenden Entwurf der
Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung werden die Hansestadt Lüneburg
und der restliche Landkreis Lüneburg mit Ausnahme der Gemeinde Adendorf
zukünftig eine Mietstufe herabgestuft. Dennoch ergibt sich aufgrund der
Erhöhung der Höchstbeträge von Miete und Belastung, die grundsätzlich bei
gleichbleibender Mietstufe 10 % beträgt, in jedem Fall ein höherer zu
berücksichtigender Höchstbetrag im Landkreis Lüneburg.
Zur o. a.
Gesetzesnovelle besteht bereits ein Entwurf des „Ersten Gesetzes zur
Änderung des Wohngeldgesetzes“.
Der Gesetzentwurf
sieht einen nach der Personenzahl gestaffelten einmaligen zusätzlichen
Wohngeldbetrag als Ausgleich für erhöhte Energiekosten in der Heizperiode
2008/2009 vor. Maßgebend ist die Wohngeldbewilligung in mindestens einem der
Monate Oktober 2008 bis März 2009. Damit sollen die Leistungsverbesserungen der
Wohngeldnovelle wirkungsgleich auf den 1. Oktober 2008 vorgezogen werden.
Der einmalige
zusätzliche Wohngeldbetrag beträgt beispielsweise für einen Einpersonenhaushalt
100 €.
D.h., ist Wohngeld
bewilligt worden und liegt mindestens ein Monat des Bewilligungszeitraums in
der Zeit vom 1. Oktober 2008 bis zum 31. März 2009, ist von Amts wegen ein
„einmaliger zusätzlicher Wohngeldbetrag“ zu bewilligen.
Somit sind keine,
wie in der Presse oft unrichtig dargestellt, Anträge auf einen einmaligen
Heizkostenzuschuss zu stellen.
