Antrag an den Kreistag - 2008/140
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion vom 10.08.2008 (Eingang 10.08.2008);Umweltfreundliche Taxis - stabile Preise
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Britta Ammoneit
- Verantwortlich:
- Britta Ammoneit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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22.09.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
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Kenntnisnahme
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10.11.2008
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●
Erledigt
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Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
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10.11.2008
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●
Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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●
Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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15.12.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Grüne-Kreistagsfraktion beantragt folgende Beschlussfassung
durch den Kreistag am 22.09.2008:
„Der Kreis legt mit 20.000 Euro
(Mitteln aus dem „Klimabudget“) ein Förderprogramm für
klimaschonende Taxis und Anruf-Mietwagen auf: Personenbeförderungs-Unternehmen,
die in Kommunen des Landkreises Lüneburg tätig sind (aus zugehörigen Städten/Gemeinden
ihre Lizenz haben), können auf Antrag einen Zuschuss für die Anschaffung eines
neuen klimaschonenden Fahrzeugs erhalten. Als „vergleichsweise
klimaschonende Fahrzeuge“ sollen Fahrzeuge mit max. 140 g CO2-Ausstoß/km
(kombiniert) gefördert werden:
· Zuschuss
für Fahrzeuge mit maximal 120g CO2-Ausstoß/km = 1.000 Euro
· Zuschuss
für Fahrzeuge mit maximal 140g CO2-Ausstoß/km = 500 Euro
Die
Zuschüsse werden nach Antragsdatum vergeben („wer zuerst kommt, mahlt
zuerst“). Nach Zusage der Förderung muss das Fahrzeug innerhalb von drei
Monaten angeschafft werden, sonst verfällt die Zusage. Weitere Details des
Förderprogramms sind von der Verwaltung auszuarbeiten.“
Sachverhalt
Begründung der Grünen-Kreistagsfraktion zum Antrag vom 10.08.2008
(Eingang:10.08.2008):
„Taxi-Unternehmen leiden unter
den steigenden Kraftstoffpreisen besonders – sie könnten durch
innovative, kraftstoffsparende Motoren oder durch Erdgasantrieb Geld sparen:
Erdgas wird wegen seiner Umweltvorteile von der Bundesregierung bis 2018 steuerlich
gefördert und kostet an der Tankstelle umgerechnet nur halb so viel wie Benzin.
Es ist uns wichtig, die Taxi-Preise
stabil zu halten, denn
·
dies leistet
einen Beitrag dafür, dass der „Umweltverbund“ (öffentlicher
Personennahverkehr plus Taxis/Anruf-Mietwagen) den motorisierten
Individualverkehr teilweise ersetzen kann (z.B. für Nutzer, die gelegentlich
außerhalb der Busfahrt-Zeiten unterwegs sind; für Randgemeinden im Landkreis
etc.)
·
gerade ältere
Menschen sowie Menschen, die sich kein Auto leisten können (oder wollen) sind
auf ein bezahlbares Taxi-Angebot angewiesen.
Als förderfähig sieht unsere Fraktion
sowohl den Erdgas-Antrieb als auch sparsame Benziner/Diesel-Motoren, auch mit
Hybrid-Technik.
Erdgas:1 verursacht bis zu 25% niedrigere CO2-Emissionen
als Benzin/Diesel. Außerdem sind die Fahrzeuge leiser und stoßen praktisch
keine Rußpartikel aus. Ein Erdgasfahrzeug kann ohne Umstellung auch
hochwertiges Biogas tanken. In vielen anderen deutschen Regionen sind bereits
zahlreiche Erdgastaxen erfolgreich unterwegs: z.B. Hamburg, Berlin, Hannover,
Düsseldorf… Relevant ist hierfür eine entsprechende Tankstellendichte mit
geeigneten Öffnungszeiten. In mehreren Städten gibt es (meist für
Privatpersonen, die sich ein Erdgasfahrzeug anschaffen) Zuschüsse/Tankgutscheine
von örtlichen Energieversorgern.
Aus ökologischen Gründen möchten wir Autogas
(Flüssiggas, LPG) nicht explizit fördern: Dieser Kraftstoff führt zwar auch
zu etwas niedrigeren Emissionen als ein vergleichbarer Benzin-/Dieselmotor,
erreicht jedoch nicht die höheren möglichen Emissions- und Kosteneinsparungen
wie bei der Verwendung von Erdgas.
Besonders sparsame
Otto-/Diesel-Motoren (max. 120/140 g CO2-Ausstoß/km):
Die Autoindustrie
kann längst Fahrzeuge herstellen, die max. 5 l Sprit/100 km benötigen. Doch
Effizienzgewinne bei der Antriebstechnik werden z.T. leider
„aufgefressen“ durch insgesamt größere und
„leistungsfähigere“ Motoren. Hierbei stellt sich die Frage, warum
ein Taxi-Fahrzeug mehr als 100 PS haben sollte.
Wir glauben, dass es
den KundInnen wichtiger ist, zu einem vernünftigen Preis und sicher zu ihrem
Ziel zu gelangen, als in einem (überdimensionierten) Fahrzeug chauffiert zu werden,
das theoretisch 250 km/h fahren könnte. Mit den jeweils effizientesten
Motorvarianten erreichen die gängigen Fahrzeugmodelle mehrerer Autohersteller
bereits diese Grenzwerte.2
Hintergrund zu den
Grenzwerten
Der Anteil des Verkehrs an
den CO2-Emissionen liegt in Deutschland bei 18 Prozent. Tendenz ist
steigend. Eine klimaschonende Verkehrspolitik ist also auf allen politischen
Ebenen notwendig. Die europäischen Autohersteller verpflichteten sich 1998, den
durchschnittlichen CO2-Ausstoß aller in der EU zugelassenen
Neufahrzeuge bis 2008 auf 140 Gramm pro Kilometer zu senken, und verhinderte so
eine gesetzliche Regelung. Diese Selbstverpflichtung hielt die Industrie bei
weitem nicht ein. Deswegen schlug die EU im vergangenen Winter vor, einen verbindlichen
Grenzwert von 120 g/km ab 2012 einzuführen – und wiederholte damit die
Forderung des EU-Umweltministerrats aus den 90er Jahren (damals peilte das
Gremium - dem zu der Zeit Bundesumweltministerin Merkel angehörte - diesen
Zielwert bereits für das Jahr 2005 an).
Unsere Fraktion hält es für
dringend erforderlich, sowohl die Produktion als auch die Nachfrage von
Fahrzeugen mit möglichst niedrigen Grenzwerten bei Industrie und
VerbraucherInnen politisch einzufordern. Taxis aus der Region könnten dabei
einen entscheidenden Beitrag leisten.
1 Grundsätzlich ist eine Neuanschaffung eines
Erdgasfahrzeug sinnvoller als eine Umrüstung auf Erdgas. Eine Umrüstung eines
Fahrzeugs auf Erdgas kann nur gefördert werden, wenn sie in einer Fachwerkstatt
durchgeführt wurde, die sich hierfür hat zertifizieren lassen (Der
„Initiativkreis Erdgas als Kraftstoff – Deutschland e.V.“
(IEK) hat in Zusammenarbeit mit DEKRA und TÜV ein Prüf- und
Zertifizierungsverfahren entwickelt, nach dem sich alle interessierten
Fachbetriebe ihre Qualitätsarbeit bei der Nachrüstung von Fahrzeugen auf
Erdgasantrieb bescheinigen lassen können.) Hierüber ist ein Nachweis zu
erbringen.
2 Auszug auf dem „Leitfaden zu
Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen aller neuen Personenkraftmodelle,
die in Deutschland zum Kauf angeboten werden“ erstellt von DAT
– Deutsche Automobil Treuhand, im Auftrag vom Verband der deutschen
Automobilindustrie, Ausgabe 2008, 3. Quartal, Quelle: http://www.dat.de/leitfaden/LeitfadenCO2.pdf:
Modell |
Kraftstoff |
CO2-Emissionen
(kombiniert) in g/ km |
Toyota
Prius (Hybrid) |
Benzin/Elektro |
104 |
Honda Civic (Hybrid) |
Benzin/ Elektro |
109 |
Citroen C 3 1.4 Bivalent |
Erdgas/
Biogas |
119 |
Ford
Focus 1.6 |
Diesel |
119 |
VW Golf BlueMotion 1.9 TDI |
Diesel |
119 |
Peugot 207 Limousine HDI |
Diesel |
120 |
BMW
3er Touring 318d |
Diesel |
125 |
Opel Combo 1.6 CNG |
Erdgas/
Biogas |
133 |
Opel
Zafira 1.6 CNG |
Erdgas/
Biogas |
138 |
