Beschlussvorlage - 2008/148
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulzentrum Bardowick - Vereinbarung über die Durchführung der Eigentumsübertragung von kleiner Turnhalle und Gymnastikhalle, über die Vorfinanzierung von Sanierungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen und über die Rückzahlungsmodalitäten für die vorfinanzierten Beträge mit der Samtgemeinde Bardowick
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Detlef Beyer
- Verantwortlich:
- Beyer, Detlef
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Hochbau und Energiesparmaßnahmen
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Beratung
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10.09.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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15.12.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Landrat wird ermächtigt, die Vereinbarung über die
Durchführung der Eigentumsübertragung von kleiner Turnhalle und Gymnastikhalle,
über die Vorfinanzierung von Sanierungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen und über
die Rückzahlungsmodalitäten für die vorfinanzierten Beträge an der
Hugo-Friedrich-Hartmann Schule in Bardowick sowie daraus resultierende
notarielle Verträge mit der Samtgemeinde Bardowick abzuschließen.
Sachverhalt
Sachlage:
In seiner Sitzung am 05.05.2008 hat der Kreistag beschlossen,
die laufende Verwaltung der
Hugo-Friedrich-Hartmann Schule in Bardowick ab dem 01.01.2009 der Samtgemeinde
Bardowick zu übertragen und den Landrat ermächtigt, eine Vereinbarung über
Einzelheiten der Übertragung und Wahrnehmung der laufenden Verwaltung mit der
Samtgemeinde abzuschließen. Diese Vereinbarung ist am 09.07.2008 von Herrn
Landrat Nahrstedt und Herrn Samtgemeindebürgermeister Dubber unterzeichnet
worden. Auf die Vorlage 2006/098 wird Bezug genommen.
Neben der Übernahme der laufenden Verwaltung, auf die gemäß §
103 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) ein Rechtsanspruch
besteht, strebt die Samtgemeinde Bardowick eine zügige Sanierung und
Modernisierung der Schulgebäude und der Sporthallen an. Erklärtes Ziel ist es, die
Schule in einen baulich ansprechenderen Zustand zu versetzen um die
Attraktivität der Hugo-Friedrich-Hartmann Schule für Schülerinnen und Schüler aus
dem Einzugsgebiet zu erhöhen. Hierfür wurde vorbereitend im Zusammenwirken mit
dem von der Samtgemeinde beauftragten Architektenbüro Horn aus Adendorf ein Sanierungskonzept
erstellt, welches eine Umsetzung in zwei großen Sanierungsabschnitten vorsieht.
Eine Zusammenstellung mit Kostenschätzung und ein Übersichtsplan der geplanten
Abschnittsbildung liegen der Vorlage an (Anlagen 2 und 3). Das Gesamtvolumen der
vorgeschlagenen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen beläuft sich auf rund
4 Mio. €. Auf den 1. Sanierungsabschnitt, dessen Umsetzung in drei
Bauabschnitten bis 2011 geplant ist und der zunächst Gegenstand der
Vereinbarung werden soll, entfallen hiervon 1.672.409 Mio. €.
Die Samtgemeinde bietet an, 50 % der nachgewiesen Kosten
zinslos vorzufinanzieren und sich für die Umsetzung von ihr gewünschter
Maßnahmen, die der Landkreis als Schulträger der dortigen Haupt- und Realschule
aus schulfachlicher Sicht und nach den vereinbarten Bau- und
Ausstattungsstandards nicht einplanen würde, mit allein zu tragenden Interessenquoten
einzubringen. Diese Interessenquote beträgt für den 1. Sanierungsabschnitt 407.409
€. Das sind 24,35 % der für diesen Sanierungsabschnitt aufzuwendenden Mittel.
Darüber hinaus übernimmt sie das Eigentum an der kleinen Turnhalle und der
Gymnastikhalle, die für den Sportunterricht der Haupt- und Realschule nicht mehr
benötigt werden und saniert diese in Eigenregie. Die Sanierungskosten hierfür
wurden mit 800.870 € ermittelt.
Näheres regelt der beigefügte Vereinbarungsentwurf (Anlage 1):
§ 1 reglementiert die Eigentumsübertragung der kleinen
Turnhalle und der Gymnastikhalle. Wichtig ist für den Landkreis, ein dauerndes
unentgeltliches Nutzungsrecht zu behalten.
§ 2 beinhaltet die Finanzierung des 1. Sanierungsabschnittes.
Ein entsprechendes Übersichtsblatt mit dem Finanzierungsplan liegt der Vorlage
an (Anlage 4). Wichtig erschien es der Verwaltung, den vom Landkreis zu
erstattenden Anteil auf maximal 1.300.000 € festzuschreiben. Im Falle
nicht kalkulierbarer Kostensteigerungen müssten daher Maßnahmen überdacht und
ggf. in einen nächsten Sanierungsabschnitt geschoben werden. Die Vereinbarung
steht weiter unter dem Vorbehalt der für die zu veranschlagenden
kreditfinanzierten Mittel erforderlichen Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde.
Geplant ist eine Finanzierung aus dem beschlossenen Schulbausanierungsprogramm.
Entsprechende Ansätze werden in den Haushaltsplanentwurf 2009 und die
mittelfristige Finanzplanung eingestellt.
§ 3 enthält die Erwartungshaltung sich nach Abschluss der
Sanierung reduzierender Bauunterhaltungskosten und regelt deren Aufrechnung mit
den Erstattungsbeträgen des Landkreises.
Die im § 4 genannten Förderanträge sind vom Landkreis bereits
gestellt worden. Der Antrag auf Sportstättenförderung ist inzwischen abschlägig
beschieden. Über die Förderanträge aus dem Investitionspakt zur energetischen Modernisierung
sozialer Infrastruktur steht eine Entscheidung noch aus.
Im § 5 sind Ausstiegsklauseln aufgenommen, die eine
Neuverhandlung erforderlich werden ließen.
Der abschließende § 6 regelt das Inkrafttreten.
Von dem ausgehandelten Vereinbarungsentwurf profitieren beide
Seiten. Für die Samtgemeinde Bardowick ist das Schulzentrum mit den dortigen
Sporthallen ein wichtiger Standortfaktor für ein attraktives und
familienfreundliches Leben in der Samtgemeinde. Dies gilt insbesondere auch für
die Vereins- und Jugendarbeit. Die vorgeschlagenen Sanierungs- und
Modernisierungsarbeiten tragen dazu bei, diese Attraktivität weiter zu
steigern. Der Landkreis erhält finanzielle Unterstützung für den notwendigen Abbau
des aufgelaufenen Reparaturstaus und steigert so die Qualität der dortigen
Bildungsinfrastruktur. Davon profitieren vor allem die Schüler und Lehrer der
Hugo-Friedrich-Hartmann Schule.
Seitens der Verwaltung wird daher empfohlen, den Landrat zu
ermächtigen, die Vereinbarung entsprechend abzuschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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46,5 kB
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5
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120,1 kB
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6
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(wie Dokument)
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73,2 kB
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7
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(wie Dokument)
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26 kB
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